Es kann doch ein Mangel sein
Hallo zusammen,
eine Überhitzung des Wohnraumes kann einen Mangel darstellen, wenn er baulich bedingt ist und die zur Verfügung gestellten Mittel zur Abhilfe nicht ausreichen.
Hierzu sehe auch Urteil des OLG Rostock
Dies sollte ebenso der Fall sein, wenn im Miethaus bereits Klimaanlagen eingebaut wurden, diese aber nicht 100% funktionieren.
Viele Grüße