Ein Vertrag wird aktiviert, wenn jemand (in der Regel ein Händler) die Vertragsdaten in den dafür benutzten EDV-Systemen eingibt und den Auftrag abschickt. Die EDV-Systeme, die Menschen aus der Bonitätsprüfung usw. können natürlich nicht wissen, ob der Händler einen unterschriebenen Auftrag des Kunden vorliegen hat oder ob der Kunde noch gar keinen Auftrag erteilt hat.
Der Händler darf selbstverständlich den Vertrag nur dann in den Systemen beauftragen, wenn der Kunde dazu einen Auftrag erteilt hat - falls der Händler tatsächlich einen Vertrag aktiviert, obwohl der Kunde keinen Auftrag erteilt hat, ist das schlichtweg ein Betrug seitens des Händlers. Sollte der Provider dies erfahren, dann wird natürlich beim Händler der Originalauftrag des Kunden angefordert und falls der Händler den Auftrag nicht vorlegen kann, hat er en Problem...
Was die Legitimationsdaten angeht: Inwieweit die EDV-Systeme der Provider erkennen können, ob die vom Händler eingegebenen Daten korrekt sind oder ob die Daten frei erfunden sind, sei dahin gestellt. Selbstverständlich darf keine Bonitätsprüfung mit Schufa-Abfrage getätigt werden, wenn der Kunde keine entsprechende Einwilligung erteilt hat. Aber das liegt dann auch wieder am Händler - der gibt ins EDV-System ein, dass die Einwilligung vorliegt (obwohl die Einwilligung fehlt!). Dann geht der Provider natürlich davon aus, dass die Angaben des Händlers korrekt sind und alles Weitere geht dann seinen Weg.