PRÄZEDENZFALL Handyzek - 1. Instanz durch
Heute ist das erste Urteil gefallen (meins).
Nach langem hin und her der Richterin, hat sie die Klage von der Insolvenzverwalterin der Handyzek GmbH in all erdenklichen Punkten/Möglichkeiten ABGEWIESEN. Der Kläger muss für alle Kosten aufkommen.
Eine Anfechtung der Auszahlung unterliegt keiner rechtlichen Begründung und ist ausgeschlossen.
Durch die reine Internetbekanntschaft, kann nicht auf eine bewusste Wissenheit der Zahlungsunfähigkeit verwiesen werden, selbst wenn man wie ich die Auszahlung mit einem Mahnbescheid erwirkt hat.
Es kann auch keine Schenkung sein, da es ein 3 Personenverhältnis ist und kein, wie versucht darzustellen 2 Personenverhältnis.
Eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung folgt.
Wer genaue Informationen für seinen Fall gegen Handyzek brauch, der kann sich bei mir melden.
Bitte lasst euch Händler das eine Lehre sein.
eine Bitte an die Mods: vielleicht könnt ihr das in den Thread Titel mit einarbeiten.