Gerade habe ich einen "Zuhause-Tarif" gebucht und warte auf die Mitteilung, welche Festnetznummer dafür gilt.
Das erste, was Vodafone mir schickt, ist dieses unerträgliche Schreiben, mit dem Vodafone sich die Kosten für regelmässige papierne Rechnungslegung ersparen will. Die dümmliche Argumentation mit dem "Umweltschutz" betrachte ich als unverschämte Zumutung, genauso wie die Erfordernis, zu agieren, wenn ich die Onlinerechnung nicht wünsche.
Ich kann gerade in den Vodafone AGB keinen Passus finden, der diese Handlungsweise erlaubt.
Es kommt aber noch besser: Auf der Rückseite des Schreibens weist die Firma Vodafone darauf hin, daß sie nicht sicherstellen können, das eine Benachrichtigung über die Bereitstellung der Rechnung regelmässig erfolgt. Deshalb gelte die "OnlineRechnung (...) [auch dann] als zugegangen und zur Zahlung fällig", wenn im Einzelfall keine Benachrichtigung erfolgt sei.
Im Klartext: Vodafone hinterlegt mir an seinem Firmensitz (resp. auf dem Sever der Firma, wo auch immer dieser stehen mag) eine Rechnung, um deren Erhalt ich mich regelmässig selbst zu kümmern habe.
Gäbe es das Internet nicht - müßte ich für die Rechnung also regelmässig (ggfl. auf Verdacht) nach Düsseldorf reisen?
Das widerspricht jeder Vorstellung im Geschäftsverkehr.
Es gilt grundsätzlich: ohne dem Kunden zugesandte Rechnung kein Anspruch auf Bezahlung. Und auch bei erteilten Einzugsermächtigung sollte dem Kunden mindestens fünf Tage vor Einzug des Betrages die Rechnung zur Prüfung zugegangen sein.
Wenn darüber diese Onlinerechnung noch nicht einmal den Erfordernissen der Finanzämter enstpricht und eine digitale Signatur fehlt, ist nicht nur dreist, sondern eine große Schlamperei.
Schade, daß ausgerechnet die erste Kontaktaufnahme der mit einem Neuanschluß beauftragten Firma so negativ ausfällt.
Die Position "kein Problem, widersprich' doch einfach" kann ich grundsätzlich nicht nachvollziehen.
Einen schönen Tag wünscht
hünerbein