Beiträge von heini5131

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    Original geschrieben von Action Andy
    Die Mietwagenfirma hat mir einen Service berechnet den ich nicht genutzt habe. Dies ist so auch auf dem Vertrag vermerkt.


    Muss ich mich nun bei der Advanzia melden und den Anteil der Abbuchung (ca. 50% bzw. 10€ ) oder kann ich das nur alleine über die Mietwagenfirma klären?


    Hatte einen ganz ähnlichen Fall (HERTZ-Autovermietung hat angeblich "optionale" Versicherungen dann doch einfach "verpflichtend" dazu gebucht...). Da ich das Auto brauchte, blieb mir aber nichts anderes übrig, als das zunächst mal so hinzunehmen.


    Habe dann mehrfach mit Fristsetzung, letztlich aber erfolglos bei HERTZ darauf gedrungen, dass der strittige Betrag zurückerstattet werden solle. Kam aber keine Reaktion.


    In Anbetracht der AGB von Advanzia

    Zitat

    8. Rechnungsstellung und Beanstandungen: [...] Einwendungen ... des Karteninhabers aus seinem Vertragsverhältnis zu dem Vertragsunternehmen ... sind unmittelbar gegenüber dem Vertragsunternehmen geltend zu machen...

    hatte ich mich schon darauf eingestellt, dass von dort wohl keine Unterstützung zu erwarten sei.


    Habe es aber dennoch versucht: Den betreffenden Umsatz reklamiert, den (unbeantworteten) Schriftverkehr mit HERTZ sowie deren Rechnung sowie die Buchungsbestätigung (auf der die fraglichen Versicherungen als "optional" ausgewiesen sind) mitgeschickt. Nach einer Woche kam die Antwort von Advanzia, dass die Gutschrift des fraglichen Teilbetrags veranlasst wurde. :top:

    Zumindest von VISA findet man eine offizielle Bestätigung der 200-SEK-Grenze:


    "För köp under 200 kr behövs ingen pinkod. När du betalar mer än 200 kr ska du knappa in din pinkod efter att du har hållit kortet mot terminalen."


    Das wird dann für Mastercard wohl auch so gelten.


    Die DKB beharrt auf explizite Nachfrage bei ihrer Meinung, die 25-€-Grenze würde in SEK umgerechnet... :rolleyes:

    Kontaktlos-Zahlungen ohne PIN / Unterschrift in Schweden


    Hat jemand hier eine Ahnung, bis zu welchem Betrag (in schwedischen Kronen / SEK) kontaktlose Zahlungen ohne PIN oder Unterschrift in Schweden möglich sind?


    Hintergrund: Da in Skandinavien die Authentifizierung mit Unterschrift eher unüblich ist, soll es in solchen Fällen wohl häufiger vorkommen, dass man noch zusätzlich den Ausweis vorlegen muss (kann ich zumindest für Dänemark nicht bestätigen...), was leicht nervig werden kann. Dummerweise priorisiert die Advanzia aber das Authentifizierungsmerkmal "Unterschrift"... Da spart es möglicherweise Zeit und Nerven, die genaue Grenze für kontaktlose Zahlungen ohne Authentifizierungserfordernis zu kennen.


    Die aus Deutschland bekannte 25-€-Grenze wird mit Sicherheit nicht zugrunde gelegt und dann tagesaktuell in SEK umgerechnet. Von der Schweiz oder Großbritannien sind ja auch fixe Grenzen in der jeweiligen Landeswährung bekannt. In der englischsprachigen Wikipedia findet man solch eine Grenze auch für Schweden: 200 SEK.


    Ich hätte das aber nun gerne von offizieller Seite bestätigt gehabt und habe mich daher per Email an den Kundenservice der Advanzia gewandt. Als Antwort erhielt ich sinngemäß die Auskunft, ich solle anrufen. Das habe ich getan und wurde zunächst darauf hingewiesen, dass ich mich mit dieser Frage besser schriftlich an den Kundenservice wenden solle... Auf meinen Einwand, dass ich dies bereits getan habe, wurde dann doch versucht, die Auskunft einzuholen. Nach mehreren Minuten des Wartens erhielt ich die wenig hilfreiche Auskunft, dass jeder Händler selber festlege, ob er das kontaktlose Zahlen anbiete (Echt jetzt?!) und das ich gegebenenfalls eben unterschreiben müsse...


    Kann hier irgendjemand bestätigen, dass in Schweden 200 SEK als Grenze für Kontaktlos-Zahlungen ohne PIN/Unterschrift gelten, bzw. ist ein anderer Wert bekannt?


    P.S.: Der Kundenservice der DKB ist in der Hinsicht auch nicht kompetenter. Hier wurde ich auf die 25-€-Grenze verwiesen, von der ich aber nicht glaube, dass sie in SEK umgerechnet wird.

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    Original geschrieben von Imp
    Hat eigentlich jemals nochmal jemand von NFC gehört? So langsam wirds ja eher lächerlich mit der Einführung.


    Habe heute deswegen mal angefragt und folgende Auskunft erhalten:

    Zitat

    Aktuell ist Ihre gebührenfreie MasterCard Gold noch nicht mit der Contactless Funktionalität ausgestattet. Wir werden Sie informieren, sobald die Funktionalität zur Verfügung steht. Genaue Informationen dazu, können wir Ihnen derzeit leider nicht sagen.

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    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Was du schreibst stimmt nicht. Mit der Einzahlung am 26.07. wird ab diesem Zeitpunkt nur der dann noch offene Betrag verzinst. Und da komme ich auf 23,xx€. Damit sollten die Zinsen korrekt sein.


