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Leute,
es handelt sich hier um Zeugen aus der Nachbarschaft, die den Streit gesehen haben u. keine irgendwelche Genossen.
Außerdem werde ich natürlich vor der Schlichtungsstelle nicht irgendwelche lügen erzählen.
Aber kann er (im Anschluß der Schlichtung) trotz Bedauern u. Entschuldigen Zivilklage erheben ?
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Original geschrieben von arne
Also nochmal zu Abschluss: Nach deiner Schilderung ist die Beweislage ziemlich klar. Ich hoffe zumindest nicht, dass deine Zeugen aussagen sollen, dass du die Beleidigung nicht begangen hast. Kommt es zum Verfahren ist eine Verurteilung damit auch sehr wahrscheinlich. Ergebnis: Entweder kannst du dich für das "Arschloch" entschuldigen oder deine Verurteilung abwarten.
Deine Ausgangsfrage wurde ja sowieso schon beantwortet.
Sorry, aber wie kommst du gleich auf eine einseitige Verurteilung u. wieso sollten meine Zeugen nicht aussagen ?
Wenn es doch zur Gerichtsverhandlung kommen sollte (trotz Entschuldigung usw.), werden meine Zeugen Aussagen, das ich die Beleidigung nicht begangen habe.
Dann steht es Aussage gegen Aussage u. letzendlich sind dann beide Verlierer.
Außerdem habe ich eine Rechtschutzversicherung (inklusive Strafrechtschutz), die mich im falle einer Gerichtsverhandlung noch unterstützen kann.
Unabhängig davon möchte ich mich auf jeden Fall für diese Beleidiging Entschuldigen, auch wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.
Sühnetermin ist erst mitte Oktober.
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Leute,
eins muß mal jetzt klar sein. Ich möchte mich mit ihm vertragen. Nur das Problem ist, ob er das auch will ? Ich meine, wenn der Typ schon wegen so einer Kleinigkeit mich verklagen will, da kann ich ihm auch nicht anbetteln "Bitte Verklag mich nicht, ich tue alles was du willst..." Sowas kommt bei mir nicht in Frage. Aber ich werde vor dem Schlichter keinerlei Probleme machen u. die gestellten Fragen gelassen Antworten bzw. versuchen Frieden zu schließen. Das ich ihn beleidigt habe, werde ich natürlich nicht zugeben.
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Original geschrieben von Symphonie
Dein Nachbar ist aber doch offensichtlich an einer gütlichen Einigung interessiert, sonst hätte er ja wohl direkt geklagt. Ich vermute jedenfalls, ein Umweg über die Schlichtstelle ist keine Pflicht.
Es ist Pflicht.
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Was ist das Sühneverfahren?
Wird eine Straftat begangen, erhebt grundsätzlich die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten. Bei einigen Delikten können Sie aber selbst eine Privatklage vor dem Strafrichter erheben, wenn Sie durch die Straftat verletzt wurden oder wenn Sie aus anderem Grund zur Stellung eines Strafantrags befugt sind.
Bei folgenden Delikten ist eine Privatklage allerdings erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch durchgeführt wurde:
* Hausfriedensbruch,
* Beleidigung,
* Verletzung des Briefgeheimnisses,
* Körperverletzung (§§ 223 und 229 Strafgesetzbuch),
* Bedrohung,
* Sachbeschädigung.
Der Sühneversuch ist nicht nötig, wenn Sie und der Beschuldigte nicht in derselben Gemeinde wohnen.
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Quelle
Meine Zeugen waren auch in unmittelbarer Nähe u. haben alles gesehen.
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Übrigens habe ich Zeugen aus der Nachbarschaft, die gegen ihn Aussagen möchten, wenn es wirklich hart auf hart kommen sollte.
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Original geschrieben von flashhawk
Nur mal so nebenbei: Er HAT ihn auch beleidigt, also selbst Schuld!
Sorry, aber diesen Kommentar hättest du dir auch Sparen können. Hilft mir wirklich nicht weiter. Abgesehen davon ist der Typ ziemlich provokant gewesen u. ich lasse mich eigentlich nie so leicht provozieren u. jeder der wo ihn kennt, will mit ihm nichts zutun haben (außer seiner Ostdeutschen Kameraden). Ich kannte ihn leider nicht, weil ich hier neu eingezogen bin. Außerdem würde ich nicht gleich irgendwo hinrennen wenn mich jemand beleidigt. Schließlich wurde ich auch öfters beleidigt, da ich im öffentlichen Dienst tätig bin.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Erstens dass und zweitens müsste er dann im Rahmen der Privatklage gegen Dich erheben.
http://www.kanzlei-bartels.de/strafrecht-beleidigung.html
http://www.talkteria.de/forum/topic-5603.html
Je nachdem ob es soweit kommt und wie der Richter das dann wertet kann es teuer werden.
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Für wenn kann es teuer werden, für ihn oder für mich ??
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und wenn er meine Entschuldigung nicht annehmen will, was dann ??
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Hallo,
muß wegen Nachbarschaftstreitigkeiten vor einer Schlichtungsstelle aussagen.
Es geht um einen Nachbarn der unseren gemeinsamen Trockenplatz als Picknikplatz benutzt bzw. als Partyzone. Bei schönem Wetter hing meiner Wäsche dort u. er hat dicht an meiner Wäsche geraucht. Daraufhin hab ich ihn aufgefordert dort das Rauchen zu unterlassen. Mit provakanten Sprüchen wollte er mich abwimmeln. Leider hab ich mich provozieren lassen u. hab ihm dann "Arschlo..." gesagt. Er war wie immer mit seinen Kameraden gesessen. Die haben es natürlich gehört. Anschließend hab ich mich bei meiner Vermieter beschwert u. die ganze Wohnanlage wurde angeschrieben. Laut Schreiben darf sich niemand an das Trockenplatz hinsetzen.
Nun muß ich nach 1 1/2 Monaten wegen Beleidigung zur Schlichtungsstelle. Was muß ich Beachten bzw. was kommt auf mich zu. Bitte klärt mich auf. Vielen Dank im Voraus.
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Original geschrieben von hecke
Bist du dir sicher, dass der Gerätespeicher voll ist und nicht der RAM?
Die berühmte "Speicher Voll"-Meldung beruht auf einem vollen Arbeitsspeicher.
und wie kriegt man in solchen fällen den Arbeitsspeicher wieder leer ?