Naja. Es gibt eine Garantie, die oft nicht sehr weit von den Herstellern ausgelegt wird (ist ja auch klar). Wenn der Hersteller schon sagt "nö, ich reparier das nicht kostenlos", muss er für den versand (hin und zurück) aufkommen, das wurde bereits von gerichten entschieden. meiner meinung nach, muss der hersteller das in der preiskalkulation berücksichtigen, aber kann nicht einfach im nachhinein im schadensfall geld verlangen, wenn er meint, dass es nicht von der garantie gedeckt ist. den techniker, der sich das anguckt, muss er auch in der preiskalkulation für die produkte berücksichtigen.
denn sonst gibt es ja einen trifftigen grund, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, wäre ja möglich, dass man 15€ zahlen muss (man selbst kann ja nicht feststellen ob garantiefall oder nicht). wenn es aber einen grund gibt, die garantieleistung nicht in anspruch zu nehmen, ist die garantie keine wirkliche garantie mehr und daher nicht wie vom gesetzgeber vorgeschrieben verbraucherschützend.