Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Die Richterin braucht hierüber noch nicht einmal einen förmlichen Beschluss zu fassen, sie übergeht den Antrag schlicht. Allerdings kann sie dabei nicht nach Belieben entscheiden, weil eine fehlerhafte Nichtzulassung eines Beweismittels einen Revisionsgrund darstellt. Leider gibt es vor einem Amtsgericht eine Berufungsmöglichkeit nur, wenn der Streitwert über 600 Euro liegt oder das Gericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat. Im Klartext: In deinem Fall ist die Amtsrichterin Gott persönlich. Egal als wie abseitig ihre Sicht auf die Dinge sich erweisen sollte: Sie muss sich niemals rechtfertigen und niemand kann sie korrigieren.
Dennoch muss sie den Erdin eigentlich vorladen, weil alle Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Lies mal unter "Beweisantrag" bei Wikipedia.
Ein Zivilprozess (zumindest in den höheren Instanzen) geht so: Das Gericht versucht, soviel wie möglich - wenn nicht alles - im Vorverfahren schriftlich zu klären. Die Parteien verfassen Schriftsätze, in denen sie Behauptungen vorbringen; für jede Behauptung müssen sie ein Beweismittel spezifizieren, das können natürlich auch Zeugen sein. Das Gericht gibt der Gegenseite dann jeweils eine Frist, innerhalb derer sie auf den gegenerischen Schriftsatz antworten können; es kann einer Seite auch auferlegen, ein Beweismittel für eine bestimmte Behauptung zu benennen oder zu einer gegnerischen Behauptung Stellung zu beziehen. Das Gericht ist aber völlig an das gebunden, was die Parteien vortragen; es ist ihm verboten, eigene Sachverhaltsaufklärung zu betreiben! An manchen skurrilen Urteilen ist daher nicht der Richter, sondern eine der beiden Parteien schuld. Ist der Richter der Meinung, die Sache ist verhandlungsreif, setzt er einen Termin an. Es ist für ihn viel ökonomischer, die Sache so weit wie möglich vom Schreibtisch aus zu betreiben. Das ist auch seine Haupttätigkeit!
Beim Amtsgericht geht das in aller Regel nicht so, weil die streitigen Summen den Aufwand nicht lohnen. Es ist also immerhin schon was, dass die Richterin überhaupt die Sachverhalte in einem weiteren Termin klären lässt! Ich an ihrer Stelle fände es gut, eine Stellungnahme von Erdin zu haben, was er im Termin überhaupt aussagen würde (bin mir aber nicht sicher, ob das prozessual geht). Sagt er schon im Vorfeld klipp und klar, dass er immer die Provisionen gezahlt hat, dann ist der Prozess vermutlich blitzschnell am Ende und die Richterin hat sich viel Arbeit erspart. Hieran hat sie höchstes Interesse! Und äußerst gern führen sie auch einen Vergleich herbei, weil sie dann kein Urteil schreiben müssen.
PS: Habe seinerzeit dieses Angebot bei Handyzek wahrgenommen, lief alles perfekt, hatte Handyzek innerlich als supervertrauenswürdigen Händler abgespeichert und bin über die Entwicklung völlig entsetzt...
PPS: AleX4u, würde dir dringend raten, das Wort "Betrüger" aus deinen Signatur zu entfernen, das kann deine Probleme auf eine ganz andere Ebene heben...