Und am Telefon wird man wieder auf die E-Mails verwiesen, diese doch bitte ausführlich zu beschreiben, da Kunden im Shop sind. Nach zugeschickter E-Mail und mehrmaliger Anfrage kam dennoch nichts. Der nächste Anruf: Können Sie später noch mal durchrufen, momentan viel Kundschaft. Zweiter Anruf: Tut mir Leid, da ich muss nachhaken, ich meld mich wieder.
Beiträge von automarke
-
-
-
Schnell und problemlos
News_GmbH
HiddenPower
ToDie4:top: :top: :top:
-
Ein Kostnix-Angebot wird es mit dem Nokia 6230i nicht geben.
-
Du darfst aber nicht vergessen, dass es gerade einer ist aus vielen Bewertungen. Allerdings deuten einige weitere Bewertungen auf die Schwierigkeit der Anbringung des Covers. Dürfte bei einem Originalen nicht passieren. Dann noch aus Hong Kong, sieht es schon arg nach Fälschung aus.
-
Hängt natürlich vom Gesichtspunkt ab. Es kann ja auch sein, dass hinter dem Käufer ein potentieller Betrüger steckt und die Ware nach Geldeingang nicht zurückschickt?! Dann sitzt der Verkäufer auf dem Schlauch.
Hängt im großen und ganzen auch davon ab, mit wem man es zu tun hat. Wenn beide bspw. in der Vertrauensliste stehen und weitere gute Referenzen auweisen können, ist die Sache anders zu sehen und eine Rücküberweisung sollte nichts im Wege stehen vor Erhalt der Rücksendung.
Bei einem Newbie-Käufer würde ich dann hüten ihm Geld vor Erhalt der Ware zurück zu überweisen.
-
Ist normal, dass der Verkäufer es eBay meldet wegen nicht bezahltem Artikel. Da bekommt er doch die Verkaufsprovision wieder zurück.
Da der Verkäufer anscheinend Händler ist, hast ja 14 Tage Rückgaberecht. Das würde ich dem Inkassob+üro schildern.
-
Eigentlich kannst Du Dein Angebot sogar noch ein bisschen ausbauen und spannender machen.
Bsp.:
pro Tor 40 Euro, dafür bei richtigem Ergebnistipp noch zusätzlich 20 Euro pro Tor oder einmalig 50 Euro oder ähnliches. -
Ist aber schon ein Unterschied, ob Du einem Händler zurückschickst oder einer Privatperson .
Aber dennoch würde ich darauf bestehen, dass das Gerät erst mal zurückkommt, bevor das Geld überwiesen wird. Wer weiß, ob der Käufer dann zurückschickt?
Aber hier bleibt die Angst, dass der Käufer dann sowohl Geld bezahlt hat und auch keine Ware hat, weil der Verkäufer danach nicht mehr reagiert. -
So meinte ich das auch, dass es hier so gehandhabt wird, als gäbe es keinen Widerrufsrecht. Das es rechtlich gesehen nicht ausgeschlossen werden darf ist mir schon klar.