Zitat
Original geschrieben von Sonni101
Die Forumsbetreiber haben natürlich hier das Hausrecht und das wird respektiert.
Nur ist die Argumentation contra Jailbreak nicht mehr zeitgemäß. Selbst die ganz großen Onlinedienste nehmen kein Blatt mehr vor den Mund, von den tausenden kleinen Seiten ganz zu schweigen. Es geht bei dem Thema grundsätzlich nicht um illegale Handlungen. Und sollte ein Beitrag trotzdem mal in Richtung Cracked Apps abdriften, sind immer noch genug Moderatoren hier unterwegs um einzugreifen.
Wie gesagt akzeptiere ich die Regeln, nicht aber die Argumentation.
Mir scheint Du hast noch keine einschlägigen Erfahrungen mit einer bestimmten Berufsgruppe sammeln dürfen, ich darf daher mal eben kurz skizzieren:
Ein Vertreter der Berufsgruppe findet auf Deiner WebSeite einen Aspekt, der !!möglicherweise!! rechtswidrig ist. Vielleicht auch nur in den Augen von ganz wenigen Amstrichtern, vielleicht aus Hamburg, Berlin oder Flensburg. Es ist völlig egal, was der Rest der Republik denkt, der Vertreter muss nur !!einen!! Richter finden, der ihn mit seinem Antrag auf einsweilige Verfügung nicht gleich zur Türe hinaus jagt. Dann schickt er erstmal eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung. Bezahlen darf dies in unserem Rechtssystem der Empfänger, denn es ist ja zu dessem Vorteil, das der Herr Vertreter nicht gleich zu Gericht rennt. Akzeptiert man die Abmahnung und unterschreibt die Unterlassungserklärung, dann ist da erstmal sofort der erste Tausender weg und dann schläft man nicht mehr ganz so ruhig, da ja ständig die Gefahr der Wiederholung und damit der Unterlassungsstrafe lauert, dass sind dann gerne je Wiederholungsfall fünfstellige Beträge.
Du siehst, kann man eigentlich nicht unterschreiben. Also rennt der werte Herr Vertreter zu dem ihm bekannten Richter (vielleicht laufen ja zufällig ein paar Freizeitaktivitäten der beiden syncron) und bitte um Erteilung einer einstweiligen Verfügung. Diese wird von dem Richter erteilt, !!ohne!! das der Betroffene seine Sicht der Dinge darlegen kann, dass darf er dann ein halbes Jahr später bei der Gerichtsverhandlung. Bis dahin hat er sich an die Verfügung zu halten (mit fünfstelliger Strafandrohung bei Zuwiderhandlung). Wäre ich Betreiber, wäre spätestens dann das gesammte Forum bis zur Verhandlung zu.
Und in der Verhandlung entscheidet dann genau der Richter, der schon die Verfügung erlassen hat, über den Fall. Was ich auch nicht gerade "unvoreingenommen" nenne.
Insofern erübrigt sich eine Diskussion über die Argumente Pro und Contra einer Entscheidung der Forenbetreiber.
PS: So eine Unterlassungserklärung gilt übrigens prinzipiell auch weiter, wenn sich später die Rechtsordung ändert. Mit dem neuen Widerufsrecht dieses Jahr hatten so einige ihre lieben Sorgen, die durften den neuen, nun gesetzlich vorgeschriebenen, Text nicht verwenden, da sie sich verpflichtet hatten, genau diesen Text oder genau diese einzelne Formulierung aus dem Text nicht mehr zu verwenden.