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    Zitat

    Original geschrieben von snlaupa


    Müsste nicht bis zu einem Wert von 750 € erstattet werden...? :confused:



    Genau richtig, der Versteigerungspreis = Warenwert ist 268,- Euro, aber als Warenwert wird der Sofortkaufpreis von 880,- Euro genommen, der nur in der Beschreibung stand.
    Über das Auktionshaus wurde kein Sofortkaufpreis separat angeboten, der Käufer hatte gar nicht die Möglichkeit den Kauf anders abzuschließen als die Ware zu ersteigern.

    GLS hat den Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, das der von mir in die Beschreibung geschriebene Sofortkaufpreis 880,- Euro für GLS der Warenwert ist und somit über der Höchsthaftung für besonders wertvolle Güter von 750,- Euro liegt und somit Ziffer 7.1 laut den AGBs nicht greift.


    Können diese die 880,- Euro rechtlich einfach so als Warenwert festsetzen?
    Der Versteigerungspreis ist 268,- Euro und sogar der eigentliche Kaufpreis der Ware liegt unter 750,- Euro.


    Denke die wollen sich vor der Schadenserstattung drücken,
    da zum Klagen eventuell der Betrag von 268,- Euro zu gering ist.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Mich beschleicht ein Verdacht:


    Hätte die UN nicht eingegriffen, "um das Leben von Zivilisten zu schützen", wäre deren Leben erheblich sicherer. Gaddafi hätte nur noch wenige Tage gebraucht, um die von den Rebellen besetzten Städte einzunehmen und der Krieg wäre seit Wochen beendet.


    So eine Sichtweise hätte sich Gadaffi in seinen kühnsten Träumen bestimmt von der UN gewünscht ;)
    Solche Gedankenspiele sind absolut daneben :flop:



    Super, da steht es sogar schwarz auf weiß, hoffe die kenne auch Ihre eigenen AGBs, da zweifel ich mittlerweile dran.

    Nein, der Sofortkaufpreis wurde ja so nicht im Auktionshaus angeboten, dieser stand nur in der Beschreibung.
    Sofortkaufpreis ist doch nicht der Wert der Kette, das wollte meine Freundin nur haben, der reine Wert ist innerhalb von 750,- Euro, es war eine reine Versteigerung ab 1,- Euro.

    Meine Freundin hat eine diamantbesetzte Kette bei einem Auktionshaus für 268,- Euro versteigert.
    Das Paket ist nun beim Kurierdienst GLS verschwunden.
    Den Kaufbetrag hat der Käufer schon erstattet bekommen, da von einer Erstattung durch den Kurierdienst ausgegangen worden ist.


    Lt. den AGBs von GLS sind besonders wertvolle Güter über 750,- Euro nicht versichert.
    Die Kette ist also versichert, aber in der Auktion hat Sie einen Sofortkaufpreis von 880,- Euro reingeschrieben, jetzt beruft sich GLS darauf das die Kette 980,- Euro Wert ist und lehnt eine Haftung ab.


    Ist das rechtens?
    Verkauft wurde schliesslich für 268,- und nicht für 880,- Euro.
    Darf GLS den in der Beschreibung reingeschriebenen Sofortkaufpreis einfach als Wert festlegen?