VVL und die Frage, ob bei VVL auch Anschlußgebühr anfällt, würde mich auch interessieren...
Beiträge von dg2mst
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Das Design ist eigentlich ziemlich schick (wenn auch nicht 1400-Euro-schick), aber der Schriftzug über dem Bildschirm wirkt irgendwie seltsam disproportioniert. Auch wenn Porsche-Design oft kopiert wird und man die Urheberschaft vielleicht klar herausstellen will, könnte man das ganze doch etwas dezenter gestalten..
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Wenn man sich die Auktionen in der Bucht ansieht, dann kriegt man das Pro ohne größere Schwierigkeiten auch schon deutlich unter 200 Euro (Neu). Ich denke, die 317 EUR beziehen sich auf das Pro+.
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Wetterprophet
Meine LED leuchtet auch permanent, wenn eine email/ SMS ankommt. Geblinkt hat sie noch nie. Bist Du sicher, daß sie vorher geblinkt hat?Ansonsten habe ich gerade nachgesehen: Ja, das Motorola Pro hat definitiv Gorilla Glas.
Insgesamt halte ich das Pro für eines der besten Handies, das ich je hatte und die etwas niedrige Auflösung merkt man eigentlich nicht wirklich.
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Wenn Du einen 146er hast, gibt es keine Patronen, denn das ist ein Kolbenfüller. Hier geht das relativ einfach, indem Du den solange mit Wasser befüllst und entleerst, bis das Wasser klar herauskommt. Beim Wechsel von schwarz auf hellere Farben wird das aber einige Zeit dauern.
Solltest Du aber einen 147er (=146 mit Tintenpatronen) oder einen 145er haben, wird das deutlich schwieriger. Du kannst allenfalls versuchen, den Gummibalg von einer hinreichend großen Pipette hinten über das Griffstück bzw. über den Schaft zu stülpen und auf diese Weise Wassser durch den Tintenleiter zu pumpen. Mit bloßem Einlegen in Wasser wirst Du da wenig erreichen und Zerlegen funktinioniert bei den meisten Monblancs auch nicht, weil die am Griffstück mE mit einer Dichtmasse verklebt sind.
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Ich habe mir diese hier geholt und bin ausgesprochen zufrieden damit. Die Ladestation ist nicht so ein riesengroßer Prügel wie die anderen Modelle und ist im Design an die Nexus One Ladestation angelehnt.
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Ich finde es auch recht interessant und denke schon, daß es seine Kunden finden wird. Persönlich hatte ich zwei Slider und insgesamt drei Klapphandys (eines davon zugegebenermaßen ein Commi aber mechanisch überzeugend war nicht eines davon. Insofern bin ich sehr froh, daß es heute alternativen im "barren" Format gibt.
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Da muß ich mich anschließen. Soweit ein Unternehmer seinen Kunden ein "Umtauschrecht" einräumt erfolgt das auf rein freiwilliger Basis (Kulanz).
Gesetzlich hat ein Verbraucher gegenüber einem Unternehmer ein Widerrufsrecht dann, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag, also grob formuliert einen Vertrag handelt, bei dem es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen den Vertragspartnern kommt (z.B. Internet, Telefon, Fax, Briefe, etc.). Dieses Recht gilt für die allermeisten Warengruppen (ausgenommen z.B. Zeitschriften, Verderbliches, entsiegelte Software/ CDs oder Spezialanfertigungen) und heißt nichts anderes, als daß sich der Verbraucher vom Vertrag lösen kann und Geld bzw. Ware zurückzugeben sind. Um den Widerruf auszuüben braucht man keinen besonderen Grund, solange man rechtzeitig (idR zwei bzw. vier Wochen) den Widerruf erklärt.
Daneben hat man als Käufer (nicht nur als Verbraucher!) die Ansprüche aus Mängelgewährleistung. Dazu muß der Kaufgegenstand einen Sachmangel haben. Ob ein Sachmangel vorliegt ist eigentlich die häufigste Streitfrage. Im Prinzip wird nacheinander geprüft, ob eine Beschaffenheit vereinbart ist bzw. ob die Sache für die vertraglich vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeigent ist. Liegt dann der Sachmangel vor, hat man die Wahl zwischen Nachbesserung (Verkäufer repariert die Sache) oder Nachlieferung (Verkäufer ersetzt die mangelhafte Sache durch ein anderes Exemplar "Umtausch"). Erst wenn das nicht klappt, kann man zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen. Diese Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem Kauf, wobei zugunstens eines Verbrauchers in den ersten sechs Monaten vermutet wird, daß der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
In der Praxis ist das o.g. Widerrufsrecht meist eher unproblematisch auszuüben. Schwieriger ist das mit dem Sachmängelgewährleistungsrecht, weil es zum einen nicht ganz einfach zu durchschauen ist und sich zudem in vielen Firmen niemand ernstlich damit auskennt. Bezogen auf Deinen Fall schließe ich micht der allgemeinen Meinung an, daß Du Glück gehabt hast und sonst nichts.
Zunächst ist ein Kauf im Geschäft kein Fernabsatzvertrag, so daß ein Widerrufsrecht im obigen Sinne schon einmal nicht besteht.
Zudem ist ein einzelner Pixelfehler zwar ärgerlich, aber nach derzeitigem technischen Stand aber kaum vermeidbar. Dein Handy weicht deshalb nicht von der gewöhnlichen Beschaffenheit eines derartigen Gegestands ab und ist damit nicht mit einem Sachmangel behaftet. Der Verkäufer wäre deshalb nicht zur Nacherfüllung verpflichtet gewesen.
Fazit: Immer schön am Teppich bleiben. Die Verbraucherschutzrichtlinien der EU haben dem Verbraucher zwar eine (nicht ganz unberechtigt) starke Stellung gegenüber den Unternehmern verliehen, aber ein Fünkchen gesunder Menschenverstand ist in den Regelungen doch noch enthalten. Im Übrigen wehren sich die Unternehmen mittlerweile auch, indem sie Listen aufbauen mit Kunden, die das Widerrufsrecht ausnutzen, indem sie oft Sachen bestellen, benutzen, und kurz vor Ablauf der Widerrufsfrist zurückgehen lassen. Wer erst einmal auf genug solcher Listen steht, wird als Kunde einfach ausgeschlossen.
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In den letzten Postings ging es um die verlinkte Skype Javaapplikation, die sich derzeit im Betastadium befindet. Das interessante daran ist aber, daß damit meines Wissens nach zum ersten Mal eine solche Applikation von Skype selbst zur Verfügung steht, so daß man sich nicht mit Drittanbietern begnügen muß.
Das Handy per Bluetooth als "Headset" an einem PC zu verwenden geht mE nicht, allerdings kann man für vergleichsweise wenig Geld (~ 5 EUR) einen USB-Bluetoothadapter anschaffen und mit einem Headset am PC telefonieren...
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Das kommt schon noch. Es hat mich sowieso gewundert, warum Skype so lange den ganzen S60 Markt völlig ignoriert hat...