Beiträge von Kinkerlitzchen

    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Ich hab' den Thread nochmal kurz überflogen, aber nichts gefunden: Um welche Stadt geht es?


    AN=Ansbach?


    MfG
    bimmelbommel


    Jep, Ansbach. :)


    Tha Masta: Danke für den Tipp. Müssen wir wohl mal versuchen. Leider ist es für den aktuellen Vermieter kein Gewinn, da die Wohnung vor unserem Einzug über ein Jahr leer stand. Durch unsere Kündigung riskiert er das möglicherweise wieder.


    P.S. Das Ärgerliche ist, wir haben die Wohnung in einem katastrophalen Zustand übernommen. Und sie wieder wohnbar gemacht. Der Vormieter hat sich einfach aus dem Staub gemacht. Die jetzigen Eigentümer sind eine Erbengemeinschaft. Die wollen das Haus natürlich loswerden. Stück für Stück...


    Grüße, Kinkerlitzchen

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Kaufpreis der Wohnung ist wirklich nur 39.500 Euro? Versteh mich bitte nicht falsch, aber ich dachte immer, Wohnungen wuerden auch nicht unter 100.000 gehandelt.. Oder hab ich mich da vertan?


    Kann schon sein. Aber nicht in diesem Fall. 1,5 Zimmer, 45 qm. Kein Keller, kein Stellplatz, kein Balkon. Quasi nackt. Anfang der 60er erbaut und seitdem hat sich nix getan. Außer, die Gas-Therme und Fenster sind aus den 90ern. :)

    The Story continues...


    So, hier also die neusten Ereignisse:


    Der Makler kam pünktlich, mit dem aktuellen Vermieter und den Interessenten! Diese sind eine Familie, mit 2 Kindern, von denen eine hier studieren will. Juhu, wir kaufen dem studierenden Kind ne Wohnung :mad: . Die Eltern haben sich die Wohnung relativ interessiert angesehen, die Tochter gar nicht bis überhaupt nicht.


    Der Vermieter kam dann nochmal zu uns, und erzählte dann Folgendes:
    Es entsteht Interesse an der Wohnung :( . Sie soll für 39.500 Euro verkauft werden. Zugesagt haben sie noch nicht, aber es besteht Interesse. Gibt wohl aber noch ein anderes Objekt.


    Tja, und nun? Sind echt voll verzweifelt. Obwohl... wir haben ja Vorkaufsrecht. So der Tipp vom Makler. Ganz toll.


    Wie schnell kann denn sowas gehen? Wie gesagt, wir brauchen die Wohnung nur bis zum 31.03.04. Leider haben wir das auch gesagt, was unsere Chancen wohl nicht grad wachsen lässt. :(


    Sollte die Kündigung bis zum dritten Werktag im Okt. da sein, müssten wir zum 31.01.04 raus. Wir müssten dann für 2 Monate in ne andere Wohnung in AN ziehen(was ja ziemlich scheisse ist), weil wir danach eh umziehen müssen/wollten.


    Es ist echt deprimierend. Habt ihr vielleicht ne Idee? Kann man die Sache irgendwie verzögern? Danke fürs lesen :) .


    Grüße, Kinkerlitzchen

    Hallo Ihr nochmal,


    danke für die Tipps und Eure Mühe. In welcher Form auch immer... :).


    Den Thread habe ich gleich in der ersten Panikattacke eröffnet. Drum sei mir verziehen. Ich lass die Sache auf sich beruhen, und harre der Dinge die da kommen :rolleyes:. Vielleicht hab ich Glück. Genaueres weiß ich ab Sa., 16 h.


    Drückt die Daumen... ;)

    Erstmal Danke.


    Wir wohnen seit einem Jahr in der Wohnung.
    Kann man das mit dem neuen Mietrecht irgendwo nachlesen? (§) Dann könnten wir uns im Notfall darauf beziehen. In unserem Mietvertrag stehen nämlich 3 Monate als Kündigungsfrist, wie bereit erwähnt.


