Beiträge von dg2mst

    Schöner Bericht! Vielen Dank dafür :-)


    Hatte eine Zeitlang selbst mit dem Gedanken gespielt, mir etwas in dieser Art zuzulegen. Als ich ein paar von den Geräten mal in natura gesehen habe, bin ich aber wieder davon weggekommen. Das Display kostet dafür, daß es nicht einmal besonders gut aussieht einfach zu viel Strom. Ich warte dann mal auf das Nokia 1202 - back to the roots ;-)

    Zwei Ergänzungen:


    1.) Ich gehe natürlich davon aus, daß das Inkassobüro nicht mit sich reden läßt. Falls doch, ist das sicherlich der für alle Beteiligten günstigere und weniger streßbehaftete Weg.


    2.) Spätestens wenn es auf ein streitiges Verfahren hinausläuft würde ich dringend den Gang zum Rechtsanwalt nahelegen, denn auch wenn Du vor dem AG keinen Rechtsanwalt brauchst, würde ich davor abraten, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Der Streß und das Risiko Fristen zu versäumen ist etwas, das man sich nicht unnötig antun muß.

    Abwarten und Teetrinken. Die Androhung eines "gerichtlichen Schuldtitels" (gemeint ist wohl ein Mahnverfahren §§ 688 ff (692) ZPO) ist für sich noch nicht relevant. Kritisch wird es erst wenn der Gegner einen Mahnbescheid iSv § 692 I ZPO gegen Dich erwirkt. Diesen erkennst Du daran, daß er vom zuständigen Amtsgericht mit dem Inhalt von § 692 I ZPO erlassen wird. Im Bescheid steht dann eigentlich auch alles drin, was Du beachten mußt.


    Wichtig ist für Dich vor allem, daß Du binnen zweier Wochen schriftlich (!) dem Gericht gegenüber Widerspruch gegen den behaupteten Anspruch insgesamt oder gegen Teile davon erhebst, § 694 I ZPO.


    Danach hat der Antragsgegner entweder die Wahl auf Antrag ein streitiges Verfahren einzuleiten §§ 696 f. ZPO (d.h. es beginnt ein normales Verfahren vor dem Amtsgericht) oder, falls kein Antrag gestellt wird, die Sache auf sich beruhen zu lassen.


    Falls Du Dir sicher bist, daß die strittige Forderung nicht besteht, würde ich wetten, daß das Inkassobüro noch ein paar schärfer formulierte Schreiben schickt, aber spätestens dann aufgibt, wenn Du Widerspruch eingelegt hast.


    Das Problem an dem Mahnverfahren ist nämlich, daß ein Vollstreckungsbescheid ergehen kann, wenn Du den Widerspruch verbummelst. Dieser kann dann Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, ohne daß Du jemals zur Sache gehört wirst (Ausnahme: Einspruch §§ 700 I 338 f. ZPO).


    Wenn Du die Muße hast, könntest Du Deinerseits über eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs nachdenken...

    Ich finde das Urteil auch absolut richtig. Das verhängte Strafmaß halte ich in beiden Fällen für gerechtfertigt und gut vertretbar.


    Was mich aber an dieser ganzen Debatte viel mehr aufregt, ist die Tatsache, daß schon wieder aus manchen Ecken die Forderung nach einer Abschiebung der Täter kommt. Zunächst möchte ich vorausschicken, daß ich sowohl Bayer als auch CSU-Wähler bin und auch schon für einen CSU Minister gearbeitet habe.


    Daß allerdings der bayerische Ministerpräsident und der Innenminister (übrigens beide Rechtsanwälte) plump und populistisch die Abschiebung fordern, obwohl beide wissen (müßten) daß das rechtlich kaum durchführbar ist, finde ich ziemlich bedauerlich. Vielleicht muß nun ein Innenminister kraft Amtes etwas von einem Scharfmacher haben, aber wenn ein Ministerpräsident so etwas vom Stapel läßt, dann bringt er damit blanke Panik zum Ausdruck und gibt nicht wenigen Wählern das Gefühl, sie schlicht für blöd zu halten. Vielleicht gibt es Anlaß zur Hoffnung, daß der letzte Ministerpräsident, der mit diesem Thema Wahlkampf gemacht hat, jetzt nur noch als geschäftsführender Ministerpräsident im Amt ist...

    Grundsätzlich muß sich O2 an die vertraglichen Kündigungsfristen halten und kann eine Kündigung auch nicht ohne Weiteres auf § 314 I BGB stützen.


