ZitatOriginal geschrieben von Action Andy
Die Mietwagenfirma hat mir einen Service berechnet den ich nicht genutzt habe. Dies ist so auch auf dem Vertrag vermerkt.
Muss ich mich nun bei der Advanzia melden und den Anteil der Abbuchung (ca. 50% bzw. 10€ ) oder kann ich das nur alleine über die Mietwagenfirma klären?
Hatte einen ganz ähnlichen Fall (HERTZ-Autovermietung hat angeblich "optionale" Versicherungen dann doch einfach "verpflichtend" dazu gebucht...). Da ich das Auto brauchte, blieb mir aber nichts anderes übrig, als das zunächst mal so hinzunehmen.
Habe dann mehrfach mit Fristsetzung, letztlich aber erfolglos bei HERTZ darauf gedrungen, dass der strittige Betrag zurückerstattet werden solle. Kam aber keine Reaktion.
In Anbetracht der AGB von Advanzia
Zitat8. Rechnungsstellung und Beanstandungen: [...] Einwendungen ... des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen ... sind unmittelbar gegenüber dem Vertragsunternehmen geltend zu machen...
hatte ich mich schon darauf eingestellt, dass von dort wohl keine Unterstützung zu erwarten sei.
Habe es aber dennoch versucht: Den betreffenden Umsatz reklamiert, den (unbeantworteten) Schriftverkehr mit HERTZ sowie deren Rechnung sowie die Buchungsbestätigung (auf der die fraglichen Versicherungen als "optional" ausgewiesen sind) mitgeschickt. Nach einer Woche kam die Antwort von Advanzia, dass die Gutschrift des fraglichen Teilbetrags veranlasst wurde. :top: