Beiträge von heini5131

    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Wird so nicht funktionieren. Selbst wenn du es am nächsten Tag ausgleichst zahlt man die Zinsen bis zum Ende des Abrechnungszeitraums, war zumindest bei meinem Vater so.

    Das ist definitiv falsch. Die Zinsen werden nur vom Tag der Abhebung bis zum Tag der vollständigen Rückzahlung berechnet.


    Wenn man 100 Euro abhebt und nur 99,99 Euro überweist, werden die Zinsen aber in der Tat weiter berechnet.

    Re: Re: Zinsberechnung


    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Heb doch am besten mit dieser Karte gar kein Geld ab. Dann sparst du dir nicht nur komplizierte Rechnereien,
    sondern, was noch viel wichtiger ist, die knapp unter dem sog. Wucherzins liegende Verzinsung von
    nom. 23,26% p.a. bzw. eff. 25,9% p.a.


    Sorry, ehrlich, ich kapier' das nicht, wie man so eine Karte zum Geldabheben benutzen kann.
    Das Advanzia-Geld ist das teuerste Geld, dass es am Markt gibt.

    Ob du das kapierst, ist doch wurscht.


    Die Vorteile für mich liegen auf der Hand: Ich bezahle bei fremden Kreditinstituten fürs Geldabheben nicht jedesmal pauschal 4 Euro oder mehr, sondern unterm Strich nur ein paar Cent.


    Und (was mir persönlich auch wichtig ist): Ich brauche nicht ein Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen, nur um überall kostenlos Bargeld abheben zu können. Noch dazu bei einer Bank, deren Service (von der kostenlosen Bargeldabhebung mal abgesehen) in nahezu jeglicher Hinsicht schlechter ist als der Service meiner Hausbank.


    "Das Advanzia-Geld ist das teuerste Geld, dass es am Markt gibt." ---> Das ist doch echt hanebüchener Quatsch! Wenn ich mit meiner ec-Karte bei einer Fremdbank 10 Euro abhebe, bezahle ich dafür 4 Euro Gebühren, also 40 Prozent Aufschlag, obwohl ich mir das Geld im Gegensatz zu einer Kreditkarte gar nicht "leihe", sondern es sofort vom Konto abgebucht wird. Mache ich dasselbe Spielchen mit der Advanzia-Karte und überweise zeitnah, bezahle ich keine 10 Cent...


    Wir sind uns hier doch alle einig, dass die Advanzia-Mastercard nur etwas für Leute ist, die mit Geld umgehen können und den Überblick behalten. Für mich ist die Karte die perfekte Ergänzung zu meiner Hausbank. Ich will kein Girokonto bei einer anderen Bank.

    Zinsberechnung



    Ich muss meinen Beitrag vom Dezember korrigieren. Ich habe über den Jahreswechsel nämlich erstmals einen größeren Betrag (> 500 €) mit der Karte abgehoben und konnte die Berechnung der Zinsen beim besten Willen nicht nachvollziehen. Dass ich die Zinsen mit meiner Rechenmethode (s. o.) bisher immer ganz gut nachvollziehen konnte, lag wohl daran, dass bei kleineren Beträgen die Unstimmigkeiten nicht so ins Gewicht fallen. Ich will auch gleich dazu sagen, dass Advanzia mir weniger Zinsen in Rechnung gestellt hat, als ich mit meiner Rechenmethode erwartet hätte. Nach eingem Schriftwechsel (per Email) klärte sich das alles auf und ich kann jetzt mit fast absoluter Sicherheit sagen, wie die Zinsen berechnet werden.


    Der effektive Jahreszins für Bargeldverfügungen beträgt 25,9 %. Der nominale Jahresszins, der der monatlichen Berechnung der Zinsen zugrunde gelegt wird, beträgt jedoch nur 23,26 %. Auf die 25,9 % p. a. kommt man, wenn man die monatlich anfallenden Zinsen über ein Jahr mit verzinsen würde.


