Hm Mist. Ich dachte mit der automatischen Bezahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank wäre das alles erledigt. :confused: Es muss also zwingend aufgeführt werden, auch wenn man auf eine Rückzahlung o.ä. verzichtet?
In 2008 geht es konkret sogar nur um insgesamt ca. 50 Cent an Zinseinnahmen und ca. 18 Cent an gezahlter Zinsabschlagsteuer. Also wirklich "Peanuts".
Wo muss das denn genau angegeben werden?
Und werden Positivzinsen eigentlich mit Negativzinsen verrechnet?
Bspw. ich erhalte in einem Monat 1 EUR an Zinsgutschrift für Guthaben und im nächsten Monat werden mir für Kontoüberziehung 1 EUR an Soll-Gebühren berechnet. Sind die Zinseinnahmen dann 1+-1=0 oder trotzdem 1?
Sorry falls die Fragen dämlich sind. Steuern sind für mich ein rotes Tuch.