Beiträge von blumengott

    Hm Mist. Ich dachte mit der automatischen Bezahlung der Zinsabschlagsteuer durch die Bank wäre das alles erledigt. :confused: Es muss also zwingend aufgeführt werden, auch wenn man auf eine Rückzahlung o.ä. verzichtet?


    In 2008 geht es konkret sogar nur um insgesamt ca. 50 Cent an Zinseinnahmen und ca. 18 Cent an gezahlter Zinsabschlagsteuer. Also wirklich "Peanuts".


    Wo muss das denn genau angegeben werden?



    Und werden Positivzinsen eigentlich mit Negativzinsen verrechnet?


    Bspw. ich erhalte in einem Monat 1 EUR an Zinsgutschrift für Guthaben und im nächsten Monat werden mir für Kontoüberziehung 1 EUR an Soll-Gebühren berechnet. Sind die Zinseinnahmen dann 1+-1=0 oder trotzdem 1?



    Sorry falls die Fragen dämlich sind. Steuern sind für mich ein rotes Tuch.

    Hallo


    Habe eine Steuerfrage:


    Ein Ehepaar hat ein Girokonto und diverse Geldanlagen, mit denen Zinsen erwirtschaftet werden. Freistellungsaufträge sind vorhanden. Damit wird der Freibetrag komplett ausgeschöpft.


    Nun hat die Frau noch ein eigenes Konto, für das kein Freistellungsauftrag vorhanden ist und auf dem geringe Zinsen (ca. 5 EUR/Jahr) gut geschrieben werden, Zinsabschlagsteuer wird von der Bank gleich einbehalten. Ist das steuerlich so in Ordnung und erledigt? Oder muss das Konto in der Steuererklärung o.ä. aufgeführt werden?