Beiträge von TSA

    Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    soweit ich weiß, kannst du auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.


    Sprich frist setzen, sollte bis dahin nicht geliefert werden die PS3 vor Ort kaufen und den Betrag von deinem Anbieter einfordern.


    Wenn du ne Rechtsschutz hast lass es gleich darüber laufen.



    Halte ich auch für die beste Lösung.


    Fonmarkt zeigt glaubwürdig und absolut transparent die Lieferprobleme auf, ist an einer für beide Seiten akzeptablen Lösung interessiert, als Kunde kann man da nichts anderes machen, als zu klagen.


    Zum Glück kommen solche Vorschläge immer von Leuten, die (a) keine Rechtschutzversicherung haben und (b) sich so oder so keinen Anwalt leisten können.


    Solche Aussagen sind einfach nur ein absolutes Armutszeugnis, versetze Dich doch in die Lage von fonmarkt, wenn man dem Kunden schon offen und ehrlich entgegenkommt, auch wenn es durch eigene Fehler ist, dann sollte man doch auch als Kunde sich nicht komplett quer stellen und einer einvernehmlichen Lösung nicht im Wege stehen. Soll er sich doch ein anderes Handy liefern lassen und das selbst verkaufen, von dem Geld kann er sich ja dann selbst seine PS3 kaufen, macht Euch das Leben doch nicht schwerer als es ist.

    Warum bestellst Du ein Angebot, von dem Du weißt, dass es einen Fehler im Preis beinhaltet?


    Wer wie Du dann bestellt, ist einfach nur selbst Schuld. Ist doch klar, dass es nur zu Ärger und Problemen führt.

    Nachtrag zu Serienfehler:


    Ich habe 12 Monate Gewährleistung, nach 6 Monaten (bei mir sind es jetzt 8 Monate) muss ich dem Händler beweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang, sprich Fahrzeugabholung, vorlag. Das ist praktisch schwer bis unmöglich, Ausnahme ist eben ein Serienfehler, dann ist der Beweis leichter als normal, wie z.B. beim K750i das Joystick-Problem.


    Wenn die normale Gewährleistung, bei mir die 12 Monate, abgelaufen ist, dann hilft mir auch kein Serienfehler weiter.

    Ja, ich habe das Auto privat als Verbraucher gekauft.


    Ich war soeben nochmals beim BMW-Händler und habe mit dem Meister gesprochen, kaputter Bordcomputer ist kein häufiger Fehler, sprich ein Serienfehler ist ausgeschlossen, das war meine (fast) letzte Hoffnung.


    Verstehe auch nicht, dass der komplette Bordcomputer kaputt sein soll, das PDC hat weiter funktioniert und gepiepst (angeblich davon unabhängig), außerdem hat man gehört, dass der Bordcomputer die ganze Zeit versucht neu zu starten, wie bei einem Handy, folglich war meine Hoffnung eigentlich ein ganz normaler Softwarefehler, den man doch mit einem Softwareupdate beheben lassen sollte.


    Nun gut, dass sind nur Mutmaßungen, von Autos habe ich keine Ahnung.


    Lt. BMW Händler und Verkäufer sind elektronische Teile von der Garantie wie gesagt ausgeschlossen, ich werde mir die Garantiebedingungen heute Abend durchlesen, die habe ich leider momentan nicht zur Hand, und dann muss ich notfalls halt zahlen.



    BMW und Kulanz wird wahrscheinlich schwer, das Auto habe ich mit 3 Jahren gekauft, ist nun bald 4 Jahre alt.


    Den Fehlerspeicher auslesen lassen, hört sich plausibel an, müsste der BMW-Händler ja können?!

    Eigentlich dachte ich von Recht ein wenig Ahnung zu haben, aber Pustekuchen.


    Vor 8 Monaten habe ich bei einem Mercedes Händler einen 3 Jahre alten 1er BMW gekauft, nun ist der komplette Bordcomputer kaputt, Reparatur kostet lt. BMW Vertragshändler 750 EUR. Wer übernimmt nun die Kosten?


    Der Händler behauptet, dass elektronische Bauteile nicht in der Garantie inbegriffen sind, die Garantie interessiert mich nicht, mir geht es um die Gewährleistung, das Wort kennt er nicht.


    Die Gewährleistung läuft bekanntlich 12 Monate, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Heißt das, dass ich nun beweisen muss, dass der Defekt bereits bei Gefahrübergang, sprich Fahrzeugabholung, bestand, was praktisch fast unmöglich ist, auf Deutsch, ich die Kosten der Reparatur selbst tragen muss?


    Bitte um einen wasserdichten Rat, mutmaßen kann ich selbst. Danke.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das größte Halbwissen hast Du dann offenbar selbst, wenn Du ein Urteil eines AG irgendwo in der Pampa als gottgegebene Wahrheit hinnimmst...



    Zum Glück schreibe ich auch Orientierung und nicht Wahrheit.


    Das andere Gerichte abweichende Entscheidungen treffen, ist übrigens auch nichts neues, weitere Gerichtsurteile werden bestimmt folgen, auch von höheren Instanzen, also einfach abwarten.