Beiträge von Benmik

    Zitat

    Original geschrieben von immanuelkant
    Ich war froh, dass ich die Karten vorab hatte, die Volumentarife kannte und diese via Internetinterface von Deutschland aus vor Abreise aufbuchen und einstellen konnte. Damit war bei Grenzübertritt schon alles so wie es sein sollte.


    Woher hast du die Karte vorab in Deutschland bekommen und über welches Webinterface hast du wie aufgebucht und eingestellt?

    Also, dann hätte ich gern mal gewusst, wie dieser gute Tipp aussah, und wenn er sich nicht für die Öffentlichkeit eignet (warum könnte das sein?!), dann hätte ich auch gern eine PN.

    Bei mir das Gleiche. Seit meinem Beitrag vom 11.05.2011 hat sich nichts getan. Ich habe alle Unterlagen an euch geschickt, wie beschrieben, gab es ja auch einen telefonischen Kontakt mit euch.


    Bei der Mai-Rechnung wurden 183,24 Euro berechnet und auch abgebucht, die Aufstellung habe ich euch zugeschickt. Im Juni und Juli wurde der Grundpreis richtig berechnet, das heißt, der Rabatt von 5 Euro wurde abgezogen.


    Auf meine Intervention im Mai hin hatte mobilcom mir am 20. Mai geantwortet, sie würden mir 2 x 26,56 Euro auf der nächsten Rechnung gutschreiben. Das ist nicht geschehen. Am gleichen Tag antwortete ich ihnen, dass localhost ja 108,92 Euro gutgeschrieben worden seien, darauf haben sie mir nicht geantwortet.


    Bis jetzt ist das Ganze kein Schnäppchen, den ganzen Ärger nicht gerechnet.

    Die Metro bietet an:


    - Alle Mobilfunknetze
    - Festnetz
    - Internet 500 MB (!)
    - Kein Anschlusspreis
    - 2000 Einheiten monatlich 60/60 für Telefonie oder SMS, danach 10,7 Cent je Einheit
    - e-plus-Netz
    - 25 € Wechselprämie


    Das Kleingedruckte:


    Das Angebot gilt nur bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages im Tarif „ALL-NET-FLAT 2000“ mit der E-Plus Service GmbH & Co. KG, 24 Monate Mindestlaufzeit. Monatlicher Paketpreis 19,90 € netto, inkl. bis zu 2.000 Inklusiveinheiten (Gesprächsminuten & SMS) sowie Internet Flatrate. Die 2.000 Inklusiveinheiten stehen für innerdeutsche Gespräche bzw. SMS zur Verfügung (ohne Sondernummern und (Mehrwert-)Dienste). Die Taktung erfolgt minutengenau (60/60). Nicht genutzte Inklusiveinheiten verfallen am Monatsende und werden im Start- bzw. Endmonat anteilig zur Verfügung gestellt. Außerhalb der Inklusiveinheiten: 0,09€ netto pro Min./SMS. Mailbox kostenlos. Für Sondernummern, (Mehrwert-) Dienste, Ausland und Roaming gelten andere Preise. Die im Tarif inkludierte Internet Flatrate gilt für innerdeutsche paketvermittelte Daten im E-Plus Netz und erlaubt nur das Surfen mit einem Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen. Der Internet Flatrate steht bis zu einem Datenvolumen von 500 MB im jeweiligen Kalendermonat eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 7,2 MBit/s zur Verfügung, danach bis max. 56 kbit/s.


    Hoffe, das war hier noch nicht bekannt, hab's jedenfalls nicht gefunden.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69 ...da liegt du in allen Punkten falsch, bzw nicht ganz richtig. Wiki-Wissen, nehme ich mal an oder?

    In allen Punkten? Na, bestimmt nicht! Ich habe mal eine Sache bis zum Oberlandesgericht durchgefochten und spreche aus bitterer Erfahrung. Mit den deutschen Gerichten ist es wie mit den deutschen Banken: Wer die Verhältnisse dort nicht selbst erlebt hat, glaubt es nicht. Ich wünsche AleX4u wirklich viel Glück und finde es toll, dass er das durchficht.


    A) Großer Irrtum, kann sie keinesfalls! Der BGH führt hierzu aus:
    "...hat sich der Dienstvorgesetzte aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit im Kernbereich richterlicher Tätigkeit jeglicher Einflussnahme zu enthalten. Der Dienstaufsicht ist im Interesse eines wirksamen Schutzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht nur die eigentliche Rechtsfindung entzogen, sondern zugleich alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden oder ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen" Die Richterin kann von AleX4u verlangen, dass er Stroh zu Gold spinnt oder über Wasser läuft - richterliche Unabhängigkeit! Gerügt werden kann sie, wenn sie Erdin als "Kameltreiber" bezeichnet oder die Insolvenzverwalterin als "alte Schlampe".


    B) Das schon mal gar nicht !!


    C)... wenn sie sich überzeugen lässt! Und da Gott nicht irrt, gibt es keinen gleich gelagerten Fall.


    D) Erst ab 600 Euro Streitwert


    Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Die Richterin braucht hierüber noch nicht einmal einen förmlichen Beschluss zu fassen, sie übergeht den Antrag schlicht. Allerdings kann sie dabei nicht nach Belieben entscheiden, weil eine fehlerhafte Nichtzulassung eines Beweismittels einen Revisionsgrund darstellt. Leider gibt es vor einem Amtsgericht eine Berufungsmöglichkeit nur, wenn der Streitwert über 600 Euro liegt oder das Gericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat. Im Klartext: In deinem Fall ist die Amtsrichterin Gott persönlich. Egal als wie abseitig ihre Sicht auf die Dinge sich erweisen sollte: Sie muss sich niemals rechtfertigen und niemand kann sie korrigieren.


