ich glaube kaum, das die Idee mit der Untervermietung funktioniert, da bei den meisten Mietverträgen die Weitervermietung der Mietsache untersagt ist.
Viele Hausverwaltungen und Wohnbaugesellschaften haben einen Generalvertrag mit einen Makler oder eine eigene Maklerabteilung, die sich um die Vermietungen kümmern. Auch wenn ein Vormieter einen Nachmieter vorbringt, dem der Vermieter entspricht, muss in solchen Fällen von Nachmieter eine Courtage oder Provision an den Makler entrichtet werden.
By the Way mal ein Interessantes Detail. Wurden im Jahr 2003 noch 47% aller Mietangebote in Ballungsgebieten von Makler angeboten, stieg die Zahl 2008 auf 65% an.