Beiträge von lukke

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    ...oder bei Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung den Aufwand sparen und direkt zum Anwalt gehen.


    Stimmen Account-Name und Kontoinhaber überein? Wenn nicht, schonmal über eine Strafanzeige nachdenken.


    Ja, das werde ich dann auch so machen, weil ich keine Ahnung von dem Zeug habe.


    Würde ich dann mein Geld wieder kriegen ?? oder kann ich mir das schonmal abschminken ??

    Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    mal ne frage, du sagst, du hast eine rechtsschutz, warum rufst du da nicht einfach mal an? ich hatte auch schonmal 2 rechtliche fragen, diese konnten am telefon geklärt werden.


    Kumpel von mir ist Anwalt u. er fand das ganze irgendwie seltsam, weil der Anwalt vom Gegner mich normalerweise anschreiben müßte. Also er muß mir "schriftlich" die Beleidigung vorwerfen u. dann kann ich das ganze evtl. Anfechten oder so. Aber in diesem Fall wurde ich nur von der Städtischen Sühnestelle vorgeladen. Die müßten mir das Schreiben vom Anwalt mitteilen, was Sie eigentlich nicht gemacht haben.


    Muß wahrscheinlich Kumpel als meinen Anwaltlichen Vertreter beauftragen. Ohne Anwalt würde ich hier auf ein offenes Messer zulaufen.

    Hallo,


    also der Typ will von mir konkret 382.-€ haben. 300.-€ für seine Rechtsanwaltkosten u. 82.-€ für die Sühnestelle.


    War bereit ihm die hälfte vom Betrag zu zahlen, aber er war damit leider nicht Einverstanden.


    Den vollen Betrag werde ich ihm nicht zahlen.


    Dann müssen wir halt das Ganze vorm Gericht austragen.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und dann wie ein ganzer Mann notfalls auch die vom Gericht festgesetzt Strafe bezahlen oder wie? Ob Dein subjektives Empfinden dazu passt oder nicht:
    Neben frischgewaschener Wäsche zu rauchen ist keine Straftat eine Beleidigung dagegen schon. Es wäre eine Sache gewesen dem Typen die Meinung zu geigen, nur dann hätte der TE sich eben verbal soweit im Griff haben müssen, dass er nicht unter die Gürtellinie bzw. bis in den Straftatbestand hineingeht.


    Zumal die beiden Parteien sich ja wohl auch weitesgehend wieder einbekommen haben und jetzt nur noch die Frage ist wer den Vorschuss für die Sühnestelle zahlt.


    Du kennst dich aber gut aus. :top:


    Laut Sühnestelle kostet der Vorschuss 82.-€. Kriegt man das Geld nicht mehr zurück, wenn man den Antrag zurückzieht ??

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    vielleicht hatte er einfach wichtigeres zu tun. Wenn Ihr Euch zwei Stunden gut unterhalten habt, dann scheint die Sache an sich ja aus der Welt geschafft, dann kannst Du ja wirklich nochmal nett nachfragen, ob er das erledigt hat bzw. wan er es nun macht. Vermute nicht direkt wieder was schlechtes. ;)


    Also, ich vermute er möchte seine Kosten auf mich abwälzen. Außerdem hat er noch einen Rechtsanwalt dafür beauftragt. :confused:

    Hallo Leute,


    habe mich so am 10.September bei dem Nachbarn enstschuldigt. Wir saßen min. 2 Stunden zusammen u. haben uns nett unterhaltet. Er hat mir zugesichert das er am nächsten Tag den Sühneantrag zurückziehen wird.
    Nun wollte ich wissen ob es wirklich zurückgezogen wurde u. habe heute bei der Sühnestelle angerufen. Die haben gesagt das es nicht zurückgezogen wurde.


    Werde ihn zwar nochmal ansprechen, aber was hat der eigentlich vor ?? :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Klagen kann der Gegner nur wenn das Schlichtungsverfahren zu keinem Ergebnis kommt.


    Heißt, wenn ich höflich alles zugebe u. bedauere, darf der Gegner nicht mehr klagen oder wie ?? und zu was für einem Ergebniss meinst du ?