Beiträge von zerocool08

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn Dein ALG I Anspruch unter der ALG II Grenze ist wird das ALG I bis dahin aufgestockt, aber mehr als den Regelsatz (345 €?) wird es dann eben nicht geben.


    OK, soweit verstanden.
    Allerdings wenn dies so gehandhabt wird, falle ich dann dafür auch unter die Bedingungen von Hartz 4, oder bekomme ich wenn ich Anspruch auf ALG I habe (was der Fall ist) automatisch immer mindestens den Satz von Hartz 4 wenn mein ALG I Anspruch darunter liegen würde (was ja der Fall ist)?

    Da ich während der Ausbildung nicht viel verdient habe ist das wohl der Fall. Aber das kann doch irgendwo nicht sein, dass ich da weniger ALG I bekommen soll als ich Hartz 4 bekommen würde. Gibt es da nicht irgendeine Ausnahmeregelung? Das ist doch ein sehr schlechter Scherz!!


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    Original geschrieben von laudanum
    Natürlich würde die Differenz dann von der ARGE übernommen! ;)
    Und somit wäre diese dann auch insgesamt für ihn zuständig, trotz des Anspruches auf ALG I!


    Das musst Du mir bitte erklären.

    Eine Sache noch, ich würde gerne wissen ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (also das "normale") habe. Dafür muss man ja 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet haben. Ich dachte zuerst, dass man nur in der Zeit nach der Ausbildung Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt. Aber ich glaube das war auch während meiner Ausbildung schon so.


    Auf dem Lohnzettel stehen auch folgende Abzüge:


    KV-Abzug
    RV-Abzug
    AV-Abzug



    KV müsste Krankenversicherung sein, RV dann Rentenversicherung und AV die Arbeitslosenversicherung. Also wäre dann der Fall gegeben dass ich lange genug Beiträge zahle und auch ein Anrecht auf Arbeitslosengeld habe. Sehe ich das richtig, oder steht das "AV-Abzug" für etwas anderes?

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Hast Du denn überhaupt eine 6 monatige Probezeit lt. Arbeitsvertrag? Ist eigentlich eher unüblich jemandem der im eigenen Haus die Ausbildung gemacht hat (und damit ja schon die erste Probezeit hinter sich) noch mal volle 6 Monate reinzudürcken.


    Unüblich ja, aber sie steht drin.


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    Original geschrieben von benny bennz
    Aber sicher alles auch nicht so leicht für ihn - gerade wenn Du der einzige Angestellte bist, es nicht so gut läuft mit der Firma fällt es ihm vielleicht schwer mit Dir darüber zu reden... und wollte einfach nur den einfacheren Weg per Brief wählen.
    Gerade wenn es ein Zweimann Handwerksbetrieb ist wird Dein Chef nicht so viel Ahnung von der rechtlichen Sache habe und es ist vielleicht gar nicht böre gemeint.


    Glaube ich ihm sogar dass es ihm nicht leicht fällt mit mir darüber zu reden, aber so etwas sollte man von einem erwachsenen Menschen doch erwarten können.
    Außerdem weiss er 100% sicher mit der rechtlichen Seite Bescheid. Ich denke er wollte es einfach mal versuchen ob ich ihm die "Frist" durchgehen lasse. Ist auch kein Handwerksbetrieb sondern eine ganz andere Branche.


    Zitat

    Um noch mal ein weiteres Thema zur Sprache zu bringen:
    Sehe ich es richtig, dass Dir der komplette Jahresurlaub zusteht, da Du nach dem 31.06 gekündigt wurdest?


    Ich weiss jetzt nicht auf was Du hier hinaus willst. Ich arbeite erst seit 3 Monaten als Angestellter, und vorher war ich eben Azubi. Wird der zustehende Urlaub nicht pro Monat anteilig gerechnet?

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Wenn da als Datum wirklich der 10.09. als Kündigungstermin drinsteht, dann ist die Kündigung schon allein deswegen nichtig, weil er Dich natürlich nicht heute zum morgigen Tag kündigen kann.


    Abgesehen von der Dreistigkeit (es steht wirklich so drin!) war mir das sowieso bewusst dass das so nicht gelten kann. Ich rede nächste Woche persönlich mit ihm und mache ihm das auch klar.



    Zitat

    Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deinem Fall beträgt 1 Monat zum Monatsende, er kann Dich also zum 31.10.2008 kündigen.


    Ich denke das stimmt nicht ganz, denn hier steht bei Punkt 3 dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen beträgt. Und es sind noch keine 6 Monate seit meiner Übernahme vergangen.



    Zitat

    Selbst wenn Du dort nicht weiterarbeiten willst, solltest Du der Kündigung natürlich trotzdem widersprechen, um dem Arbeitgeber klar zu machen, dass er Dir zumindest noch bis Ende Oktober Lohn zu zahlen hat.


    Ich hatte vor das alles Anfang nächster Woche mit ihm zu besprechen und ihm auch klar zu machen dass es so nicht geht.



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    PS: Warum legt man sich wegen sowas einen Zweitaccount zu? Ist doch nun keine Schande... :confused:


    Sicher ist das keine Schande, kann ja schliesslich nichts dafür. Allerdings bin ich hier und auch in sehr vielen anderen Foren unter dem gleichen Nickname aktiv. Und mit Hilfe von Google, dem Nickname und ein kleines bisschen Arbeit kann man durchaus mehr über mich heraus finden als mir in diesem Fall lieb ist. Ein bisschen Anonymität schadet nie.


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    Original geschrieben von aikhoch
    es hört sich hier nach einer sehr kleinen Firma an (< 10 Arbeitnehmer).


    Korrekt, eine sehr kleine Firma, mit aktuell nur mir als (ehemaligen) Festangestellten.

    Hallo,


    ich habe meine Ausbildung bei einer Firma gemacht und wurde im Anschluss daran von dieser Firma übernommen. Ich war in der ganzen Zeit noch nie krank (das nur mal am Rande).


    Nun habe ich durch einen kleinen Eingriff 3 Wochen Krankenschein gehabt, und habe heute in der 4. Woche (und letzten Woche) eine betriebsbedingte Kündigung bekommen. Die Kündigung war zwar absehbar weil die Firma (kleiner Betrieb) starke finanzielle Probleme hat und mein ehemaliger Chef jetzt versucht die Firma alleine irgendwie zu retten weil er keine Mitarbeiter mehr bezahlen kann.


    Ich habe für die Kündigung an sich ein gewisses Maß an Verständnis da sie absehbar war und es der Firma schon jahrelang nicht so gut geht.


    Was mich aber sehr geärgert hat war die Tatsache dass ich ohne einen Anruf oder sowas erst einmal den Brief mit der Kündigung bekommen habe, und das obwohl wir ein gutes Verhältnis zueinander hatten, schon früher zum Beginn der Ausbildung. Hätte da wirklich was anderes erwartet.


    Aber auf was ich eigentlich hinaus will, soviel ich weiss darf man jemand doch nicht im Krankenschein kündigen, so dass die Kündigungsfrist erst mit Ablauf des Krankenscheins anfangen würde zu laufen. Denn ich habe heute den Brief bekommen und wurde "form und fristgerecht zum 10.09.2008 gekündigt". Was ja morgen wäre. Keine Ahnung an welcher "Frist" er sich da orientiert hat, aber das ist ja so schon mal auf keinen Fall in Ordnung.


    In meinem Arbeitsvertrag steht dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten, bin ich also richtig informiert dass er die 2 Wochen Frist mit Ablauf des Krankenscheines einhalten muss. Oder gibt es irgendeine Ausnahmeregelung mit der er sich da raus reden kann?