Also ich finden den Preis jetzt nicht so berauschen für ein Gerät mit Netlock. Normaler Preis halt.
Beiträge von Affenfreund
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Na klar, und der Weihnachtsmann schaltet es höchstpersönlich frei.
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O2 hat gar keine Möglichkeit tätig zu werden.
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Apple wird solche Profile niemals akzeptieren. Also gewöhne Dich an den Gedanken zu jailbreaken.
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Zitat
Original geschrieben von javaman
Wenn man Recht bekommt müssen die Kosten des Verfahrens inklusive den eigenen Kosten für den Anwalt von T-Mobile getragen werden wenn T-Mobile das gerichtliche Verfahren verliert. Wenn man sich also so sicher ist Recht zu bekommen, steht ja nichts einer Klage im Wege.Oft kommt aber auch nur ein Vergleich dabei raus, und dann bleibt man auf den Kosten sitzen. Wer Recht hat, muss also noch lange nicht schadlos aus der Sache hervorgehen.
ZitatOriginal geschrieben von Flexmania
Im gen.1 Vertrag ist es ja erlaubt das Datenbudget mit der Multisim(!) in anderen Geräten zu nutzen, aber es ist nicht zugesichert, dass man das Budget mit dem iPhone als Modem nutzen kann, da zu dieser Zeit die iPhone offiziell garnicht die Möglichkeit dazu hatten. Nur weil es inzwischen möglich ist, heißt es nicht, dass ich als Kunde einen Anspruch darauf habe.Was für ein Unsinn. Seit wann ist ein Vertrag davon abhängig welche Firmware auf dem Gerät läuft? Vertrag ist Vertrag. Wenn nachträglich eine Leistung beschnitten wird, dann ist das Vertragsbruch.
ZitatDie Kamera des 2G und 3G kann auch Videos aufnehmen, dies wird Softwareseitig aber von Apple unterbunden. Kann ich deswegen aus meinem Vertragsverhältnis zurücktreten? Ich meine jede Kamera, die fotografieren kann, könnte auch Videos aufnehmen...
Das ist Unsinn, da Du keinen Vertrag mit Apple hast. Auch passt der Vergleich überhaupt nicht. Wenn dann müsstest Du fragen ob es von Apple rechtens wäre die Kamera nachträglich abzuschalten. Und darüber brauchen wir uns glaube ich nicht unterhalten.
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Zitat
Original geschrieben von javaman
nur weil man jemand anderer Meinung ist sofort mit "Lügner" usw. zu kommen ist schon....naja.Da hast Du mein Posting falsch verstanden.
ZitatAnwalt nehmen -> T-Mobile verklagen . Kostet nicht so viel
Das kostet in der Regel mehr als die Restlaufzeit des Vertrages abzuwarten.
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Aha, obwohl ein UMTS-Modem im iPhone integriert ist, soll man sich Deiner Ansicht nach noch eins kaufen und zudem eine zweite SIM-Karte bezahlen?
Klagen würde ich sofort, nur bin ich gottlob kein T-Mobile-Kunde. Dennoch bin auch ich von Apples und T-Mobiles Tethering-Politik betroffen.
Ob Du meine Ausdrucksweise für unangemessen erachtest interessiert herzlich wenig, ich bewege mich innerhalb der Forenregeln und meine Wortwahl ist ein beabsichtigter Bestandteil meiner Rhetorik. Weiter werde ich mich dazu nicht erklären, da dies vom eigentlichen Thema ablenkt.
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Sorry, aber ich habe den Müll von Dir nicht verzapft.
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Zitat
Original geschrieben von javaman
Soll ich mal zitieren aus den Verträgen der zweiten Generation:
Die Nutzung von VoIP und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages.Das weiß ich, dennoch wird IM bisher nicht gesperrt, obwohl es technisch sehr einfach wäre. Es leuchtet auch ein warum. Erst einmal muss man einen Kundenstamm gewinnen bevor man diesen abzocken kann.
Zitat
Und welche allgemein zugängliche Funktion? Was ist eine allgemein zugängliche Funktion? Vertragsbestandteil bei neuen Verträgen ist ja gerade die Klausel, dass Tethering nicht erlaubt ist.Bei den alten Verträgen gibt es diese Klausel aber nicht. Wie rechtfertigst Du dass Tethering dennoch nicht erlaubt ist? Zumal sehr auffällig ist, dass man Tethering nicht per Option buchen kann, denn dann könnte man nicht mehr behaupten es sei nicht Bestandteil des Vertrages gewesen.
ZitatEs gibt ja bei den Verträgen der ersten Generation auch weiterhin keine Einschränkungen. Du kannst jederzeit irgendein Mobiltelefon nehmen und Tethering nutzen.
Also entweder bist Du ein Lügner, oder das iPHONE ist neuerdings kein Mobiltelefon.
ZitatWo wird aber im Vertrag zugesichert, dass man das Tethering mit dem iPhone nutzen kann.....
Wo steht dass es nicht Bestandteil des Vertrages ist? Tethering ist seit vielen Jahren Stand der Technik, fast jedes Mobiltelefon kann das. Da kann der Kunde davon ausgehen, dass er es nutzen kann, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Nach Deiner Definition wäre es auch nicht Bestandteil des Vertrages Omi anrufen zu können, denn das steht auch nicht explizit in den AGB. Also kann T-Mobile zukünftig auch für Oma-Anrufe des Enkels extra kassieren?
Zitatvor allem da es zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages sowieso nicht möglich war diese Funktion mit dem iPhone zu nutzen.
Wie Du selbst schreibst, ist es aber mit allen anderen Mobiltelefonen möglich. Es gibt keine Rechtfertigung iPhone-Nutzer nachträglich abzuzocken oder auch nur anders zu behandeln.
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Zitat
Original geschrieben von javaman
In Deutschland gibt es immer noch die freie Gestaltung von Verträgen. T-Mobile darf in seinen Verträgen die Bedingungen für die Nutzung des Datenvolumens so gestalten, dass das Volumen nur mit dem iPhone nutzbar ist.
Daneben ist es nicht nur T-Mobile. Es gibt auch andere Provider in Deutschland wo es untersagt ist, dass Datenvolumen von bestimmten Angeboten mit einem anderen Zugangsgerät zu nutzen. Die "Freiheit" des Kundens ist es solche Angebote nicht anzunehmen.So weit die Theorie. Aber dass allgemein zugängliche Funktionen gesperrt werden um anschließend dafür abzukassieren, das ist neu.
Was wird morgen gesperrt? E-Mails? IM?ZitatDer Knackpunkt ist aber die Gestaltung der Verträge der ersten Complete Generation wo T-Mobile zur Nutzung des Datenvolumens keine derartigen Einschränkungen gemacht hat. Die Frage ist nun ob dies auch impliziert, dass dieser Zugang nun auch mit dem iPhone möglich sein muss oder nicht.
Du schreibst es dort selbst, es wurden keine Einschränkungen gemacht. Wieso sollten nachträgliche Einschränkungen also rechtens sein?