    Dennoch muss sie den Erdin eigentlich vorladen, weil alle Voraussetzungen hierzu erfüllt sind. Lies mal unter "Beweisantrag" bei Wikipedia.


    Ein Zivilprozess (zumindest in den höheren Instanzen) geht so: Das Gericht versucht, soviel wie möglich - wenn nicht alles - im Vorverfahren schriftlich zu klären. Die Parteien verfassen Schriftsätze, in denen sie Behauptungen vorbringen; für jede Behauptung müssen sie ein Beweismittel spezifizieren, das können natürlich auch Zeugen sein. Das Gericht gibt der Gegenseite dann jeweils eine Frist, innerhalb derer sie auf den gegenerischen Schriftsatz antworten können; es kann einer Seite auch auferlegen, ein Beweismittel für eine bestimmte Behauptung zu benennen oder zu einer gegnerischen Behauptung Stellung zu beziehen. Das Gericht ist aber völlig an das gebunden, was die Parteien vortragen; es ist ihm verboten, eigene Sachverhaltsaufklärung zu betreiben! An manchen skurrilen Urteilen ist daher nicht der Richter, sondern eine der beiden Parteien schuld. Ist der Richter der Meinung, die Sache ist verhandlungsreif, setzt er einen Termin an. Es ist für ihn viel ökonomischer, die Sache so weit wie möglich vom Schreibtisch aus zu betreiben. Das ist auch seine Haupttätigkeit!


    Beim Amtsgericht geht das in aller Regel nicht so, weil die streitigen Summen den Aufwand nicht lohnen. Es ist also immerhin schon was, dass die Richterin überhaupt die Sachverhalte in einem weiteren Termin klären lässt! Ich an ihrer Stelle fände es gut, eine Stellungnahme von Erdin zu haben, was er im Termin überhaupt aussagen würde (bin mir aber nicht sicher, ob das prozessual geht). Sagt er schon im Vorfeld klipp und klar, dass er immer die Provisionen gezahlt hat, dann ist der Prozess vermutlich blitzschnell am Ende und die Richterin hat sich viel Arbeit erspart. Hieran hat sie höchstes Interesse! Und äußerst gern führen sie auch einen Vergleich herbei, weil sie dann kein Urteil schreiben müssen.


    PS: Habe seinerzeit dieses Angebot bei Handyzek wahrgenommen, lief alles perfekt, hatte Handyzek innerlich als supervertrauenswürdigen Händler abgespeichert und bin über die Entwicklung völlig entsetzt...


    PPS: AleX4u, würde dir dringend raten, das Wort "Betrüger" aus deinen Signatur zu entfernen, das kann deine Probleme auf eine ganz andere Ebene heben...


    Habe mich jetzt durch fast 50 Seiten gelesen - der reinste Krimi! Habe auch ein paar Sorgen wegen meines letzten Vertrages, aber das scheinen mir fast Kinkerlitzchen gegenüber dem, was hier abgeht. Hab auch mal einen langen Zivilprozess geführt und dabei gelernt, dass Richter Dinger drehen, die nach juristischer Lehre völlig unmöglich sind und nach gesundem Menschenverstand ins Reich Absurdistan gehören. Solche ausgefeilten Überlegungen wie Dauerposter habe ich mir damals auch gemacht und erlebt, dass meiner Meinung nach zwingendste juristische Argumentationen vom Gericht noch nicht einmal behandelt wurden - es sei irrelevant. Der jetzige Verlauf, dass man sich auf den vermeintlichen Knackpunkt fokussiert und der plötzlich zur völligen Nebensache mutiert, während ein völlig hirnrissiger Umstand (Schenkung!!!) plötzlich entscheidend wird, kommt mir sehr bekannt vor.


    Dennoch würde ich vorschlagen, dass AleX4u seinen Anwalt fragt, ob es nicht sinnvoll wäre, einfach Herrn Erdin als Zeugen vorzuladen. Der ist nicht Partei (das ist die Insolvenzverwalterin) und muss daher aussagen. Man kann ihn einfach fragen, wer die Provisionen bezahlt hat, er oder Vodafone. Die Waffe, die man hierbei hat, ist der drohende Prozessbetrug nach § 263 StGB (und ich bin auch der Meinung, dass sich bereits die Insolvenzverwalterin hier auf dünnem Eis bewegt!). Lügt Erdin hier glatt oder sagt auch nur, er wisse das im konkreten Fall nicht so genau, er habe den Überblick verloren o.ä., dann gibt es zahllose Beweise gegen ihn, die Hunderte alter Verträge von ihm selbst und die zig Händler hier im Forum. Das Schöne dabei ist, dass sich da der Staatsanwalt drum kümmern muss und nicht AleX4u. Im Falle einer Verurteilung müsste Erdin übrigens auch den ganzen zivilrechtlichen Schaden ersetzen. Es ist schwer vorstellbar, dass sich Erdin diesem Risiko aussetzt.


    Alternativ könnte man auch jeden beliebigen Händler hier aus dem Forum als sachverständigen Zeugen laden.