Beiträge von Buzzwords

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ..., ergänzt mit der Deutschland-Kreditkarte Gold (grundgebührfrei durch Mindestumsatz),...


    "Hey, ist das cool" [ich muss mich jetzt auch unbedingt in der bemühten Jugendsprache wie Goyale probieren], wirbt Goyale doch - wie zu früheren onlinekosten-de-Forumszeiten - für die von ihm selbst (bzw. von "seinem" Unternehmen) mit herausgegebene Kreditkarte.


    Nicht nur, dass er lernresistent ist (bei onlinekosten.de wurde er etliche Male gesperrt und schließlich wurden sogar die dortigen AGB geändert), nein, er verstößt sogar gegen die eigenen "moralisch-religiösen Prinzipien", die Goyale bis zumindest 2016 noch in seiner Signatur in jedem Beitrag postete (siehe http://telefon-treff.de/showth…ostid=5599435#post5599435 ):
    "Selig sind, die da geistlich arm sind; denn das Himmelreich ist ihr." Jesus im Matthäus- Evangelium


    Goyale, möchtest du - mal wieder - in einen längeren "Urlaub"..?

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    12m2
    [oder]
    15m2


    Welches der beiden würdet Ihr empfehlen?


    1. Keins von beiden, weil eine Zumutung :-)
    So ab https://www.radissonblu-edwardian.com/deluxe geht in Ordnung.


    2. LON ist wie NYC, SIN oder TYO prädestiniert für die Einlösung von Punkten für Freinächte.
    Wie, du hast eine Amex-Kreditkarte, aber noch nie von dieser Möglichkeit auch nur gehört..?
    (Geschweige denn, dass du selbst bei Marriot Rewards, Club Carlson, Hhonors etc. direkt sammeln kannst?)


    3. Schließlich stellt sich die Frage, warum du überhaupt - und ausgerechnet hier im TT - anfragst.
    Wäre es nicht sinnvoller, in einem passenden Forum (z.B. vielfliegertreff.de etc.) um Erfahrungswerte zu bitten? Ach, da wäre deine Frage "nichts Besonderes"? Andere aus der Bankenbranche könnten dich mitleidig belächeln..?


    4. Aber das interessiert dich doch eh alles nicht wirklich, deine Entscheidung steht - wie immer bei deinen "Anfragen" hier - eh schon fest (bzw. es ist eh schon fest gebucht)...


    Meinst du wirklich, vom "Pöbel", mit dem du vermutlich aus deiner Sicht tagein, tagaus als Zahlungsdienstleister es zu tun hast, dich damit abgrenzen zu können/müssen...?
    Noch viel Spaß beim "Posen".. :-)

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Genau hier sehe ich ein Problem:
    Zumindest ich kann mir leider nicht nebenbei zu meinem Fulltime-Job genügend Wissen zur Geldanlage aneignen. Ich stecke zwar immerhin im Zahlungsgeschäft tief drin, aber bei der Geldanlage hört es auf. Ich kann da nicht alle weltweiten Tendenzen verfolgen. Mir fehlt die Zeit.


    Dein allererster Beitrag (von insgesamt 5594 im Lauf von ca. 5 Jahren hier): http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4718753#post4718753


    Anfang des Jahres: http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=588596


    Also einfach die Spielekonsole (zumindest vorübergehend) einmotten und den Boulevard genau das sein lassen, dann kannst du dir im Alter nicht nur Spiele, sondern auch über Silvester/Neujahr einen Urlaub leisten :-)

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Hmmm, von Abgeltungssteuer hast Du aber schonmal was gehört, oder?


    Da machst du dir es zu einfach:
    Diese gibt's bekanntlich erst seit 2009, zu Kickbacks o.g. BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009 - zuletzt bekräftigt am 18.01.2016: http://www.bundesfinanzministe…_blob=publicationFile&v=3
    Du musst also sämtliche Bescheinigungen deiner Bank(en) daraufhin prüfen, für sämtliche Jahre - insbesondere für die vor 2009, zumal du selbst schreibst:

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    das Jahr der Finanzkrise nicht mit -50% oder so abgeschlossen habe, sondern mit +6% (!)


    Ansonsten: http://www.wertpapier-forum.de…ck-steuer/#comment-726054
    Oder wie es einer wiederum dort so schön formuliert: http://www.finanztip.de/commun…ck?postID=29097#post29097

    Zitat

    Original geschrieben von justBfree
    Wenn kickbacks nicht zu versteuern wären, hätte schon längst jemand daraus ein Fondskonzept gemacht in dem es keine Dividenden oder Kursgewinne, sondern nur steuerfreie Kickbacks gäbe. There is no free lunch...


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Der DAX hat 2016 deutlich besser performt (ebenso ein ETF auf den DAX). Jedoch lege ich sehr konservativ an,


    Äpfel-Birnen-Vergleich: https://www.anwalt.de/rechtsti…-fuer-anleger_050203.html

    Zitat

    Original geschrieben von Anwalt.de
    Besonders strenge Anforderungen gelten hierbei, wenn der Kunde eine „konservative" Geldanlage begehrt, wie es grundlegend bereits das Landgericht Berlin vor fast 10 Jahren (Urt.v. 01.12.2003 - 10 O 448/03) aussprach und Aktienfonds als mit dieser Anlagestrategie unvereinbar erklärte


    Oder solltest du einer Falschberatung aufgesessen sein?
    http://www.wallstreet-online.d…ungen-mit-der-quirin-bank

    Zitat

    Original geschrieben von Rubin222 am 12.04.16
    Mein Lehrgeld habe ich bei der Quirin Bank mehr als bezahlt. Auch die anderen Kunden, zu welchen ich intensiven Kontakt pflegte, haben bereits der Quirin Bank den Rücken zugewandt. Nun haben wir alle einen Brief bekommen in welchem mit der Aufschrift "Wir vermissen Sie" eine Prämie von 100,-- Euro angeboten wird, wenn wir zur --Direktbanktochter-- "Quirion" (neuer Start/neues Glück??) als Kunden kommen würden. Da fehlen einem doch die Worte!


