Beiträge von robert_69

    bei mir identisch... Stick, Drucker und Trolley nicht gekommen - als Trost eine Packung Ferrero Rocher... die hab ich rausgenommen und der Rest wieder retour... die spinnen wohl... :flop:


    bei den regulären Artikeln (75 EUR) war auch ein Durcheinander.... mal 2 zu viel mal 2 zu wenig....


    muss mir echt überlegen ob ich mir den Zauber noch antun soll...

    Zitat

    Original geschrieben von Ex-Bausparer
    @ Erik Meijer:


    Dann nochmals meine Ausführungen im Detail>.....


    4) .... EIn abgetretener oder verpfändeter Vertrag darf nicht gekündigt werden!!



    Da hast Du leider nur sehr einseitig Recht....


    DU als Vertragsinhaber trittst DEIN Rückzahlungs- und Kündigungsrecht beispielsweise an eine Bank als Sicherungsgeber ab.


    Das mögliche Kündigungsrecht der Bausparkasse auf der anderen Seite ist davon völlig unberührt.... wäre ja völlig lustig wenn ich einen Vertragspartner somit quasi zur unbefristeten Fortführung eines Vertrags zwingen könnte.....


    Im übrigen wäre ich mit solchen "fingierten", einer Bank quasi aufgedrängten Abtretung als Sicherheit bspw. für einen Dispokredit vorsichtig... es gibt ganz schnell mal eine Situation bei der eine Bank dann dankend zugreift...

    Hallo,


    zunächst solltest DU mal noch ein paar Fakten liefern... Wan war denn z.B. der Vertragsbeginn, wann wurde die 50% Besparung lt. Vertrag erreicht?


    Wie kommst Du auf "Treueprämien-Dschungel" - nur weil Du Dich nicht zurecht findest? Die Treueprämien sind in §3 der ABB geregelt - was da nicht steht gilt auch nicht.


    Und... Deine Bekannte würde nicht 2500 EUR verlieren - sondern wenn sie die Bedingungen für die Treueprämie erfüllt, bekommt sie 2500 EUR zusätzlich dafür dass sie aufs Bauspardarlehen verzichtet und das Geld noch ein Jahr ruhen lässt.


    ...und... NEIN ...ich verkaufe keine Bausparverträge...



    Ich kann mir aus der Ferne mit den dürftigen Angaben nur einen Reim darauf machen....


    Der betragsmäßige Anspruch auf ein Bauspardarlehen besteht doch max. in der Summe zwischen Guthaben (i.d.R. mind. 50% der Bausparsumme) und der Bausparsumme selbst.


    Hat das Guthaben selbst bereits die Bausparsumme überschritten, dürfte also gar kein Anspruch mehr auf ein Bauspardarlehen bestehen auf welches man nun verzichtet könnte.


    Im Gegenzug hat die Bekannte dann jedoch sicher deutlich länger und dann ja auch für einen deutlich größeren Betrag die im Tarif A noch ganz gute Sparverzinsung kassiert und deswegen sicher den Vertrag auch fröhlich so lange laufen lassen.



    Einen Tod muss man nun mal sterben.... eigenverantwortlich :D




    Grüße