    Danke für die Korrektur, vollkommen richtig, was du schreibst.


    Advanzia verzichtet hier offenbar auf die Geltendmachung von Mahngebühren (da wahrscheinlich gar keine Mahnung erfolgt ist), nicht aber auf die Zinsen, die wegen der Überschreitung des zinsfreien Zahlungsziels laut AGB fällig werden. Die Zinsen werden ab dem Tag der Transaktion fällig. Bis zum Zahlungseingang vom 26.07. werden so schon gut 22 Euro Zinsen fällig. Danach werden nur noch die gut 80 Euro weiter verzinst, sodass am Ende 23,xx Euro Zinsen rauskommen.


    Also ist da offenbar alles korrekt. Mit der verspäteten Zahlung vom 29.08. scheint der Bogen einfach überspannt worden zu sein, sodass die Handelsumsätze vom Juli nicht mehr zinsfrei sind.

    Ursächlich für die Geltendmachung der Zinsen wird wohl schon die Überschreitung der Zahlungsfrist sein, denn weder im Juli noch im August ist die Rechnung pünktlich bezahlt worden. Schließlich wird gemäß AGB nur dann auf die Geltendmachung von Zinsen auf Handelsumsätze verzichtet, wenn der Saldo vollständig und fristgerecht ausgeglichen wird. Auf ein Gewohnheitsrecht ("Früher haben die das bei verspäteter Zahlung nicht so streng gehandhabt!") wird man sich da auch nur schwer berufen können.


    Mein Tipp: Als ich vor Jahren einmal die Zinsberechnung auf Bargeldtransaktionen genau nachvollziehen wollte (ich hatte mich damals gewundert, dass die Zinsen niedriger als erwartet ausgefallen waren), hatte ich bei der Advanzia per Email so lange nachgehakt, bis die mir eine Art Excel-Tabelle mit der Zinsberechnung geschickt haben, mit der ich die Berechnung tatsächlich nachvollziehen konnte. Ich würde mir hier das Zustandekommen der Zinsen auch genau aufschlüsseln lassen. Dann kann man sehen, auf welche Umsätze und für welche Zeiträume die Zinsen anfallen.


    Eigentlich könnte man bei so einer unpünktlichen Zahlungsmoral über die 23,xx Euro Zinsen noch froh sein, denn bei 1,53 % Zinsen pro Monat würden für Juli und August allein für den Betrag von 1.966 Euro Zinsen von ca. 60 € anfallen, denn diese Transaktion ist mit der Einzahlung von 2.500 Euro am 26.07. aufgrund der früheren Umsätze noch nicht vollständig ausgeglichen worden. Und da die Rechnung im August nicht pünktlich bezahlt worden ist, werden dann gemäß AGB Zinsen auf den vollständigen Betrag ab dem Transaktionsdatum (04.07.) bis zum (verspäteten) Zahlungseingang (29.08.) fällig...


    Mir ist also nicht klar, weshalb die geltend gemachten Zinsen so "niedrig" ausfallen. Die erwähnte Aufschlüsselung in tabellarischer Form wäre also wirklich instruktiv zum Nachvollziehen.


    Ansonsten kann man nur raten, das Fälligkeitsdatum auf Rechnungen ernst zu nehmen. Vielleicht handhabt das Advanzia jetzt konsequent (und somit auch transparent).

    Re: Zinsfreie Bargeldverfügung aus Guthaben?


    So, die Sache scheint sich nun endlich geklärt zu haben. Ich habe nochmal wie folgt nachgehakt:

    Zitat

    Normalerweise ich es doch so, dass die Zinsen auf Bargeldverfügungen für den Zeitraum zwischen der Bargeldverfügung und der Rückzahlung des entsprechenden Betrages berechnet werden, also bspw. für 10 Tage.

    Für welchen Zeitraum sollten denn Zinsen berechnet werden, wenn die Bargeldverfügung aus einem Guthaben erfolgt, sodass der verfügte Betrag gewissermaßen "sofort" bzw. "taggleich" zurückgezahlt wird? In diesem Fall könnten doch formal nur Zinsen für 0 (in Worten: null) Tage berechnet werden, d. h. es würden gar keine Zinsen anfallen.

    Wäre die Bargeldabhebung aus Guthaben somit doch zinsfrei? Oder auf welcher Grundlage bzw. wie genau würden in diesem Fall dennoch Zinsen berechnet werden?


    Darauf erhielt ich die folgende Auskunft:

    Zitat

    Wenn Sie dann einen Betrag abheben, der nicht Ihr Guthabenbetrag übersteigt (z.B.: 1000 € Guthaben, Abhebung=1000 € zinsfrei, Abhebung=1005 € nicht zinsfrei), werden Ihnen für die Bargeldabhebung keine Zinsen belastet.


    Somit bestätigt die Advanzia das, was hier berichtet wird: Bargeldverfügungen aus Guthaben bleiben zinsfrei. Interessant vielleicht auch, dass in dem Beispiel gleich mal ein recht hohes Guthaben von 1000 € genannt wird. Auch mit solchen Beträgen scheint man kein prinzipielles Problem zu haben. ;)


    Weiter schrieb Advanzia noch (Schreibfehler wie immer original):

    Zitat

    Wir könne hier eine ausnahme machen und Ihnen das Guthaben auszahlen.


    Die Auszahlung wurde mir mittlerweile auch bereits bestätigt. Geht doch! :)