ja der Fehler liegt hier wohl bei den Heizkosten, die Grundkosten wurden auf ca. 2 Monate, also wohl Mitte November bis 15.01, berechnet, die Verbrauchskosten aber für das ganze Jahr, hier fehlt meiner Ansicht nach der Zeitfaktor!!!!
Beiträge von mocwai
-
-
dem Finanzamt ist das nicht sch... egal, aber der Regierung, die die Gesetze macht
eine Fahrt pro Arbeitstag, egal wie oft man fährt, egal wie lang die Pausen dazwischen sind, das mit den 4 h wurde mit der Entfernungspauschale abgeschafft
-
nur mal so als Tipp, meldet euch doch bei Debitel online an, schaut euch die Rechnung an und schon können sicher die meißten diese komischen Beträge verstehen, auch bei mir wars ein krummer Betrag, aber nach Anschauen der Rechnung und einmal nachrechnen war es sonnenklar
im Übrigem war ich sehr angetan von der schnellen und guten Arbeit von fonmarkt, danke
so stehts übrigens bei mir drin, ist also eher bisher nicht gekündigt
Vertragsbeginn 23.12.2009
Vertragsende 31.12.2011
Vertragsverlängerung 01.04.2011 -
Habe eine Prepaid Karte für Mauritius (Emtel) abzugeben, gültig bis 18.03.2009, mus nachgeladen werden, geht aber auf Mauritius problemlos
ev. auch noch eine zweite Karte von Orange, kann allerdings nicht zusammen versendet werden
gegen kleinen Unkostenbeitrag :o
bitte PN
-
also Steuerrecht ist kein Wunschkonzert, wenn ihr mir nicht glaubt , dann fragt doch einfach mal in einschlägigen Steuerforen nach, gibt einige
aber ich versuch es noch mal zu erklären, es gelten für Wohnungseigentümer (WE) und Mieter (M) besondere Anweisungen, bis letztes Veranlagungsjahr war es immer ein Problem, da die WE und M natürlich oft recht spät ihre Abrechnungen bekamen, die Steuerbescheide bestandskräftig waren und man die Bescheide eben nicht!!!!!! ändern konnte, da es sich nicht!!!!! um eine neue Tatsache handelt, zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wußte man ja dass da eben noch die Abrechnung kommt und ja, er hätte ein Verschulden, da er keine Fristverlängerung beantragt hat, falls er überhaupt ne Steuererklärung abgeben muss!!!
falls es nämlich ne Antragsveranlagung war, hätte er ja 4 Jahre Zeit zur Abgabe gehabtalso wurde dem in dem neuem BMF Schreiben berücksichtigt und bitte lest die RZ 33 wertfrei und richtig, dort heißt es nämlich "Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Entsprechendes gilt für die Nebenkostenabrechnung der Mieter."
und das war in diesem Fall eben 2008!!!! also hat er Glück gehabt und kann alles nach 2008 packennormalerweise sollte es so sein "Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (wie z.B. Reinigung des Treppenhauses, Gartenpflege, Hausmeister) werden grundsätzlich anhand der geleisteten Vorauszahlungen im Jahr der Vorauszahlungen berücksichtigt, einmalige Aufwendungen (wie z.B. Handwerkerrechnungen) dagegen erst im Jahr der Genehmigung der Jahresabrechnung." das heißt eben alles was man über die Nebenkosten an Dienstleistungen bezahlt hat, kann man in 2007 geltend machen, auch wenn die Abrechnung noch nicht da ist, alles was einmalige Aufwendungen, meißt Handwerker, betrifft wäre dann im Jahr der Genehmigung zu berücksichtigen
das Abflußprinzip wäre richtig für alleinige Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer und Miieter, die was auf eigene Rechnung haben machen lassen, also nicht über die Verwaltung oder Vermieter
-
da hier doch einiges durcheinander geworfen wird :mad: hier die Lösung
http://www.ofd.niedersachsen.d…80_N9590_L20_D0_I636.html
dort das BMF schreiben http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf
und da speziel die RZ 33!!!!also bei der Steuererklärung 2008 geltend machen eine Änderung des bestandskräftigem Bescheides ist nicht möglich (eigentlich)