Beiträge von SabsiG

    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Zumindest können die Händler bestätigen, dass das Finanzamt das nicht anders sieht... Da kannst Du auch noch mehr Deine Standpunkte ausführen, die Praxis ist schlicht und ergreifend anders. ;) Was im Übrigen wohl noch nicht geklärt ist, ist, in wie weit bei Nagativbeträgen an Kunden überhaupt Steuer angeführt werden muss. Die Finanzämter sagen, es muss und praktizieren es so. Aber das muss ja nicht richtig sein und ist letztlich nicht maßgeblich, da kommen bestimmt noch Prozesse, die das klären... ;)




    Ja, und? Meine Mutter ist Hausfrau und ich helfe mit, trotzdem kann ich nicht kochen. :rolleyes:


    Ich will mich mit Dir nicht streiten.
    Mir ist das eigentlich auch völlig egal, was die Händler hier treiben. Eine Community hilft sich eigentlich untereinander. Deswegen der Hinweis.


    Wenn man viele Jahre in der Kanzlei Vollzeit mitarbeitet, braucht man nicht unbedingt einen Abschluß als Steuerberater, um sich ein wenig auszukennen.


    Es gibt z.B. den BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
    Dort steht u.A. Der Agent (Anmerkung: das wäre hier ja der Händler ) ist nicht berechtigt,dem Abnehmer (Anmerkung : das wäre in dem Fall hier der Endkunde) eine Gutschrift über einen Preisnachlass (Anmerkung :
    das ist die im Angebote genannte Auszahlung ) mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen.....


    Es gibt das UStG, was unteranderem vorschreibt, wie eine Gutschrift mit ausgewiesener MwSt aufgebaut werden muss. Denn nur so kann sich der "Ersteller" der Gutschrift auch die Vorsteuer ziehen. Unter anderem ist die UmsatzsteuerID des Empfänger der Gutschrift auf der Gutschrift zu nennen. Ein Endkunde hat keine UmastzsteuerID, auch aus diesem Grund ist eine Gutschrift mit ausgewiesener MwSt an einen Endkunden gar nicht möglich. (wir reden im Moment nicht von einer Gutschrift für eine Retoure, die ja als Gegenbeleg die früher erstellte Rechnung hat) .



    Ich will auch nicht länger OT bleiben, jeder Händler muß das UStG kennen oder einen Steuerberater haben, der es kennt. Wer bei der nächsten Umsatzsteuersonderprüfung (und die kommt alle paar Jahre!) auffällt, hat halt Pech.



    viele Grüße


    Sabsi

    Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    SabsiG


    Was Du sagst, stimmt leider nicht. Offensichtlich ist es so, dass wenn die Überweisung zu E+ geht, keine Steuer anfällt (oder zumindest vom Finanzamt nicht erhoben wird). Das kann man von mehreren Händler bestätigt hier im Forrum nachlesen. ;) Timo hat also durchaus einen finanziellen Nachteil.


    Hallo Abakus,


    ich muß da leider widersprechen.
    Auch müssen nicht Händler das bestätigen, sondern deren Finanzämter, und die sehen das anders.



    Der Händler überweist sagen wir 206.90+33.10 Euro MwSt=240,- Euro an E-Plus. Wenn nun E-Plus dem Kundenkonto 206.90 netto gutschreibt und die MwSt von 33.10 sofort ans Finanzamt abführt, dann kann sich der Händler die Vorsteuer ziehen. Aber das macht E-Plus nicht !. Es sind ja auf dem Kundenkonto 240,- Euro auch sichtbar. Wenn E-Plus nur den Netto-Anteil auf das Kundenkonto bucht , würde auf dem Kundenkonto ja nur die 206.90 netto sein, der Kunde müßte nun entweder eine Rechnung rein netto ohne ausgewiesene MwSt von E-Plus bekommen (darf E-Plus aber nicht), oder müßte an E-Plus in den 24 Monaten für die GG 33.10 Euro MwSt bezahlen, die E-Plus wiederum abführen würde.



    Der Händler überweist 240 Euro an E-Plus, die in voller Höhe auf dem Mobilfunkkonto landen. Es ist quasi so, als gehe der Händler mit einem gläsernen Koffer zu E-Plus und zahlt es dort direkt auf Mobilfunkkonto des Endkunden ein. Steuerrechtlich spricht man hier von einem durchlaufenden Posten für E-Plus. Und schon zahlt der Händler steuerrechtlich wieder direkt an den Endkunden, der ja bekannter Maßen nicht voersteuerabzugsberechtigt ist. Ein Vorsteuerabzug ist somit für den Händler nicht möglich.



    Das haben mir, neben der Oberfinanzdirektion Münster, auch die mittlerweile 35 verschiedenen FA bestätigt, wo wir mal nachgefragt haben.



    Der Endkunde hat mit dem Händler die Vereinbarung, z.B. 240 Euro zu bekommen. Das ist einer der Knackpunkte. Somit ist es egal, ob er Händler nun aufs Giro-Konto zahlt oder aufs Mobilfunkkonto. In beiden Fällen kein Vorsteuerabzug.



