Beiträge von ghmdb

    ich weiss -auch als Laie - nicht, wer in solchem Fall Beweislast haette. Wie oben erwaehnt, handelt es sich um ein Markenprodukt .
    Der Hersteller bewirbt die Eigenschaft noch heute , deshalb waere ein Beweis - dass beworben wird - kein Problem.
    Ob dies ausreichen wuerde ist fraglich.
    Trotzdem bin ich der Ansicht, dass in solchen Faellen die 30 jaehrige Frist des BGB gilt. Wobei der Unternehmer nur eine zehnjaehrige Aufbewahrungspflicht seiner Unterlagen, hat:


    Ich moechte das ganze nicht ausufern lassen. ich sehe, dass man auf Kulanz angewiesen ist. Wobei ein Markenhersteller ueblicherweise mehr Interesse hat als ein "Nachbauer"


    Danke fuer Eure Zuschriften
    ghmdb

    brille


    joerg-michael unsere antworten ueberschnitten sich.


    Vollkommen richtig, genauso wurde mir damals argumentiert und auch ich spreche von "HOYA" randlos. die Glaeser entsprechen Deinen genannten.
    Damals waren diese Brillen /Glaeser eben noch teurer..........Fielmann war damals noch nicht so stark........


    ghmdb

    brillengestell


    naivitaet bei Zusagen des Herstellers - nicht nur Verkäufer - darueber kann man anderer meinung sein bei einem "Nasenfahrad" um damals noch 1800 DEM einschliesslich Glaeser die ja bei einem Buegelbruch auch kaputt gehen koennten.


    Der Auto Hersteller sagt heutzutage doch auch: erst nach fruehestens 6 Jahren erster Wartungsdienst. Und, wenn ich dies glaube , weil ich bisher bereits nach 1 Jahr den Wartungsdienst machen musste, bin ich naiv.
    NEIN Danke da habe ich hier eine andere Antwort erwartet
    Ich kaufe so was teures nur dann, wenn ich weitere Folgekosten einspare. Dass man deshalb naiv ist , na Ja.....


    Die Antwort von "diger" kann die so verstanden werden, dass es bei solchen Vertragsgrundlagen, was ja solch eine Zusage ist , ueberhaupt keine Gewaehrleistung, Garantie oder sonstwas gibt, sondern unser gutes altes BGB greift ???


    ghmdb

    Gewaehrleistung Brillengestell


    Hallo,


    diese alte Geschichte moechte ich gerne nochmals aufgreifen.
    Der Sachstand:
    vor 6 Jahren kaufte ich eine (sehr, sehr teure) TITAN Brille. Angeblich unzerbrechlich. Der Verkaeufer fuehrte mir das Biegen des Buegels um 180 Grad vor, was mich ueberzeugte.


    Nach 2 Jahren brach der erste Buegel. Anstandslos ersetzt.


    Weitere 2 Jahre "auf Kulanz" ersetzt.


    Weitere 2 Jahre (jetzt) wieder gebrochen
    . Aber , jetzt Gewaehrleistung abgelehnt, 2 jaehrige Frist ueberschritten.#


    Grundsatzfrage:
    greift eine Gewaehrleistung(sfrist) bei einem Artikel der nie kaputt gehen kann ????? -> Originalton Verkaeufer und Prospekt , den ich leider nicht mehr habe. Natuerlich sind die Glaeser ausgeschlossen.


    Ein Ersatzbuegel kostet ohne Einbau (Service-Einbau kostenlos ) 120 EURO natuerlich wieder TITAN.


    DANKE fuer moeglichst fundierte Auskunft