Beiträge von Benmik

    ... und ob das in den AGB steht, ist völlig irrelevant, genauso wie die von bug78 erwähnten 127 verschiedenen Threads. Wann ein Vertrag geschlossen ist und wann nicht, bestimmt das BGB, da kann in den AGB stehen, was will. Ein wirksamer Vertragsschluss setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Der Käufer erklärt seinen Willen durch Bestellung. Nun muss der Verkäufer ebenfalls seinen Willen kundtun, und dazu setzt ihm das BGB auch noch eine Frist (§ 147). In dem Moment, in dem der Verkäufer zu erkennen gibt, dass er die Bestellung annehmen will, ist der Vertrag geschlossen. Die Rechtsprechung hat erklärt, dass eine bloße Eingangsbestätigung noch keine Willensbekundung ist. Eine Zahlungsaufforderung; die Nachricht, der Versand werde vorbereitet o.ä. gilt als eindeutige Willenserklärung und damit Vertragsannahme. Alle Klauseln, die regeln wollen, wann der Vertrag geschlossen ist, sind unwirksam. Genausogut könnte der Verkäufer in die AGB schreiben, dass das Fernabsatzgesetz nicht gilt oder es keine Gewährleistung gibt.


    Hm, in den Tarifinformationen steht:

    Zitat

    Der Traum-Paar-Effekt: Dieses Handy gibt's zum supergünstigen Preis, weil es ausschließlich mit dieser CallYa-Karte funktioniert. Damit Sie das Paar trennen können, einfach 100 EUR zahlen oder 24 Monate warten.

    Oft haben die Dinger doch nur ein Netlock. Ich hab jedenfalls mal eins bestellt. Völlig neu war mir übrigens die Klausel, dass man ein Telefonat von maximal 1 Minute Dauer führen und/oder 1 SMS/MMS senden darf, ohne dass das Widerrufsrecht erlischt. Ob die das müssen oder einen Anfall von Kundenfreundlichkeit haben?


    Wolfgang schrieb:

    Zitat

    DSL ist nicht vergleichbar zu Mobilfunkvertrag.
    ... aber in jedem Fall (auch dann, wenn man noch nicht einmal die SIM erhalten hat) 14 Tage nach Bestellung da Dienstvertrag.


    Bitte Atrep nicht mit solchen Information verwirren und beunruhigen.
    [list=1]
    [*]Der BGH - und der hat ja was zu sagen - sieht beide Verträge vergleichbar als Dienstverträge (BGH, Urt. v. 23.3.2005 - III ZR 338/04)
    [*]Dienstverträge unterliegen selbstverständlich ganz normal dem Fernabsatzgesetz (heute ja BGB) mit seinem Widerrufsrecht
    [*]Die Frist beginnt in keinem Fall "... nach Bestellung" zu laufen, sondern beginnt frühestens nach dem Vertragsschluss, also der Annahme durch den Händler
    [*]Beim Fernhandel beginnt die Frist darüber hinaus erst bei ordnungsgemäßer Belehrung (die hier aber erfolgt sein dürfte)
    [/list=1] Wie ich bereits sagte, stellt die Schaltung eines Ports noch keine "Leistung" nach dem Fernabsatzgesetz dar, und die Zuteilung einer Mobilfunknummer (= Zusendung eines SIM) auch nicht.


    Fazit: Wenn der SIM nicht benutzt wird, besteht in jedem Fall das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Und noch was: Der Widerruf muss nicht im Zurücksenden bestehen, sondern kann fristwahrend erklärt werden. Die Annahmeverweigerung wäre übrigens auch gar nicht nötig gewesen, sie hat keine rechtliche Bedeutung, außer, dass sie implizit einen Widerruf bedeutet.


    Ich habe eben noch mal gegoogelt, finde jetzt die Stelle auf die Schnelle nicht.
    Deine Konstellation - hat man noch ein Widerrufsrecht oder nicht - findet sich regelmäßig bei DSL-Verträgen. Der Anbieter schaltet, so schnell er kann und behauptet, dass der Kunde kein Widerrufsrecht mehr hat, denn er habe ja schon mit der Leistung angefangen. Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile, dass dies nicht der Fall ist. Eine bloße Bereitstellung stellt (in einem solchen Fall!) noch keine "Leistung" da, auch wenn sie Aufwendungen verursachen sollte. Erst die tatsächliche Nutzung durch den Kunden bringt das Widerrufsrecht zum Erlöschen. Solange du also den SIM nicht benutzt, verlierst du auch nicht dein Rücktrittsrecht.


    Benmik


    Thorsten schrieb

    Zitat

    ...du scheinst ein richtiger Held zu sein!


    Hmja, den Verdacht hatte ich schon immer!
    Dummerweise habe ich ein sehr rühriges Konto, und wenn ich das wegen einer Zuordnung durchscanne und die Angaben stimmen nicht, dann ordne ich es eben auch nicht richtig zu. In der Überweisung erscheint auch nur der Firmeninhaber, dessen Name leider überhaupt nicht nach "handyzek" klingt. Leider ist es nicht so, dass mir eine Überweisung von 300 € nicht auffiele, aber ich meinte, sie gehöre zu einem anderem Mitglied meiner Vertragssammlung.


    Gibt es eigentlich bei diesem Vertrag irgendeine Möglichkeit, für einzelne SIM die Kosten begrenzen zu lassen und/oder (über PIN2?) bestimmte Rufnummernbereiche (Ausland, Servicenummern etc.) sperren zu lassen? Hintergrund ist natürlich, dass ich überlege, einen Sprössling mit einem solchen Handy auszustatten.


    Wenn ich die Family&Partner-Option mit 5 Teilnehmern ausreizen will, muss ich dann mindestens 3 Verträge schließen? Machen die das überhaupt? Oder wie am günstigsten (lukrativsten)?


    Danke!