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Original geschrieben von Eldschi
Also ich für meinen Teil amüsiere mich in der Tat weiterhin. Und insbesondere darüber, wie man aus einem etwaigen Nicht-Vorhandensein einer Kündigungsklausel schließen kann, dass ein Vertrag unkündbar sei und basierend auf dieser irrwitzigen Annahme einen Argumentationsmarathon startet. Tsss...
nein so stimmt das nicht... der Bausparer hat natürlich jederzeit ein Kündigungsrecht...nur die böse Bausparkasse nicht...
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Steht in den ABB irgendwo, dass die Bausparkasse den Vertrag nicht kündigen darf und dem Bausparer lebenslänglich möglichst noch vererbbar den vereinbarten Zinssatz zahlen muss?
sicher nicht... die ABB sind auch kein Gesetz... die schuldrechtliche Grundlage stellt auch hier das BGB dar....und danach ist ein BSV nichts anderes, wie ein Darlehen was der Bausparer der BSK gewährt.
Egal in welchem Thread und zu welchem Thema...mit welcher Inbrunst hier im TT juristische Weisheiten verbreitet werden, ist höchst amüsant.
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11% Buch.de
AVAKSULNLJPJSUXX
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Original geschrieben von klaushei
Bei einer schriftlichen Aussage bis 31/03/2011 :confused: :confused: :confused:
Das da hast Du in den Teilnahmebedingungen stehen und ggfs. bestätigt:
6.6 Epson behält sich das Recht vor, diese Werbeaktion jederzeit zu annullieren bzw. einseitig die Teilnahmebedingungen zu ändern, ohne jegliche Verpflichtungen einzugehen. Eine schriftliche Benachrichtigung wird eine Woche im Voraus an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesandt.
und wer klagen will wendet sich dahin:
ARTIKEL 4 – DER ORGANISATOR
4.1 Der Organisator ist: EPSON Europe B.V., European Marketing Department, Westside, London Road, Hemel Hempstead, Hertfordshire, UK HP3 9TD, Großbritannien
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Ich versteh euer Gejammer und Geschrei immer noch nicht...
Natürlich kann Epson die Aktion jederzeit vorfristig beenden...
Geräte die bis einschließlich heute gekauft wurden/werden, nehmen an der Cashback-Aktion teil und fertig... steht doch klar und deutlich da....
Bisher hab ich immer mein Geld bekommen, bei verschiedenen Herstellern... manchmal dauerts etwas länger oder man muss nochmal per Mail anfraqen...aber sonst null problemo um mit Alf zu sprechen...
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also mein obiger Link ist noch online.... und da steht 31.03.2011.... also wer Beweisstücke braucht... schnell noch speichern...
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Original geschrieben von speeny
Wieso checkst Du net, dass in den Teilnahmebedingungen unter 2.1 von "teilnehmenden Wiederverkäufern oder Händlern" die Rede ist? Genauso gut gibt es demnach auch nicht teilnehmende Händler, siehe hier bei Telefonino.de.
Hier scheint es nur einer nicht zu checken um bei Deinen Worten zu bleiben... da hat wohl ein Händler die Teile mal recht teuer eingekauft und selbst ds Cashback gezogen....und muss die Geräte nun ohne Cashback-Chance weiterverkaufen...
Mach den Test, kauf einen und schick die Seriennummer an Epson
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Original geschrieben von Derheini
Hi,
ich habe auch bei Amazon.de bestellt und überlege ob ich noch stornieren soll. Einerseits liest man, dass Amazon mitmacht, oder auch dass der Preis nur gilt, wenn bei dem Angebot dabeistand, dass Cashback gewährt wird. Ich schätze mal, dass Epson bei dem Preis von 79 Euro kein Cashback mehr auszahlen wird, da das Cashback schon irgendwie im Verkaufspreis drin ist.
Ob der Händler auf eine Cashback-Möglichkeit hinweist oder nicht, ist völlig nebensächlich! Nicht der Händler veranstatet die Aktion sondern der Hersteller. Somit bestimmt ein Händler auch nicht selbst über die Teilnahme an der Aktion oder nicht.
Es kann auch kein Cashback im Preis berücksichtigt sein bei amazon.de, da dies ja nur für Endverbraucher nutzbar ist.
Im Gegenteil, müsste ein Händler wohl darauf hinweisen, dass evtl. kein Cashback möglich ist, wenn er als Wiederverkäufer dieses schon gezogen hat.
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CashBack-Aktionen sind doch in der Regel ganz einfach gestrickt:
Sie werden vom Hersteller für Endverbraucher ausgerufen - sind damit unabhängig vom Händler soweit dieser in das vorgegebene Raster passt. (Ein reiner Großhändler kann z.B. nicht an Endkunden verkaufen. Wenn es für deutsche Endkunden ausgeschrieben ist, sollte amazon.uk eher unzutreffend sein)
Es muss die Rechnung und Seriennummer des Gerätes eingereicht werden.
Probleme gibt es nur, wenn auf das Gerät schon Cashback gezogen wurde... Der Aktionszeitraum ist ja relativ lange. Kauft ein vermeintlicher Endkundenhändler also 10 Geräte günstig ein, zieht Cashback und verkauft die Geräte jetzt wieder als Neuware, wird es für den arglosen Endkunden schwierig....
Hier mal die Regeln von Epson, weiß nicht ob sie schon jemand gepostet hat...
https://epson-aculaser.sales-p…tion/?country_promotion=4
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Bis jetzt aber nichts spannendes....