ZitatOriginal geschrieben von Boris1968
Woher soll diese Info stammen? Wenn Base die Inkassogebühren als Schadensersatz sieht, sind diese meines Erachtens sehr wohl einklagbar!
Gruß Boris
Base kann die Inkassogebühren gerne auch als heilige Spende an den Herrn im Himmel verstehen, das ändert nichts an der Tatsache.
AG Osnabrück
Az.: 44 C 307/00
Verkündet am: 11.01.2001
Ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten besteht nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des
Gerichts werden Inkassokosten nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht zahlt.
Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern.
Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten.
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AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
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AG Zossen: Az. 2 C 229/06 vom 13.12.2006
Kosten eines Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig
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AG Krefeld
6 C 407/06 vom 29.08.2006
Soweit die Klägerin auch Inkassokosten als Verzugsschaden geltend macht, war die Klage abzuweisen.
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AG Bochum Urteil 75 C 187/06 v. 06.10.2006
Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten. Bei Inkassokosten handelt es sich um Eigenaufwand des Unternehmens.
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AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97
AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98
Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach
erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines
Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die
durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen
Als Unternehmen KANNST du deine Forderung an ein externes Inkassounternehmen abtreten. Ist ja auch ganz lässig, so muss man sich selbst nicht mit säumigen Schuldnern rumschlagen. Tolle Arbeitserleichterung.
Woher ich das weiß? Zahlungsunwillige Kunden gibt es nicht nur in der Handybranche...
So hatte ich einen Kunden, der nach der 2. Mahnung noch nicht zahlte. Daraufhin beauftragte ich ein Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Schulden. Nach Erhalt des Inkassoschreibens zahlte der Kunde jedoch die Foderung aus der 2. Mahnung an meine Firma, auf den Gebühren, die mich das Beauftragen des Inkassounternehmens gekostet hat, bin ich dann am Ende sitzen geblieben, einklagbar sind diese nicht, da hatte ich Pech gehabt.
Heute bin ich klüger, Schuldeneintreiben mache ich nur noch per Anwalt und gerichtlichem Mahnverfahren, so kommt man sicherer an die Kohle.