    Diese "Direktbanktochter" Quirion setzt auf - global diversifizierte - ETFs, folglich aber nicht den DAX: https://www.quirion.de/was-wir-tun/anlageuniversum/
    Und eine Performance von 10,5% für 2016 ist dort auch erst für ca. 80% Aktien-Anteil ausgewiesen: https://www.quirion.de/was-wir-tun/performance/
    (Zumal "vor Steuer")


    PS: Losgelöst von diesem "Einzelfall", halte ich es für gut und sinnvoll, sich mit Altersvorsorge und Anlageformen, Honorarberatung vs. Provisionsgeschäft etc. zu beschäftigen, um dann *wirklich* zu verstehen, worum es geht. Anhand obiger Links kann man das - in passenderen Foren :-) - vertiefen. Ich bin dann mal hier raus.


    Mein obiger Hinweis betrifft, wie schon betont, die Provisionen/Kickbacks, welche ja vom Vermittler (z.B. Bank) von Kapitalanlagen (Fonds etc.) an dessen Kunden gezahlt werden [Nachtrag: können auf der Grundlage einer speziellen Vereinbarung wie beispielsweise im Falle besagter Quirin Bank; "Honorarberatung" ist hier das Stichwort.]


    Und ja, DAS Finanzamt "geht" dies grundsätzlich etwas "an"; nachzulesen u.a. bei der Stiftung Warentest (oder nachfragbar beim Steuerberater) und an der Quelle BMF wiederum z.B. hierüber:
    https://www.steuertipps.de/for…1331&viewfull=1#post11331


    PS: Anhand deines Nachtrags ("Zu Kickbacks hier eine Ergänzung: https://www.smartsteuer.de/blog/201...ierenden-fonds/") kann ich erkennen, was Du meinst; wir reden aneinander vorbei! [Der Begriff "Kickbacks" in Verbindung mit deinem Link ist irreführend.]
    Im Übrigen ist das von dir Verlinkte quasi schon veraltet: ab 2018 werden ausländische thesaurierende Fonds einer Vorabbesteuerung unterzogen, das deutsche Finanzamt ist dann also "informiert".

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Quirin Bank [...], welche [...] alle Provisionen/Cashbacks an mich durchreicht.


    ...und welche von dieser an ihr Finanzamt gemeldet werden (müssen) und wiederum von dir jährlich versteuert werden müssen (Anlage ..).
    Und für dich als Fachmann(?): Cashbacks heißt das nicht, sondern KICKbacks.



    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    [...] ungefähr (kann gern jemand nachrechnen) 8,5% übrig. [...] und vor allem alles bereits nach Steuern...


    Ach ja? Deine Bank kennt deinen persönlichen Steuersatz?

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Mist, verrechnet....., ich glaube ich hole erstmal meinen Hauptschulabschluss nach ;).


    Mach das!
    Reichen würde aber schon, wenn du die Rechnung MIT dem Finanzamt machst, sprich:
    flugs alle von der Bank an dich ausgekehrten Provisionen/Kickbacks nachversteuern, sonst wird es ultrateuer :-)


    PS: Etwas zu viele Fehler für meinen Geschmack, seeeehr glaubwürdig.

    Nein, weil ich mich - wie du - selber im Internet schlau gemacht habe! :-)
    Übrigens kann man sich bis zu 6 Wochen NACH dem Umzug/Einzug noch Zeit lassen, um in Ruhe einen Anbieter auszuwählen und einen Vertrag rückwirkend zum Datum des Einzugs abzuschließen - und diese Regelung gilt schon mindestens 3 Jahre.


    Was mir aber mal zu Ohren gekommen ist, ist der Fall eines Umzüglers, der es entgegen dem - guten & richtigen - Rat eines Hausmeisters ganz unterlassen hat, einen Stromvertrag abzuschließen; nach knapp einem Jahr ist es dem Netzbetreiber bei der alljährlichen Zählerablesung aufgefallen, was zu einer Kontrollmitteilung an den Vermieter und dann an den Hausmeister führte, saftige Nachzahlung im Grundversorger-Tarif durch den neuen Mieter inklusive..

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Also ich denke dass wenn jemand was "lebenslang" und "dauerhaft" anbietet nicht vor hat -von sich aus- zu kündigen. Diese Botschaft durch ein ordentliches Kündigungsrechts auszuhebeln gleicht einem Lockvogelangebot und wäre wettbewerbswidrig zugleich.


    Stichwort "Wettbewerbsrecht":
    https://www.wettbewerbszentral…Finanzbranche/ueberblick/


    https://www.wettbewerbszentral…eschwerdestelle/hinweise/
    Bitte genau lesen, Unterlagen nebst "Beweisen" einreichen - und sich ca. zwei Monate in Geduld üben