ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Lieber Merlin, Deine Aussage basiert hoffentlich nur auf dem Moralgefühl "das kann man doch nicht machen".
Selbst Wikipedia sagt eindeutig dass es sich um eine rechtswidrige Bereicherung handeln muss bei einem Vermögensschaden damit es ein Betrug ist. Das lässt sich hier nun im besten willen nicht ableiten.
"unechter" Umsatz: Mal angenommen Du hast ein Konto bei der Commerzbank welches erst ab einem Geldeingang von 1200 Euro keine Grundgebühr hat. Nur damit die Grundgebühr nicht anfällt überweist Du nun von einem anderen Konto von Dir 1200 Euro und dann wieder zurück. Dem "Moralgefühl" nach würden das die meisten als unechter Umsatz bezeichnen. Meinst Du irgend ein Gericht würde hier eine Straftat in Form von z.B. Betrug herleiten?
Wie gesagt, da müsste man mal Kommentare wälzen, oder vielleicht einen Musterprozess führen. Da aber N26 inzwischen selbst zurückrudert und ab 100€ Bareinzahlung Gebühren verlangen will, ist dieses "Geschäftsmodell" gestorben. Aber du hast natürlich dahingehend recht, dass Strafrecht nicht mein Fachgebiet ist und ich auch nie geschrieben habe, dass es so ist, sondern nur, dass es evt. so sein könnte.
Beim Commerzbank-Beispiel ist die "Bereicherung" die Kontoführungsgebühr, die sich die Commerzbank über einen Zivilprozess holen könnte, was natürlich nie passieren wird, denn Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Da ist es eher wahrscheinlich, dass das Konto einfach seitens der Bank gekündigt wird.