    Wenn man also am Tag i einen Betrag K bar abhebt und dieser Betrag am Tag j wieder gutgeschrieben wird, berechnen sich die zu zahlenden Zinsen Z wie folgt:


    Z = K * [1 + 0,2326/365]^(j-i) - K .


    Es muss tatsächlich '365' für die Anzahl der Tage eines Jahres eingesetzt werden. Advanzia schreibt ja auch in den AGB, dass die Zinsen 'taggenau' berechnet werden. 'j-i' bedeutet die Anzahl der Tage, die zwischen Abhebung und Rückzahlung liegen, für den Tag der Rückzahlung fallen also keine Zinsen mehr an. Wenn man also zum Beispiel am 30.12. Geld abhebt und der Betrag am 7.1. dem Konto wieder gutgeschrieben wird, ist für j-i '8' einzusetzen.

    Re: Re: Neue Versicherungsbedingungen


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Gelten die neuen Bedingungen eigentlich automatisch für alle Altkunden und für alle zukünftig eintretenden Versicherungsfälle?

    In Punkt 12 der AGB heißt es:

    Zitat

    Mit den Karten sind Zusatzleistungen verbunden, zB Versicherungsschutz, über die wir Sie gesondert informieren. Änderungen bleiben vorbehalten und werden Ihnen bekanntgegeben.

    Änderungen der Versicherungsbedingungen sind also quasi jederzeit möglich. Ich wurde auf die neuen Bedingungen in der letzten Rechnung hingewiesen, die neuen Versicherungsbedingungen waren als PDF-Datei angehängt.


    Da diese Bedingungen aber offenbar schon seit 19. Januar gelten, frage ich mich auch, was eigentlich gewesen wäre, wenn ich mich vor dem Hinweis auf die neuen Bedingungen auf eine alte, nunmehr abgeänderte Versicherungsbedingung berufen hätte.


    Solange man als Advanzia-Kunde nicht explizit auf die neuen Bedingungen hingewiesen wurde, sollte man aber davon ausgehen dürfen, dass die alten Bedingungen weiter gelten. Ich glaube, dass man schon rein juristisch betrachtet auf Änderungen hingewiesen werden muss, außerdem ist es noch in den AGB genau so geregelt.

    Zitat

    Original geschrieben von bahaa
    Können das Zinsen vom letzen Monat sein, da ich dort einmal am Automat bezogen hatte (stand aber auf der letzten Rechnung)?

    So wird es wohl sein.


    Beispiel:
    Du hebst am 25.12. 50 € Bargeld ab. Am 03.01. kommt die Rechnung, dort erscheinen die 50 Euro mitsamt der Zinsen bis einschließlich 31.12. Du überweist den Gesamtbetrag der Rechnung, das Geld wird am 05.01. bei der Advanzia gutgeschrieben.


    Auf der Folgerechnung tauchen dann nochmal die Zinsen bis einschließlich 05.01. auf.


    Zinsen werden immer so lange berechnet, bis der bar abgehobene Betrag vollständig zurückgezahlt wurde. Deswegen ist es bei dieser Karte am günstigsten, nach Bargeldabhebungen das Konto so schnell wie möglich auszugleichen.


    Beispiel:
    Am 05.01. 100 € mit der Karte bezahlt, am 10.01. 20 € bar abgehoben. Wenn man dann am 12.01. 120 € überweist und das Geld am 13.01. gutgeschrieben wird, muss man die Zinsen für die Bargeldabhebung nur für den Zeitrarum 10.01.-13.01. bezahlen.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    interessanter Beitrag, solche Schwierigkeiten sind am Anfang des Threads angesichts der AGB von Advanzia vermutet worden - wenn es zu Fehlabrechnungen kommt kann man wohl leider keine Kooperation erwarten :flop:

    Naja, hier wurde doch auch schon das exakte Gegenteil geschildert.


