Beiträge von freeman19222

    So. Also ein Erfahrungsbericht von mir: Hat bisher an 2 Anschlüssen geklappt: Ich schreibe halt rein: Hiermit kündige ich meinen C&S - Tarif fristgemäß zum xx.xx.xxxx oder dem nächstmöglichen Termin und beantrage die Umstellung des Anschlusses auf den dann gültigen Standard-Tarif mit 1-monatiger Vertragsdauer und 6-tägiger Kündigungsfrist. Meine Rufnummer(n) soll(en) dabei erhalten bleiben. Bitte bestätigen Sie den Eingang des Schreibens sowie die Vertragsumstellung schriftlich. MFG, xxx.


    Dann sollte alles klappen. Gut wäre evtl. ein Einschreiben oder ein Fax. Dass zumindest ne Empfangsbestätigung vorliegt, wenn die Zeit knapp ist. Man beachte bei C&S - Verträgen die 3-Monatige Kündigungsfrist! Sprich: Wenn der Vertrag bis 2/2010 läuft, dürfte es jetzt ohnehin zu spät sein und man kommt erst ab 2/2011 raus...

    So. Ein ganz anderes Problem: Ich habe meinen T-Home Call & Surf Comfort Vertrag zum 16.01.2010 gekündigt und die Umstellung auf den Basis-Anschluss mit 6-tägiger Kündigungsfrist beantragt, welche mir auch bestätigt wurde. Wichtig ist mir eigtl. nur das Internetz. Fernsehen hab ich ohnehin über Kabel Deutschland. T-Home hat mir angeboten in meinem Bereich auf 38,95 runterzugehen bei VVL. Bei 336 wäre ich bei 34,95 mit einer höheren Bandbreite. Zwischen 336 und 100 sind 236 Unterschied und ich hab keinen Bock, nur 100 zu bekommen, wenn ich im Hintergrund ein gewisses Vodafön-Angebot habe. Meine Frage ist hier also: Wie bekomme ich es geregelt, dass ich an die besten Konditionen herankomme.....

    Wie Vesat schon sagte, im Fall der Fälle, ist SG dein Vertragspartner und nur über ihn brauchst du gehen, um deine Rechtsansprüche durchzusetzen. Was die richtige Adresse betrifft: Es gibt ein gewisses Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht(auch online, bzw. schaust im Impressum nach). Dort ist die korrekte Adresse hinterlegt. Wenn SG Probleme macht, würde ich vorschlagen hart bleiben, weil die Drohungen mit Inkasso, Gericht usw. nur dazu führen, dass der Anbieter zahlen muss. Insbesondere der erstmalige gerichtliche Mahnbescheid ist vorerst mit nem Kostenvorschuss von Seiten des Antragstellers verbunden, so dass er diesen Schritt im Normalfall nicht mehr gehen wird. Wobei ich hier auch schon anderes erlebt habe. Wichtig ist immer generell, die Forderungen abzulehnen und die Schreiben nicht unbeachtet in der Ecke liegen zu lassen. So far....

    Hallo! Mein Vertrag in einem alten Vodafone 50 - Freiminuten-Vertrag nur ins Vodafone-Netz und Festnetz neigt sich schön langsam dem Ende zu. Da ich weder auf Netz-Wechsel bzw. Simkarten/-Nr. Tausch Bock habe, wäre ich an einer Verlängerung interessiert. Vornehmlich Auszahlungs-Angebote erwünscht, ansonsten die Preisklasse des Handys, welches ich mir aussuchen könnte.


    MfG, Freeman!