    Wenn der Händler eine Vereinbarung mit E-Plus hat und durch Provisionsverzicht Startguthaben aufbuchen lässt, dann ist es in Ordnung. Der Händler bekommt von E-Plus/Großhändler nur noch den Differenzbetrag als seine Provision.



    Ich kann nur alle Händler, die sich Vorsteuer auf Zahlungen aufs Mobilfunkkonto ziehen, aufrufen, sich mit Ihren Steuerberatern/Finanzämtern in Verbindung zu setzen. Ich garantiere, daß sonst bei einer Umsatzsteuerprüfung der große Knall kommt.



    viele Grüße


    Sabsi
    (mein Mann ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ich helfe viel in seiner Kanzlei)

    Zitat

    Original geschrieben von BMy-Phone


    Für mich bedeutet dies aber noch einen leichten Steuernachteil


    Guten Morgen BMy-Phone,


    das musst Du mir mal erklären.......



    Denn weder bei Überweisung aufs Kundenkonto, noch bei Überweisung aufs Giro-Konto ist für Dich ein Vorsteuerabzug möglich !


    Überweisung Giro Konto : Empfänger ist der Endkunde, ein Endkunde ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, darf also keine MWSt ausgezahlt bekommen. Du kannst Dir auf die Auszahlung keine Vorsteuer ziehen, z.B. eine Auszahlung von 240,- Euro an den Endkunden kostet Dich 240,- Euro netto.



    Überweisung aufs Kundenkonto bei E-Plus : Empfänger auf dem Überweisungsbeleg ist zwar erst einmal E-Plus, also ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen , aber was steht im Verwendungszweck ?? Richtig, die Kundennummer/Rufnummer des Endkunden !
    Steuerrechtlich ist die Überweisung an E-Plus, Verwendungszweck Kundenkonto des Endkunden, nur ein durchlaufender Posten für E-Plus und somit ist wiederum für Dich als Händler KEIN Vorsteuerabzug möglich. Eine Auszahlung von 240,- Euro auf das Kundenkonto beim Mobilfunkanbieter kostet Dich 240,- Euro netto.


    Fazit : es ist steuerrechtlich völlig egal, ob Du aufs Giro-Konto auszahlst oder aufs E-Plus Kundenkonto. In beiden Fällen ist kein MwSt Anteil in der Zahlung, und für Dich somit in beiden Fällen kein Vorsteuerabzug möglich. Solltest Du Dir auf die Überweisungen aufs E-Plus Kundenkonto Vorsteuer gezogen haben, dann erwartet Dich bei der nächsten Umsatzsteuerprüfung die entsprechende Nachzahlung. z.B. bei 100 Verträgen und 240,- Euro Auszahlung an den Kunden wäre die Nachforderung vom Finanzamt 3310,- Euro ! Wenn man Pech hat, zahlt man die Hälfte der Summe als Strafe dazu. Bei Nachweis eines Vorsatzes und wenn die Summe mehr als 50.000 Euro beträgt, dann gibts in der Regel noch ein Verfahren mit Geld- oder Bewährungsstrafe. Das Finanzamt versteht wirklich wenig Spaß.


    In dem thread hier schreibst Du auf den Hinweis, daß MwSt Auszahlung an Privatkunden nicht geht : "Die Auszahlung an Privatkunden mache ich ja auch aus genau diesem Grund, wie Du Ihn geschildert hast, deshalb nicht." Das läßt ebenfalls den Schluß zu, daß Du Dir auf die Überweisung auf das Kundenkonto bei E-Plus Vorsteuer ziehst, was ja nicht zulässig ist.



    Zum Schluß ein dringender Rat : Setze Dich bitte mit Deinem Steuerberater in Verbindung.



    viele Grüße


    Sabsi

    Guten Morgen,


    außerdem gibt es meines Wissens klare Vorgaben für Wertabzug. Man kann nicht einfach pauschal 20% abziehen.


    Mir sind 2 Wege bekannt.


    1. Abschreibungsformel


    Wird ein Artikel nur normal benutzt, wäre lediglich anteilig an der üblichen Abschreibungsdauer orientiert der Nutzungsvorteil zu berechnen:
    bei normalen Waren, ausgehend von 3 Jahren Abschreibung, also mit ca. 0,1% vom Kaufpreis pro Tag.


    2. "Miete"


    was hätte es gekostet, diesen Artikel für die Dauer von den paar Tagen zu mieten ? Das wäre dann der Wertersatz (in dieser Richtung gab es, meine ich, auch mal ein Urteil).




    Es tummeln sich ja auch ein paar Juristen hier im tt, die haben sicherlich noch einen Tipp auf Lager.



    viel Erfolg


    Sabsi

    Zitat

    Original geschrieben von Nuckelhamster
    @Threadstarter...
    Mail den doch einfach mal an..


    also, wenn Du in der Nähe von München wohnst......