    Zum einen ist der wichtige Grund nicht schlechthin jeder wirtschaftliche Schaden, der durch ungenutzte SIM-Karten entsteht, sondern liegt nach st. Rspr. erst dann vor, wenn nach Abwägung der Interessen dem Kündigenden die Forsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Bei der Abwägung würde dann einfließen, daß der Kunde eine Anschlußgebühr bezahlt hat (woran O2 wahrscheinlich schon einmal gar nicht so schlecht verdient) und daß die Vertragsbedingungen mehr oder weniger einseitig vom Netzbetreiber gestellt werden. Wenn O2 nun einen Vertrag anbietet, der außer einer Anschlußgebühr keine Gebühren vom Kunden verlangt und diesen auch entsprechend massiv bewirbt, kann sich O2 nicht hinterher darauf berufen, daß das so nicht gewollt war bzw. daß man gewisse Mindestumsätze von den Kunden erwartet hat. Es liegt ja gerade auf der Hand und kommt auch in der Bezeichnung des Vertrags ("Genion S") zum Ausdruck, daß dieser Tarif von O2 selbst als Tarif für eher geringe Gesprächsvolumina angesehen wird.


    Davon unberührt bleibt natürlich, wie gesagt, das vertragliche Kündigungsrecht wo es eben gerade nicht auf einen wichtigen Grund (und damit i.E. auf die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung) ankommt.



    Sorry, aber das mußte jetzt sein. Die Gesetze hierzulande sind dem Wortlaut nach leider nicht immer ohne weiteres verständlich :-)

    Das war schon Ministerebene. Allerdings hatte ich auch die Zeit, die BT-Drucksachen und die Primärquellen zu lesen, so daß ich meistens schon im Bilde war :-)


    Ich glaube, wo wir sehr aufpassen müssen, ist, daß wir nicht auf das Niveau fallen "Die Serben...", "Die Kosovaren" etc. Gesellschaftliche Strukturen sind so komplex und vielschichtig, daß solche Etikettierungen zwangsläufig unscharf und wenig aussagekräftig werden. Das war mir schon in der Debatte um das iranische Atomprogramm ein massiver Dorn im Auge, weil es eben nicht so ist, daß das ganze Volk geschlossen ein iranisches Recht zur friedlichen (was auch immer das heißt) Nutzung der Atomkraft einfordert, sondern eben nur eine vergleichweise kleine Machtelite, die aber den Rest der Welt glauben lassen will, es sei der einheitliche Wille des ganzen Volkes. Viel interessanter ist es zu sehen, welche gesellschaftlichen und soziale Gruppen welche Positionen mit welchen Argumenten vertreten. Das Problem dabei dürfte allerdings sein, daß sich dieser Sachverhalt nicht in einen 45s-Fernsehbeitrag quetschen läßt, so daß Probleme vereinfacht dargestellt bzw. teilweise auf das Übelste entstellt werden.

    Interessante Debatte hier und das auf einem erstaunlich sachlichen Niveau *top*


    Inhaltlich muß ich zugeben, daß Serbien in den europäischen Medien tatsächlich immer ziemlich dämonisiert wurde und ich denke, daß wir uns keine Illusionen machen brauchen, daß unsere Medien immer ein Hort der Objektivität sind. Ich habe ein paar Monate im Büro eines Bundesministers gearbeitet und die Unterlagen, die ich dort gesehen habe, haben sich zum Teil erheblich von den Informationen unterschieden, die in den Medien waren.


    Trotzdem bin ich für die Unabhängigkeit des Kosovo. Im momentanen Klima sehe ich keine Chance, daß ein föderales staatliches Gebilde dort unten funktionieren kann. Es herrscht, wie man ja schon hier im Forum überdeutlich sieht, ein großes Mißtrauen zwischen Serben und Kosovo-Albanern, so daß eine gemeinsame Verwaltung momentan einfach abwegig ist.


    Dennoch glaube ich nicht, daß das Kosovo auf Dauer unabhängig bleiben kann, denn dazu ist es im Moment wirtschaftlich nicht stark genug. Das mag sich ändern, aber aus momentaner Sicht sind der Anschluß an Albanien, eine Aufnahme in die EU oder eine Kooperation mit Serbien die einzigen dauerhaft tragfähigen Modelle, auch wenn sie zur Zeit eher unwahrscheinlich sind. Langfristig wäre aus meiner Sicht ein Staatenbund auf dem Balkan wünschenswert, aber dazu muß sich das Klima erst wieder abkühlen, was Jahrzehnte dauern dürfte. Allerdings gibt es auch für durchaus verfahrene Situationen Hoffnung, wenn man sich ansieht, daß zwischen Deutschland und Frankreich bzw. zwischen Belgien und den Niederlanden eine Aussöhnung möglich war und jetzt enge politische Kooperationen funktionieren.


    Dennoch werde ich den Eindruck nicht los, daß sich Serbien keinen Gefallen damit getan hat, gegen die Gewalt gegen Botschaften und Konsulate erst so spät einzuschreiten. Die Unantastbarkeit von Botschaften ist die einzige völlig unantastbare Regel in internationalen Beziehungen. Indem man zuläßt, daß Botschaften angegriffen bzw. sogar in Brand gesteckt werden, schafft man tiefes Mißtrauen, denn man gibt zu verstehen, daß man an Gesprächen nicht mehr interessiert ist, und das Botschaftspersonal insoweit "zum Abschuß freigibt".