Beiträge von Poliboy

    Hallo,


    leider kenne ich deinen Wlan Router nicht. Bei meiner Frtzbox geht das über die Konfigurationsoberfläche im Browser. Da steht die Kanalwahl standardmäßig auf "Auto", sprich die Fritzbox versucht automatisch den besten Kanal einzustellen, oder man stellt sich dort einen Kanal manuell ein.


    Manchmal ist es aber auch sinnvoll sich auf den gleichen Kanal eines schwachen WLan´s zu setzen, weil die Beeinträchtungen dann geringer sind. als bei einem direkten Nachbarkanal. Optimal sind 5 Kanäle unterschied zum Nachbarkanal. In der Praxis ist ausprobieren wohl das einzig sinnvolle, ich kann das aber nicht ausprobieren da mein WLAN das einzige in der Gegend ist.


    Da die Kanäle begrenzt sind und jeder gerne seine volle Bandbreite benutzen will, wäre die logische Konsequenz:
    Wer nicht im Internet ist, schaltet sein WLAN ab spart Strom und behindert nicht andere.


    Gruß Poliboy

    Hallo,


    falls "Trockenbauwand" identisch ist mit Rigipswand dann hast du ein Problem.
    Rigips zieht Feuchtigkeit und die 2,4GHZ des WLAN entspechen einer Minimikrowelle. Diese versucht die Wassermoleküle in der Wand in Schwingungen zu versetzen und dabei versickert dein WLAN in der Wand.


    Lösung Router versetzen oder Loch bohren und Kabel benutzen.


    Gruß Poliboy

    Hallo,


    hier mal was zur Gesetzeslage


    § 201 STGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.


    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung
    überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).


    (4) Der Versuch ist strafbar.


    (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


    Nicht alles was technisch machbar ist, ist auch erlaubt


    Gruß Poliboy

    Hallo,


    kann sein. Bei meinem Drucker war auf der TreiberCD eine sehr gute Beschreibung für die Fehlersuche und für die Reinigung. Ist bei mir auch unter Software==> Brother xxxxx zu finden.


    Die Rolle in der Tonereinheit habe ich mal vorsichtig mit Wattestäbchen abgewischt, mit sichtbarem Erfolg. Auch die Reinigung des Koranadrahtes ist wichtig.



    Gruß Poliboy

    Hallo,


    leider ist das nicht ganz so einfach wie bisher dargestellt. Hier gibt es ganz klar einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.


    Wenn du 2 Speichermodule einbaust sollten diese identisch sein (Timings), denn jedem CPU Kern wird ein Speichermodul zugeordnet nur so kann er optimal arbeiten.


    Es kann auch anders funktionieren, bringt in der Praxis aber oft Probleme mit sich. Ich empfehle dir bei den aktuellen Preisen auf jeden Fall einen Twin-Speicher z.B.


    http://www.amazon.de/Corsair-T…-de&qid=1222589715&sr=8-3


    läüft bei mir einwandfrei. Den alten kannst du dir als Tesspeicher in die Ecke legen oder in der Bucht verkaufen.


    Gruß Poliboy