Es ging hierbei eher um die theoretische Möglichkeit. Dass es nicht die Regel ist, habe ich ja dazugeschrieben.
Theoretisch könnte man "aus Kulanz" per sofort aus dem Vertrag gelassen werden, wenn man die restl. GG auf einmal zahlt. Eventuell (!) könnte ein Anbieter für einen solchen Fall auch eine zusätzliche Einmalgebühr festgelegt haben. Sollte sowas irgendwo vorkommen, wäre dies der "nächstmögliche Zeitpunkt".
Der "fristgerecht nächstmögliche Zeitpunkt" ist dagegen jener, der unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist "nächstmöglich" ist.
Mir ist schon klar, dass sowas nicht alltäglich vorkommt, aber kann ich wissen, ob irgendein Dorfanbieter mit 100 Kunden, bei dem ich unglücklicherweise Kunde sein könnte, sowas nicht zum Geschäftsmodell macht?!
Erlebt habe ich es selbst auch noch nicht, aber wenn man es mit einem Wort ausschließen kann, ist doch alles in Ordnung, oder?
EDIT:
Übrigens habe ich in etwas anderer Konstellation schon von dieser vorzeitigen Auflösung mit Einzug der restl. GG (aber ohne Zusatzgebühr) gehört. Dabei ist der Kunde aber ins Ausland gezogen und hat sich auf diese Weise mit dem Anbieter geeinigt. Hier war es einvernehmlich, aber wenn man das weiterdenkt, kann man sich auch unfreundlichere Situationen ausmalen.