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Original geschrieben von snlaupa
Müsste nicht bis zu einem Wert von 750 € erstattet werden...? :confused:
Genau richtig, der Versteigerungspreis = Warenwert ist 268,- Euro, aber als Warenwert wird der Sofortkaufpreis von 880,- Euro genommen, der nur in der Beschreibung stand.
Über das Auktionshaus wurde kein Sofortkaufpreis separat angeboten, der Käufer hatte gar nicht die Möglichkeit den Kauf anders abzuschließen als die Ware zu ersteigern.
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GLS hat den Widerspruch abgelehnt mit der Begründung, das der von mir in die Beschreibung geschriebene Sofortkaufpreis 880,- Euro für GLS der Warenwert ist und somit über der Höchsthaftung für besonders wertvolle Güter von 750,- Euro liegt und somit Ziffer 7.1 laut den AGBs nicht greift.
Können diese die 880,- Euro rechtlich einfach so als Warenwert festsetzen?
Der Versteigerungspreis ist 268,- Euro und sogar der eigentliche Kaufpreis der Ware liegt unter 750,- Euro.
Denke die wollen sich vor der Schadenserstattung drücken,
da zum Klagen eventuell der Betrag von 268,- Euro zu gering ist.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Mich beschleicht ein Verdacht:
Hätte die UN nicht eingegriffen, "um das Leben von Zivilisten zu schützen", wäre deren Leben erheblich sicherer. Gaddafi hätte nur noch wenige Tage gebraucht, um die von den Rebellen besetzten Städte einzunehmen und der Krieg wäre seit Wochen beendet.
So eine Sichtweise hätte sich Gadaffi in seinen kühnsten Träumen bestimmt von der UN gewünscht
Solche Gedankenspiele sind absolut daneben :flop:
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Doch mit Versteigerung ist eine Internetauktionshausversteigerung gemeint, kann auch so in der Schadensanmeldung angegeben werden.
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Original geschrieben von der.kleine.nick
Netter Versuch. In den AGB von GLS heißt es wörtlich:
"Versicherung
7.1 In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat,
erstattet GLS Germany über die Haftungsgrenze nach Ziffer 6.1 Satz 1 und Ziffer 6.2 hinaus
den Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf
- den Einkaufspreis bzw.
- bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.
- bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,
je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch € 750,- je Paket.
Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem Versender vereinbarter Selbstbehalt
begründet nur dann einen Verzicht von GLS Germany auf die Haftungsbegrenzung nach
Ziffer 6.1 Satz 1 und Ziffer 6.2, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird."
GLS erkennt den Versteigerungspreis als den "Wert" einer Sache also sogar ausdrücklich an, während sie in deinem Fall genau das Gegenteil behaupten. Ich würde die Sache einem Anwalt übergeben, selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Mit der Nummer wird GLS im Streitfall nicht durchkommen. Vorher solltest du noch einmal schriftlich mit Verweis auf die AGB die Versicherungsleistung einfordern und dabei darauf hinweisen, dass du deine Forderung rechtlich geltend machen wirst, wenn der Schaden nicht unverzüglich reguliert werden sollte.
Quelle: http://www.gls-group.eu/276-I-…ngen_paket-shop_de_de.pdf
Alles anzeigen
Super, da steht es sogar schwarz auf weiß, hoffe die kenne auch Ihre eigenen AGBs, da zweifel ich mittlerweile dran.
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Nein, der Sofortkaufpreis wurde ja so nicht im Auktionshaus angeboten, dieser stand nur in der Beschreibung.
Sofortkaufpreis ist doch nicht der Wert der Kette, das wollte meine Freundin nur haben, der reine Wert ist innerhalb von 750,- Euro, es war eine reine Versteigerung ab 1,- Euro.
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Es wurde eine Schadenserstattung von 268,- Euro beantragt, genau dem Versteigerungspreis.
GLS setzt einfach den Wert wie beschrieben hoch.
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Meine Freundin hat eine diamantbesetzte Kette bei einem Auktionshaus für 268,- Euro versteigert.
Das Paket ist nun beim Kurierdienst GLS verschwunden.
Den Kaufbetrag hat der Käufer schon erstattet bekommen, da von einer Erstattung durch den Kurierdienst ausgegangen worden ist.
Lt. den AGBs von GLS sind besonders wertvolle Güter über 750,- Euro nicht versichert.
Die Kette ist also versichert, aber in der Auktion hat Sie einen Sofortkaufpreis von 880,- Euro reingeschrieben, jetzt beruft sich GLS darauf das die Kette 980,- Euro Wert ist und lehnt eine Haftung ab.
Ist das rechtens?
Verkauft wurde schliesslich für 268,- und nicht für 880,- Euro.
Darf GLS den in der Beschreibung reingeschriebenen Sofortkaufpreis einfach als Wert festlegen?
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HappyDay989 dir ist echt nicht mehr zu helfen
Wenn du es begriffen hättest, würdest du meine zwei ´einfachen Sätze´ verstehen (um die Ecke denken, ist nicht so schwer)
und steigere dich da nicht mehr so rein, irgendwann muss gut sein oder lass dir helfen
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Jemanden schlecht machen, macht einen selber nicht besser.
Wenn man sieht wie sehr jemand beliebt ist, versucht man Ihm mit allen Mitteln ein Auge auszuhacken.