Zitat
Original geschrieben von love.maxim
Hallo, meine Bekannte wurde heute beim Fahren ohne Fahrschein erwischt und muss nun 40 Euro Strafe zahlen. Sie kauft sonst immer die Wochenkarte der MVV (München) und wurde heute nur erwischt, da sie sich unterhalten hat und dadurch abgelenkt war.
Hat Sie eine Chance gegen den Strafzettel Widerspruch einzulegen?
Warum? Ich verstehe dieses Argument nicht: ich mach immer alles richtig, nur heute zufällig nicht. Hallo? Ich würde mal sagen, dass ist die Antwort die ein Schaffner/Kontrolleur/Politess/One-Night-Stand mit am häufigsten zu hören bekommt. Und woher soll der jetzt nun genau wissen, wer es ernst meint und wer nicht?
Mal ehrlich, wenn deine Bekannte das immer richtig macht und heute halt vergessen hat, dann weiß sie das und wird das akzeptieren. Ist halt dumm gelaufen, ist aber eindeutig ihr Fehler.
Gleiches gilt übrigens auch für den Threadersteller. Nur weil Du was übersehen hast und nur 5 Minuten da gestanden bist macht keinen Unterschied zu jemandem der das mit Absicht macht. Woher soll die Politesse das wissen? Die sieht das Vergehen/die Ordnungswidrigkeit und stellt den Strafzettel laut Bußgeldkatalog aus. Fertig. Ich würde da garnicht erst mit den Leuten diskutieren. Punkt. Wenn Du ein Schild übersehen hast, tja Pech. Wenn es verdeckt war, ok. Da kannst Du gegen vorgehen, wenn Du es beweisen kannst.
Ich würde aber trotzdem beim Ordnungsamt anrufen und klären was ich eigentlich falsch gemacht habe. Und dann mal sehen. Vielleicht ergibt sich da eine Lösung.
Und wenn Deine Anwohnerparkplätze zugestellt sind, kannst Du Dich bei der Stadt beschweren, dass die mal öfters durchgehen und Parkscheine prüfen. Das haben sie hier in Freiburg. Hat keine Besserung gebracht (rund ums Kino). Dann hat die Stadt mal 4 Wochen lang jeden Abend abschleppen lassen. Kostenpunkt pro Person: ~250€ inkl. Taxirundfahrt durch die Stadt, Strafzettel und Abschleppkosten. War lustig, als die Leute aus dem Kino kamen und ihr Auto gesucht haben 
bs