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Gibts eine begrenzung, was GLEICHZEITG pro SMS rausdarf?
Spiele mit dem gedanken das ganze als geschäftlichen Newsletter zu benutzen. Selbst bei Mobiliant zahle ich aktuell wesentlich mehr.
Handy per Datenschnittstelle an den PC und selbst versenden... dazu hat man noch ne Absenderkennung und Antworten sind auch kostenlos; klingt doch eignetlich verlockend? Oder ist das in den AGB ausgeschloßen?
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Zitat
Original geschrieben von DaRappa
Jede Reklamation wird auch bearbeitet, Vodafone braucht halt manchmal etwas länger!
Im Sinne der Kundenzufriedenheit wäre eine Antwort eurerseits auf eingesendete Reklamationen wünschenswert! Gescannte Rechnungen habt ihr von mir erhalten, eine Antwort von euch / oder zumindest eine Bestätigung gabs nicht. So wird bei mir seid der ersten Rechnung (falsch) abgebucht und (überhaupt) abgebucht; ich dachte die ersten Monate sollte dies "anders" laufen (um auf die 8,99€ rechnerisch zu kommen).
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Klingt vielleicht doof, aber sollte da nicht ein Google-Satelitenbild ausreichen? Die Maßstäbe sind ja quasi "milimetergenau" einstellbar.
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Moin,
ist auch ein Quad oder Trio möglich?
Ist eine Xbox Premium/Elite auch möglich?
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Ich hab mal bestellt ![smile :)](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/263a.png)
bzw.: reden wir von incl. versand oder excl. versand 39€?
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http://www.xeibo.de/
Heute Tagesangebot eine PCMIA Karte von T-Mobile, entsperrt und Sim/Netlockfrei für nur 16,90€! Das ist ja wohl ein totales Schnäppchen, oder?
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Computerbild-Aktion war es damals, glaube ich.
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Zitat
Original geschrieben von klaushei
BGH: Der Vorbehalt, den Inhalt von AGB einseitig zu ändern, ist wettbewerbswidrig
Quelle : http://www.jurablogs.com/de/bg…ern-ist-wettbewerbswidrig
Super,
dann geh mal ohne Rechtsschutzversicheung den Rechtsweg durch deutsche Gerichte mit sowas... da hast' orgentlich deinen Spaß mit den ganzen Wiedersprüchen gegen Rechnungen usw.
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Moin,
gerade per Mail bei mir eingetrudelt ist eine AGB Änderung der Klarmobil Gmbh
Zitat
Die bisherige Regelung unter Ziffer 5.11 der AGB, wonach im Falle der Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem Kunden berechnet werden können, entfällt künftig. Stattdessen berechnen wir künftig für alle Bestandskunden, wie auch schon seit dem 1.2.2009 für Neukunden, monatlich 1,- EUR für die Kontopflege, wenn der monatliche Rechnungsbetrag unter 3 EUR liegt. Damit wird sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen. Die vollständige Regelung finden Sie wieder unter 5.11 der AGB.
Zusammengefasst:
- 1€ Nichtnutzungsgebühr wenn die Rechnung unter 3€ ist!
Fragen:
- Wenn ich der AGB Änderung wiederspreche, läuft meine Prepaid dann "alt" weiter oder ist sie gekündigt? Muss ich Kündigen oder Wiedersprechen?
Ganz schöner Drecksverein, bei Prepaid einfach so im Nachhinnein AGB Änderungen mit Nutzungsgebühren einzuführen. Ich hab damals 4 Karten bestellt, nutze aber aktuell nur eine davon. Wären also 3€/Monat für "nichts".