Original geschrieben von mojn
Dieser Spruch kann eigentlich nur von einem Händler sein.
Daß das Gerät unbenutzt sein soll, ist rechtlich falsch. Man darf einen Artikel ausprobieren und dann zurückschicken, wenn er einem nicht gefällt. Und damit meine ich NICHT nur der Blick in den Karton.
Ich war hellauf begeistert von einem Ericcson. Beim Blick in den Karton hätte ich das Teil selbstverständlich behalten. Karte rein, Testanruf und siehe da: ein rauschendes Pfeiffen par excellence. Und nun hätte ich nach Deiner Meinung das Gerät nicht mehr zurückschicken können? Denk nochmal darüber nach, oki?!... ![wink ;)](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f609.png)
Dann schrieb ich - wenn man das so nennen kann - eine lange SMS. Dauerte 10 Minuten, der zweite Fehlschlag. Ich versuchte mich daran zu gewöhnen, aber es wollte nicht. Also zurück damit, und gerade weil ich es benutzt hatte, darf es sowieso nicht mehr als neu verkauft werden. Also muß man auch nicht alles zurücksetzen auf Werkseinstellung, alles klar?
Ok, aus Händlersicht ist das gemein. Aber wer sich als Händler darauf verläßt, daß der Kunde nichts angestellt hat, ist entweder dumm oder naiv. Denn der Kunde darf ausprobieren, es ist und bleibt das Risiko des Händlers. Ein Abnutzungsgebühr ist zulässig, und da bin ich sogar dafür. Dies gilt aber nicht für einen Eintrag im Telefonbuch o.ä., sondern betrifft das Gehäuse. Sogar gegen eine Rücknahmegebühr hätte ich NICHTS einzuwenden, ist aber noch nicht so und daher bleibt dem Händler nur, dies über den VK für alle abzuwälzen.
Man mag mich nun als Schwein sehen (wäre nicht im ersten Thread), aber ich sehe das eher im Sinne von Kundenschutz für den nächsten, der vielleicht geglaubt hätte, ein Neugerät erhalten zu haben. Und ich als Kunde wäre froh über einen solchen Hinweis eines Vorgängers.
Zum Preis: wenn ich statt 100 EUR nur 80 EUR spare und mir dafür sicher sein kann, nicht neuwertige, sondern neue Ware zu erhalten, ist mir das genauso Recht. Keiner verlangt von einem Händler das Unmögliche und keiner zwingt einen Händlern zu k.o.-Margen. Und keiner zwingt ihn, einen Rückläufer blauäugig weiterzuverscherbeln.