Zitat
Original geschrieben von pithein
@Rudi78 wer kann eindeutig beantworten, dass es keine Bevorzugung einzelner Gruppen im Mobilfunk gibt?
- Wie siehts in Krisenzeiten aus? Gibts da keine Prioritäten?
- Unwissenheit nährt die Mär, daher finde ich Unze's Frage berechtigt.
Hab mich damit auch schon einmal beschäftigt. Über einem Bekannten, der als Netzüberwacher bei einem Mobilfunker arbeitet, habe ich folgende Informationen erhaten (Stand: letztes Jahr Herbst):
Bei einem bevorrechtigten Vetrag werden den priorisierten Teilnehmern priorisiert Netzwerkressourcen zur Verfügung gestellt. Hierzu werden bei Überlast niedriger priorisierte Teilnehmer verdrängt.
Die Bevorrechtigung gilt sowohl für eingehende und ausgehend Gespräche sowie für leitungsbasierte Datenverbindungen.
Diese Bevorrechtigung ist grundsätzlich deaktiviert.
Eine Aktivierung darf nur temporär oder lokal begrenzt oder bundesweit erfolgen.
Eine Aktivierung darf erfolgen, :
1. bei erheblichen Störungen der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen, insbesondere bei einer Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall, ,Massenversammlungen,...
2. im Rahmen internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung,
3. im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen,
4. im Rahmen von Bündnisverpflichtungen,
5. im Spannungs- und im Verteidigungsfall.
Eine ständige Priorisierung ist bundesweit für die Notrufnummer 110 und 112 eingerichtet und aktiv.
Wer kann eine Bevorrechtigung erhalten?
Die Bevorrechtigung ist grundsätzlich vor der Nutzung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen, die über die Bevorrechtigung entscheidet. Die Bevorrechtigung ist allerdings nur temporär gültig.
* Bundesbehörden,
* Landes-, Kreis- und Kommunalbehörden
* Katastrophenschutz- und Zivilschutzorganisationen
* Aufgabenträger im Gesundheitswesen
* Hilfs- und Rettungsdienste
* Dienststellen der Bundeswehr und der stationierten Streitkräfte
* Aufgabenträger in Presse und Rundfunk
* Anbieter von öffentlichen Telefonstellen
* Betreiber von Telekommunikationsanlagen (in Ausnahmefällen)
* Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen (in Ausnahmefällen).
* [geschwärzt]
[geschwärzt] ist dazu verpflichtet, die Maßnahme bei Gefahr im Verzug eigenständig ohne Anweisung umzusetzen.
Priorisierungen für Unternehmen kann in der Regel nur dann entsprochen werden, wenn [Es folgt noch ein geschwärzter Absatz]