aaaallllsoooooooooooo!
Ich kenne mich mit Schülerbafög nicht wirklich aus, kann dir aber erklären, wie es bei uns Studenten funktioniert. Wird wahrscheinlich nicht viel anders sein.
Grundsätzlich musst du, wenn du als Schüler Anspruch auf Bafög gehabt hast, dieses nicht zurückzahlen, also auch nicht für deine 2 Monate. Wenn du ledig bist, darft du (als Student) im Bewilligungszeitraum (i.d.R. 12 Monate) genau 4200,- € verdienen (entsprechend 350,- € im Monat) um trotzdem noch Anspruch auf Bafög zu haben. Dabei ist irrelevant, ob du das Geld in einem oder mehreren Monaten verdienst hat.
Und dann muss ich wohl mit der Mär des "das Bafögamt kann doch eigentlich garnicht wissen, wieviel ich verdiene" aufräumen. Das Finanzamt arbeitet aktiv mit dem Bafögamt zusammen, d.h. alles was auf einer Lohnsteuerkarte steht, dass kennt auch das Bafögamt und wird natürlich auch angerechnet. Wenn du keine Lohnsteuerkarte hast, weiss das Amt natürlich auch nicht, wieviel Du verdienst.
Habe ich was vergessen? Nur nebenbei, Bafög-Anspruch erlischt auch bei einem Privatvermögen über 5200,- €.