    Glaubt Ihr wirklich, daß wegen einer Ameisenstraße der Kammerjäger kommt? :eek:


    Der allgemeine Zustand des Hauses und die Umgebung sind sowieso eher von sozial schwächerem Klientel (incl. uns :D ) geprägt. Fenster, Heizung und Gastherme tragen noch den Charme der 60èr...


    Alles in allem glaube ich selbst immer weniger, daß die Wohnung jemand kaufen will. :p


    P.S.: Wo kriegt man Buttersäure her? :confused:

    Hallo Ihr,


    folgendes: Ich habe heute erfahren, daß die Wohnung (unsanierter Altbau), in welcher ich mit meinem Freund wohne, Samstag von einem Makler besichtigt wird, da sie zum Verkauf steht.
    Das ist legitim, da es so im Mietgvertrag geregelt ist. Wir sind dringend darauf angewiesen noch bis Ende des nächsten Semesters (1.4.) in der Wohnung bleiben zu können, da wir uns leider nix anderes leisten können. :(
    Jetzt meine Frage: Was können wir tun um die Wohnung möglichst unattraktiv wirken lassen können.


    Wir hatten schon die Ideen:
    Ameisenstraße, totes Ungeziefer oder ähnliches.
    Vorallem die Frage des Geruchs, des möglichst abschreckend sein sollte, ist noch nicht geklärt. ;) ;) ;)


    Ich bitte nur um ethisch vertretbare Vorschläge. Nix illegales, bitte. Das ganze soll die Sache nur ein bisschen verzögern. :)


    Danke Euch.


    :) Langsam wirds echt kompliziert...
    Ich empfinde es als Vorteil wenn ich per Rechnung bezahlen kann. Das geht bei Lenscatcher augenscheinlich nicht.
    Ich habe heute früh bei Linsenplatz bestellt, und habe schon ein paar Std. später die Nachricht, dass das Zeug versendet wurde. Und es gibt immer nette Rabattgutscheine (5%) für die nächste Bestellung. Ich fang jetzt aber nicht wieder an zu rechnen... :D


    Ich bestelle die Focus Monthly bei Linsenplatz.de für 21,80 EUR pro Packung, ohne Porto- und Versandkosten, auf Rechnung.
    Das, wäre ja dann wohl das günstigste Angebot, oder?


    Kinkerlitzchen

    Zitat

    Original geschrieben von Laubi

    Ist der (Verteilungs-)Schlüssel dann eher 70% zu 30% um in Klasse III und V zu wechseln?


    Meist wird vom Verhältnis 60%/40% gessprochen:


    Zitat:
    Die Steuerklassenkombination IV/IV ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Sobald der Anteil eines Partners am gemeinsamen Einkommen deutlich höher ausfällt (in der Regel ab etwa 60 %) ist die Steuer regelmäßig am niedrigsten, wenn dann dieser Partner die Steuerklasse III wählt. Dies hat dann zur Folge, daß der andere Partner die Steuerklasse V erhält, was bei Ihnen dann zu relativ hohen Steuerabzügen und damit zu einem niedrigeren Nettolohn führt.


    Wer sich für die Steuerklassenkombination III/V entschieden hat sollte jedoch berücksichtigen, daß sich bestimmte Sozialleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- bzw. Mutterschaftsgeld regelmäßig nach dem Nettolohn richten, so daß sich die Steuerklasse V in diesen Fällen sehr negativ auswirkt. Deshalb sollte derjenige, der derartige Leistungen erwartet, die Steuerklasse III wählen, die dann durch den anderen Partner in der Steuerklasse V mehr gezahlten Steuern lassen sich mit der im Folgejahr abgegebenen Steuererklärung wieder zurückholen. Dies ist bei nichtgezahlten Sozialleistungen jedoch gerade nicht möglich.


    Quelle


    Oder auch das hier:
    Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v.H., der in Steuerklasse V eingestufte 40 v.H. des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Es bleibt den Ehegatten unbenommen, sich trotzdem für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, wenn sie den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V vermeiden wollen; dann entfällt jedoch für den anderen Ehegatten die günstigere Steuerklasse III.


    Quelle