Beiträge von blumengott

    Oh, gut zu wissen. Das überrascht mich nun doch ein wenig. Hatte bisher eigentlich nur Ansichten zur Variante 1 gelesen und bin davon ausgegangen, dass diese richtig sei. Aber wer kann denn schon ahnen, dass Galileo auch mal etwas Richtiges erzählt. :eek:


    Werde meine Ansicht daher als Mythos abhaken...

    Yves Rocher


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    Beschädigung von Ware im Supermarkt?


    [small]Sorry, der Übersichtlichkeit halber nehme ich einen neuen Beitrag.[/small]


    Folgender Fall:
    Ich kaufe im Supermarkt (d.h. Selbstbedienung) ein und aus Versehen fällt mir am Kühlregal ein Joghurt auf den Fliesenboden, platzt auf und ist dementsprechend kaputt und nicht mehr verkaufbar. Wer trägt den Schaden?


    Bislang war ich der Ansicht, dass ich im Supermarkt bis zur Kasse als Erfüllungsgehilfe des Supermarktbetreibers gelte, da ich ihm die "TanteEmma-Arbeit" abnehme und mir selbst die Artikel organisiere. Daher haftet nach § 278 BGB der Supermarktbetreiber selbst für seinen Schaden. Wie gesagt gilt das Ganze natürlich nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz.


    Nun habe ich allerdings vor Kurzem bei Galileo (sorry, bin nach den Simpsons einfach noch kurz dran geblieben ;)) beim Thema "Rechtsfragen im Supermarkt" erklärt bekommen, dass auch bei Fahrlässigkeit man selbst den Schaden zu tragen und daher zu bezahlen habe.


    Was ist nun richtig?

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    Sprich, wenn es um ordentlich Geld geht, sollte da ein Fachmann ran ;)

    Naja, um ordentlich Geld gehts hier ja eher weniger. Strittiger sind Cent-Beträge, ca. 50 Cent.


    Noch einmal die Frage: D.h. dann aber, dass einfach nur die Summe bei Blatt KAP um in diesem Beispiel 50 Cent erhöht werden müssen und das wars?

    Zitat

    Original geschrieben von Patrick333
    Selbst wenn ich meine brachialen 122 PS voll ausnutzen haette wollen, waere ich im Leben nie gegen nen R8!


    Aber hier noch mal ein paar pics:


    http://s10.directupload.net/images/081220/x746eoy5.jpg

    Mein erster Gedanke war "Oh ein Photoshop-Bild, das Auto wurde aber hässlich in seinen Proportionen verändert". Bis ich dann merkte, dass das Ding tatsächlich so verkauft wird - und das glaube ich sogar recht erfolgreich, trotz Apothekenpreisen. Dagegen sieht ja jeder SsangYyong fast noch hübscher aus. :eek:

    Zitat

    Original geschrieben von kues
    wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen eben über den 801/1602€ liegen muss die Anlage KAP ausgefüllt werden.

    Das liegen sie. D.h. dann aber, dass einfach nur die Summe bei Blatt KAP um in diesem Beispiel 50 Cent erhöht werden müssen und das wars? Die Kontodaten kennt das FA durch die ganzen automatischen Meldungen ja eh schon.