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Sehr geehrte Frau Panczyk,
bitte in Zukunft das Hausverbot bei TT beachten! Angebote an User per Mail/PN erhöhen dabei nicht gerade die Pluspunkte auf dem Konto.
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ZitatOriginal geschrieben von Maxx-Mobile
Danke fürs feedback ...
Genau,das was zählt, ist doch die reibungslose Aktion .
Ich habe nix bei Maxx-Mobile erworben, aber ich finde das doch ein wenig "lustig" (Ironie!!!): Oben ist der 8. Beitrag zitiert, der hier im Erfahrungsbereich von Maxx-Mobile geschrieben worden ist; von Maxx-Mobile... Er hatte zumindest einen guten Vorsatz! Naja....
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Sehr geehrte Frau Panczyk,
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Ich kenne mich da nicht so Gut in dieser Materie aus, gehe aber davon aus, dass sich Vodafone nicht von einem Partner trennen "darf", oder das Aufsichtsamt einen Ladenlokal schließen, "nur", weil es einige Anschldigungen gibt.
Ist der GF wegen Betrug, etc. verurteilt worden? Besteht gegen ihn bereits ein Vollstreckungsbescheid? Wenn nicht, sind das bisher alles Anschldigungen.
Und ich bezweifele, dass da 10 Leute anrufen können, und sagen: Mach den Laden da zu, weil der sich nicht an die Abmachung hält.... Ich glaube, dass wir dafür zu "bürokratisch" sind; er ist per Gesetz ja noch unschuldig, da keine Verurteilung vorliegt.
Ich habe es (bei einem anderen Fall) durch einen Rechtsanwalt machen lassen - kostet sowiel wie ein Inkasso, hat aber gewisse vorteile: http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassob%C3%BCro - und auch Glück gehabt: Er ist zwar pleite gegangen, hat aber einen Fehler gemacht, den mein Rechtsanwalt gefunden hat. Kann daher mit euch mitfühlen
Brauchst du diese Geschwindigkeit (min. 6.000), oder hättest du sie gerne und wärst bereit, sie gegen eine finanzielle Ersparnis zu drosseln?
@ cat77: Die Frage ist, warum Vodafone ihn sperren sollte??? Ist er wegen einer Straftat verurteilt worden? - Ansonsten ist er per Gesetz unschuldig, da die Schuld nicht bewiesen ist. Er reicht alle Original-Verträge ein. Was für einen (vor Gericht nachweisbaren) Grund hat Vodafone, den Vertrag mit dem Händler aufzukündigen?
@ Starter: Was bringt ein geschlossenes Ladenlokal? Damit geht doch jede Kommunikationsmöglichkeit mit dem Verkäufer veroren; und Geld gibt es dadurch nicht.
Mir wurde immer gesagt: Ist die "1. Frist" abgelaufen, nach einmal mit einer neuen Frist (10 - 14 Tage) anmahnen, und dann die Sache einem Anwalt weiterleiten, um dieses Gerichtlich geltend zu machen.
Jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte dieses auch durchführen, da die Zeit nicht zugunsten der Gläubiger läuft, sondern für den Schuldner...
Viel Glück allen!
@ linus123: Wenn man behauptet, dass Person X einen Betrug begannen hat, obwohl er noch keine betrügerische Handlung (Frist ist noch nicht abgelaufen) begannen hat, glaube ich schon, dass man von Vorsatz sprechen darf. Versehentlich passiert soetwas nicht
@ philbo: Wenn es dir zuviele Magenschmerzen bereitet: Widerrufe den Vertrag bei dem Verkäufer und schicke Vodafone ein Fax zur Kenntnisnahme. Ich denke, du müsstest noch in der Frist sein.
Ruf bei Vodafone an... WENN DU GLÜCK hast, bieten die dir an, den Vertrag zu stornieren, wenn du eine Strafanzeige erstattet hast, und denen eine Kopie zukommen lässt... Aber vorsicht:
Das "Bei-ebay-Nicht-angemeldet-sein" ist nicht strafbar und auch kein Betrug! Wäre die Zahlung fällig? Ist er noch per E-Mail / Tel. / Fax erreichbar??? Vielleicht läuft sein Geschäft weiter; er ist nur bei ebay nicht mehr vertreten. Dann könnte es schnell ärger mit der Staatsanwaltschaft wegen falscher Verdächtigung geben.
Laut Flyerrückseite bis zum 31.12.08. Um es einzugrenzen: Wohne ca. 30 km. von Bielefeld (Bokel, wenn das weiterhilft ) in NRW.
Da ich bis jetzt noch nicht wirklich viel gehört habe; ist das Angebot doch nicht so gut, wie ich es angenommen habe????
Die Frage ist, was du beweisen kannst... Am besten mit einem Fachanwalt sprechen (siehe Vorredner). Mit Krankschreiben wäre ich aber vorsichtig... Je nach KÜndigungsfrist (1-6 Monate) sollte man wirklich aufpassen. Entdeckt ein Detektiv des AG, dass du unterwegs (Kneipe, Disco, Freundin, etc.) gewesen bist, ohne dass du es von deiner "Krankheit" aus dürftest, sind die bisherigen Probleme die kleinsten gewesen.
Re: Re: Haftung bei Versand
ZitatOriginal geschrieben von eisi
Unabhängig der richtigen Antworten hier, würde ich eine Beschädigung beim Transport, deiner Beschreibung nach, aber nicht ganz ausschließen!
Ist für den Kunden relativ egal... Viel Glück...