    Ein Kollege von mir hatte auch mal eine unberechtigte Abbuchung auf seiner Rechnung. Das wurde problemlos erstattet.

    Zitat

    Original geschrieben von meany11
    Kann das jemand definitiv bestätigen? Noch ein Grund mehr niemals Bargeld mit der Karte zu holen.

    Nein, ich kann das so nicht bestätigen.


    Das Ganze funktioniert so (Beispiel):


    01.12. Kauf: 200,00 €
    03.12. Bargeld: 100,00 €
    05.12. Kauf: 50,00 €


    Wenn man jetzt zum 07.12. 300,00 € einzahlt, bezahlt man nur für den Zeitraum vom 03.12.-07.12. (=5 Tage) Zinsen für die Bargeldabhebung, das sind dann 0,32 €. Der Restsaldo über 50,00 € zuzüglich der Zinsen für die 5 Tage wird dann später noch in Rechnung gestellt.


    Wenn man nur die 100,00 € der Bargeldabhebung überweist, werden die zuerst auf den 200,00 €-Kauf angerechnet und man bezahlt weiter Zinsen.


    Eigentlich ist das alles ganz logisch. Aber wer nach Bargeldabhebungen möglichst wenig Zinsen bezahlen will, muss den Überblick behalten.

    Zitat

    Original geschrieben von dham
    Hallo, vielleicht kann mir jemand mit mehr Praxiserfahrung folgendes beantworten:
    Kann es sein dass bei Bargeldabhebungen immer mind. 2 Tage Zinsen anfallen? Ich hatte Guthaben und es vom Automaten abgehoben, auf der aktuellen Rechnung ist ein Sollzins erschienen von 15 Cent, der Betrag war 120€. Beim aktuellen Zinssatz wären 2 Tage wohl 120€ * 0,0194 / 30 * 2 = 0,1552€, wobei mich schon überrascht dass sie dann abrunden würden. Tag der Abhebung war 26.11 und das Saldo der Rechnung wurde am 28.11 erstellt. Jetzt fragt sich ob entweder Advanzia hier gezählt hat 26. abgehoben, 27. ausgeglichen oder eventuell sogar bis Ende des Abrechnungszeitraums die Zinsen veranschlagt wurden (weil ja niemand ausgeglichen hat...).


    Weiss jemand ob der Tag der Rechnungserstellung in den Zinsen berücksichtigt wird? Hat jemand anders schon einmal Guthaben am Automaten abgehoben und dafür Zinsen berechnet bekommen?

    Die Advanzia scheint Zinsen wie folgt zu berechnen (Zinssatz: 25,9 % p.a., x ist der abgehobene Betrag, y der zurückzuzahlende Betrag, n die Anzahl der Tage, für die Zinsen zu entrichten sind):


    y = x * [1,259^(n/365)]


    Im Falle x=120 und n=2 kommt man dann auf y=120,1515...


    Diese etwas merkwürdige Zinsberechnung ist mir aufgefallen, weil ich nur so meine Abrechnungen nach Bargeldverfügungen nachvollziehen konnte. Wahrscheinlich meint die Advanzia das mit "taggenau". Für den Kunden ist diese Rechenweise jedenfalls nicht unbedingt von Nachteil, nur etwas kompliziert nachzuvollziehen.


    Bei Bargeldabhebungen wird der Tag der Abhebung mitgezählt. Hebt man also am 3 ab und gleicht am 5. aus, sind für 3 Tage Zinsen zu zahlen (n=3).


    Warum beim Abheben eines Guthabens (---> Ausgleich quasi sofort) Zinsen für 2 Tage zu zahlen sind, weiß ich auch nicht. Dass sie dann nicht ganz auf Zinsen verzichten wollen, ist klar, weil die Advanzia ja trotzdem Gebühren an die auszahlende Bank zahlen muss. Warum aber nun gerade 2 Tage... Keine Ahnung!