Hi,
ich habe gestern bereits mit der Kündigungshotline bzgl. der Kündigung eines Genion-Tarifes ohne Handy in der kleinsten Version (Beginn ca. 2004) gesprochen, da die Mindestvertragslaufzeit überschritten wurde und der Vertrag nicht gekündigt wurde, hat er sich automatisch bis April 2009 um 12 Monate verlängert. Da früher die 5€ GG erstattet wurden (innerhalb der Mindestvertragslaufzeit) und nun Online der Genion-S für 0,-€ GG angeboten wird, wollte ich in diesen Wechseln. Per Online-Formular sollte ich für den Tarifwechsel 225,-€ zahlen:
Zitat
Für diesen Änderungsauftrag wird Ihnen bei Ihrer nächsten Telefonrechnung eine einmalige Gebühr in Höhe von 225.00 € berechnet. Enthalten sind z.B. Tarifwechselgebühren oder Kosten, die bei Buchungen von Tarif-Optionen oder Zusatz-Packs anfallen können.
Daher wollte ich den Vertrag telefonisch kündigen, worauf mir angeboten wurde doch auf den Genion S für 25€ umzustellen, dieser hätte auch keine Mindestvertragslaufzeit. Da es sich um den Vertrag meiner Mutter handelt, habe ich gesagt ich melde mich morgen erneut, um mit ihr Rücksprache zu halten.
Heute erneut angerufen: was Genion-S, der darf gar nicht mehr vergeben werden, bla bla, sie müsse das mit dem Vorgesetzten absprechen... Nach kurzer Wartezeit dann das Angebot aus Kulanz: Genion S Wechsel für 25€, aber auf einmal angeblich 3 Monate Mindestlaufzeit und inkl. SMS gäbe es auch nicht mehr... Nach längerem hin und her meinte die Dame, dass es so in den AGB steht, worauf ich konterte, dass es in der Broschüre auf Seite 7 zu den Tarifkonditionen explizit auf KEINE Mindestlaufzeit verwiesen wird und der Punkt sogar blau hervorgehoben ist. Den AGB ist entgegen der Aussage der Dame zu entnehmen:
Zitat
8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Min-destlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, ist er mit einer Frist von 14 Ta-gen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
8.3 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats künd-bar.
Es gibt also nicht DIE Mindestvertragslaufzeit... ich habe nun gesagt, ich möchte gerne die Konditionen des Vertragswechsels geschickt bekommen und werde diese bei Bedarf widerrufen...
Was meint ihr dazu? Was ist denn nun verbindlich, Online (schwarz auf weiß, bzw. blau) oder die Auskunft der Dame?
Am liebsten würde ich nun schnellstmöglich weg von dem Saftladen. Ich denke da ist der Tarifwechsel die beste Wahl gewesen, dass dieser 225€ kosten sollte ist für mich ein schlechter Witz... Naja, ich hoffe, dass ich nun nach spätestens 3 Monaten raus bin.
Es tut einfach nicht gut länger als 24 Monate in einem Vetrag zu bleiben...