    Versand nach: Nur Selbstabholung (kein Versand)
    Versandversicherung: Wird nicht angeboten
    Übergebe Ware persönlich (regional - kein Versand)


    Damit gibts auch kein Widerrufsrecht, da der Vertrag ja nicht ausschließlich über Fernkommunikation zu Stande kommt.



    Sabsi

    Zitat

    Original geschrieben von redmobile.de

    Genau - wir überweisen an das Kundenkonto - nicht auf das Bankkonto.
    Aufs Bankkonto wäre leider für 0,00 Euro nicht möglich, da die steuerliche Behandlung dann anders ist und das Angebot somit nicht funktionieren würde.


    Hallo redmobile.de


    bitte setze Dich dringend mit Deinem Steuerberater in Verbindung.


    Die steuerliche Behandlung ist eben nicht anders. In beiden Fällen, also völlig egal, ob Du dem Kunden die 238.80 Euro aufs Bankkonto überweist oder auf das Kundenkonto bei Cellway, kannst Du Dir keine Vorsteuer ziehen. In beiden Fällen erfolgt die Überweisung ohne MwSt.


    Im Falle der Überweisung auf das Bankkonto darf dem Endkunden, da nicht vorsteuerabzugsberechtigt, keine MwSt ausgezahlt werden. Das ist Dir bekannt, das erkennt man ja an Deinem Posting.


    Im Falle, daß Du die Überweisung auf das cellway Kundenkonto machst, ist es für Cellway steuerrechtlich gesehen ein durchlaufender Posten. Auch darauf kannst Du dann keine Vorsteuer geltend machen.


    Also kannst Du in beiden Fällen nur 238.80 Euro netto auszahlen, oder, wenn sich die Aktion so dann nicht mehr rechnet, nur 205.86 Euro netto, das wären aber dann nur noch knapp 21 Monate.


    Einziger Ausweg, wie es hier ein Händler mit Telco Vertrag gemacht hat : Startguthaben auf der Mobilfunk-Karte durch Provisionsverzicht. Anstelle von sagen wir mal 220,- Euro netto + MwSt Provision gibt es von Telco nur noch 13.11 Euro netto plus MwSt. Diese 13.11 Euro ist dann die Einnahme des Händlers, die wird versteuert und fertig ist. Telco bucht dann 206.89 Euro netto+MwSt aufs Kundenkonto=240,- Euro. Das ist steuerrechtlich eine saubere Sache.


    Wie gesagt, setze Dich am Besten mit Deinem Steuerberater in Verbindung und lass Dich umfassend beraten.



    Sabsi
    (mein Mann ist Steuerberater:))

    Hallo Willi,


    ich kann dort auch nichts in den Warenkorb legen und Preise sehe ich auch nicht.


    Allerdings spuckt mein Browser Fehlermeldungen auf der fonez.de Seite aus.


    "textarea undefiniert" , "xmlConfig undefiniert" , "Objekt erwartet"


    Vielleicht ist es nur eine Wartungsarbeit wegen neuer Preise und Shopupdate... mal abwarten und später nochmal versuchen



    schönen Abend wünscht


    Sabsi

    Hallo,


    ein Ausbleiben einer Zahlung ist oft der Anfang vom Ende, so war es auch bei INWA. In einem solchen Fall muß man schnell sein, schriftliche Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit Fristsetzung, wenn dann keine Reaktion kommt, dann schnell der Mahnbescheid, bevor nichts mehr zu holen ist.


    Hier tummeln sich ein paar Anwälte, die sicherlich noch ein paar gute Vorschläge haben.


    Das Problem auch zusätzlich noch bei www.snakecity.de einstellen, wäre vielleicht auch nicht verkehrt.



    viel Glück


    Sabsi

    Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Very funny here :D


    da kann ich mich nur anschließen, ich beobachte das auch schon ein paar Stunden und kann mich vor Lachen kaum halten.


    Obwohl..... lustig ist es eigentlich ja überhaupt nicht, wenn o2 nicht zahlen wird und der Kunde erst mal kein Geld bekommt. Die o2 Vertriebspartnerverträge ect. werden für o2 wasserdicht sein, die haben eine große Rechtsabteilung und prüfen das sicher ganz genau, bevor es an die Händler rausgeht.


    Eine mutige Aktion von daheimshoppen.de , einer Einzelfirma, deren Geschäftsführer mit seinem persönlichen Vermögen voll haftet, o2 Verträge mit Auszahlung anzubieten......


    Wie oben im thread schon gelesen, mindestens eine Firma hat o2 Angebote mit Auszahlung nicht überlebt und nicht jeder Händler überlebt eine 40000 Euro Rückforderung, wie die mptelecom oben genannt und selbst erlebt hat.
    Man kann sicher sein, daß Faircom alles mögliche versucht hat, das Geld von Viag zu bekommen, wie man weiß, leider wohl erfolglos.


    Wer aus den Erfahrungen andere nicht lernen will und lieber selber die Erfahrungen sammeln möchte, dem ist einfach nicht zu helfen.



    ein schönes Wochenende wünscht
    Sabsi