Re: Stromversorger will intelligenten Zähler einbauen, kann ich das ablehnen ?
Zitat
Original geschrieben von Seemann001
A. Kann ich das ablehnen ?
B. Wenn ja, wie mache ich das ? Formloser Brief etc ?
C. Haben andere Versorger, z.B. Yello, ebenfalls solche Zähler ? Vllt. ist ja jemand dort Kunde.
Werde mich aber selber noch schlau machen.
Danke
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Allein aufgrund der Tatsache, dass du hier fragst, lässt den Schluss zu, dass "dein" Zähler sich in "deiner" Wohnung befindet. Oder warum sonst sollte sich der "Versorger" bei dir melden?
Beziehungsweise war es sogar ein Schreiben deiner Hausverwaltung oder des Vermieters?
Hier im "Geplauder"-Unterforum hat sich mal ein User beschwert über eine Wucher-Stromrechnung, die sich anlässlich seines Auszugs aus seiner bisherigen Wohnung ergab - und er warf Nachbarn vor, seinen Zähler "angezapft" zu haben. Über den Ausgang dieser Sache hat er leider nicht berichtet..
Bei der Gelegenheit wies ich auch schon darauf hin, dass man seit Ende der 1990er Jahre nicht mehr von DEM (einen) "Versorger" sprechen kann. Vielmehr gibt es:
1. den Netzbetreiber (meist der frühere, regional/lokale Monopolist, z.B. ein Stadtwerk),
2. den eigentlichen Stromanbieter, den man heutzutage wechseln kann, und
3. den Messstellenbetreiber (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler
"Seit 2005 ist das Zählwesen in Deutschland liberalisiert, die Messung wurde im September 2008 für den Wettbewerb geöffnet.").
In der Praxis ist der Netzbetreiber meist auch der Messstellenbetreiber, nur ausnahmsweise ist das anders, nämlich wenn ein Anbieter wie Yello dies (Privat-)Kunden so anbietet.
Und wie auf Wikipedia nachzulesen, gibt es auch "intelligente" Zähler für Wasser, Gas, Fernwärme/Heizung - z.B. per Funkübertragung aus der Wohnung an einen fürs Haus zentralen "Sammelkasten", von dort teilweise weiter per Mobilfunk. All diese Zähler bieten den Vorteil, dass man keine Termine mehr beachten muss, zu denen man (als Mieter/Eigentümer) fürs Ablesen zuhause sein muss.
A. Auch beim Auswechseln von Zählern für Wasser etc. kann man das nicht ablehnen, wenn es einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung/Vermieter gibt.
C. Zu Yello zwei Pressemitteilungen aus 2011:
http://www.yellostrom.de/unter…nn-der-kunde-die-wahl-hat
http://www.yellostrom.de/unter…die-die-stromfresser-jagt
Ein Yello-Video: https://www.youtube.com/watch?v=XS9wCo56-oE
Deren "Sparzähler" wird anscheinend nicht mehr angeboten, jedenfalls finde ich dazu nichts; sollte Yello angesichts der absehbaren Zuständigkeit der Netzbetreiber das aufgegeben haben?
Und schließlich: https://de.wikipedia.org/wiki/Stromzähler
"Kassier-, Münz-, Prepaymentzähler
In einigen Ländern gibt es auch Kassierzähler (Münzzähler), welche durch den Einwurf von Geld, Jetons oder neuerdings durch Chipkarten, Chipschlüssel oder Eingabe einer PIN den Abruf einer definierten Menge elektrischer Energie ermöglichen.
In Deutschland und in der Schweiz werden solche Zähler in Waschküchen von Mietshäusern und vereinzelt auch von Energieversorgungsunternehmen bei Kunden mit schlechter Zahlungsmoral eingesetzt. Sie verhindern auch den Aufbau von Geldschulden, da nur die bereits bezahlte Energiemenge abgegeben wird. Prepaymentzähler mit Chipkarten sind zum Beispiel in Südafrika, mit Chipschlüssel im Vereinigten Königreich weit verbreitet."