Beiträge von chrizz77

    Zitat

    Original geschrieben von TheClash
    Das kann doch auch nicht sein. 3% von dem was eBay bekommt ist ja ein Witz.


    3% passt bei der Beispielrechnung aber auch nicht. Denke mal, es soll (wie bei qipu) 30% heißen. Wenn es 3% wären, wären für den Artikel 1,66€ Gebühren angefallen - das glaub ich nicht. Händler zahlen ja z.B. auch weniger Gebühren. Und wenn ebay 30% von den erhaltenen Gebühren weiterreicht finde ich das schon viel. Ohne mehr über den ebay-Einkauf zu wissen kann man aber nur mutmaßen, wie viel tamola tatsächlich weitergibt.

    Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    stand bei den leuten die sich hier die simkarte getrennt zusenden lassen schon eine rufnummer, oder nur die simnummer?
    Ich dachte der vertrag wäre erst freigeschaltet, wenn in den onlinedaten die rufnummer angegeben ist.


    Wenn die Karte nicht aktiviert ist, wird sie auch nicht verschickt. Wäre ja Quatsch. Wenn sie aktiviert ist hat sie eine Rufnummer.


    Bei manchen Leuten wurde die Karte längst aktiviert aber das Handy ist nicht lieferbar. Zum Nutzen der Karte wird diese - zumindest bei den meisten - auf Wunsch getrennt verschickt. Mir wurde zwar letzte Woche gesagt, dass der Extra-Versand veranlasst wird, aber ich muss wohl nochmal anrufen...


    Gut, dann sind wir uns ja einig :-)


    Ja, 24mobile ist sehr gut organisiert, und die Abläufe sind auch sehr gut. Ich war bislang auch immer sehr zufrieden.


    Also einfach ein paar Tage warten.

    Zitat

    Original geschrieben von Kamper99
      chrizz


    Lies dir mal das durch. Bei der Bestellung stimmst du ja der AGB zu.


    AGB

    Danke. Aber welchen Teil meinst Du genau? Kannst Du mir bitte ein wenig mehr auf die Sprünge helfen?


    Zitat

    9.1 24service ist zu Teillieferung und Teilabrechnung berechtigt, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt und dies unter Berücksichtigung der Interessen von 24service für den Kunden zumutbar ist.

    Wer definiert denn, was für den Kunden zumutbar ist? Mal angenommen die Lieferung des Handys erfolgt erst nach x Monaten (unwahrscheinlich, aber trotzdem mal angenommen). Dann ist es dem Kunden sicherlich nicht zuzumuten, für den Zeitraum den Vertrag(-sbestandteil) zu bezahlen, der nicht genutzt werden konnte. Einige Tage bis wenige Wochen sind mit Sicherheit zumutbar.


    Schön ist auch:

    Zitat

    9.6 Bei nicht von 24service zu vertretender Nichtlieferung durch einen Vorlieferanten ist 24service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informiert und seine Gegenleistung unverzüglich zurück erstattet.


    Obwohl der Mobilfunkvertrag aktiviert wurde, und dem Kunden Kosten entstanden sind? Oder zählen diese Kosten dann schon zur Gegenleistung? Hier steht übrigens nichts zur Teillieferung. ;)


    Also konkret habe ich in den AGB nichts passendes für den Fall gefunden. Fällt mir aber auch immer schwer, darin das zu finden, was ich suche.


    Aber das hier ist eh alles nur hypothetisch. Ich hoffe nämlich mein Handy nächste Woche zu bekommen. ;)