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Original geschrieben von Quindan
Schon klar...am besten noch ein SEK, damit die auch noch den Router und am besten gleich den Telefonanschluß sicherstellen
Wie wollen die sowas bitte nachweisen? Dafür muß diese Firma (!) erstmal in die Privatsphäre desjenigen vordringen - und das geht nur mit einer richterlichen Verfügung. Und die werde die wegen so einer Lappalie Sache mit Sicherheit nicht bekommen.
Lol ...gequirlte Sch**e ...
bei einer Online-Bestellung wird deine IP (kurz für Internet Protocoll, bekommt jeder seine eigene vom Provider, teilweise sind die dynamisch das heisst sie wechseln von zeit zu zeit, andere bleiben immer, so wie die telefonnummer in etwa) festgehalten und vom Anbieter eine gewisse Zeit gespeichert, ist soweit ich mich erinner Pflicht wenn nicht sogar Gesetz ...was ja keine größeres Wunder wäre. Mit dieser Aktion sollen eben solche "Spass-Auktionen" unterbunden bzw. nachgewiesen werden können. Dies gilt übrigens auch für Downloads, der Mann am richtigen Ende dieser Leitung könnte dir genau zeigen was du evtl. dieses Jahr runtergeladen hast. Ich spreche hier nicht zwingend von "illegalen" Aktionen .. Das hat mit der Privatsphäre noch nichts zu tun...
Könnt ja ma guggen wie eure ist^^ :
http://www.wieistmeineip.de/
mfg
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Original geschrieben von MeltingSnowman
Na, das hat sich ja innerhalb von 10 Minuten schön gelöst. Grade noch beim Shop angerufen, geht endlich jemand ans Telefon. Das Paket wird jetzt von GLS abgeholt!
2 Minuten später kam die Lesebestätigung ( Brainstorm: funktionierte bislang immer super beim Thunderbird ).
Also, entweder ein Schloß oder Titeländerung und Diskussion...
lol ...und dafür n 3 seiten thread, aber das resultat war klar.
Lustig und wir haben alle was gelernt gelle wrywindfall ..
:p net alles zu ernst nehmen, man lernt halt nie aus^^
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Original geschrieben von wrywindfall
Aber wenn ich ein Paket bekommen hätte, was ich nicht bestellt hätte, würde ich versuchen, es schnellstmöglich wieder zurück zu geben. Bei entsprechenden Scherzbolden (gibts ja beim Stalking, wo verfolgte Leute mit Bestellungen bombardiert werden!) könnte man sich sonst bald eine Lagerhalle anmieten!
Vielleicht wirst du nach deinem Tode dafür heilig gesprochen^^ ..
Lies mal bei Brainstorm mit, der weiss auch was Sache ist.
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Original geschrieben von wrywindfall
Brainstorm: Womit dann aber wieder die geringen Kosten entstehen würden, denn er müßte sich ja brieflich zurück melden und bekommt das sicher nicht ersetzt. Warum nicht unfrei zurückschicken mit einem entsprechenden Briefchen und gut ist's? (damit will ich deine Bemerkungen nicht in frage stellen!)
DonBenedetto: Immerhin bin ich alt genug, um ins Profil der betreffenden Leute zu klicken!
ja, dieses Alter hab ich gestern auch erreicht, nur lohnt es sich nicht immer, vor allem wenn du leute mit deinem "gefährlichen halbwissen" verunsichert werden. Aus diesem Grund war die Frage nach deinem (körperlichen) Alter mehr ironisch gemeint ..
Du hast sicher mitbekommen das es ein Online-Shop ist, weshalb sollte er also nen Brief versenden? Welche anteiligen Kosten? Er hat nichts zu verantworten solange er net der besteller ist bzw. von seinem PC aus bestellt wurde. Und wie gesagt akzeptieren ne Menge Versandhäuser keine unfreien Pakete, da wird auch nicht zwischen einzelnen unterschieden. (Es sei denn nach persönlicher Rücksprache mit einem Sachbearbeiter falls es einen gibt) fg
Ich weiss schon wovon ich rede ...
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Original geschrieben von Brainstorm
Dann werden Die sich erstmal bei Ihm melden. Dann Antwortet der, daß er eine Mial geschickt hat, daß er das nicht bestellt hat, und die das gerne wieder bei Ihm abholen können. Und natürlich daß er das nicht bezahlen wird, weil nicht bestellt. Spätestens dann prüfen die Ihren Mail-Account
Im Übrigen spielt es keine Rolle ob die Mail nachweisbar ist.
Denn MeltingSnowman ist nicht der Kläger, sondern im Extremfall der Beklagte. Folglich muß nicht er seine Unschuld, sondern der Kläger seine Schuld beweisen.
Das bedeutet, der Shop muß nachweisen daß MeltingSnowman
1. Die Bestellung aufgegeben hat (dürfte schwer werden)
2. Das Paket in der Absicht sich zu bereichern behalten hat
3. Sich nicht gemeldet hat
etc.
Das dürfte noch unmöglicher werden. Und daher kann Ihm nix passieren.
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Bingo! sry, edit: doch nur teilweise richtig. wenn die ihm nachweisen das von seinem rechner die bestellung getätigt wurde ist er schon eher zur verantwortung zu ziehen. man weiss ja auch net immer wer den eigenen pc benutzt, hab schon ne ähnliche erfahrung bei ebay gemacht..
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Original geschrieben von MeltingSnowman
Wieso, der "Spaßbold" bräuchte doch nichtmal ne gefakte Unterschrift. Er hätte sich doch mit einer Fake Adresse einfach beim Online-Shop anmelden können.
Ich könnte doch jetzt auch im Namen meiner "Feinde" lustige Sachen bei Amazon bestellen...wahrscheinlich sogar mit Einzugsermächtigung, wenn ich irgendwie mal seine Kontodaten bekommen hätte...
Und nochmal: Ich hatte bei besagtem Online-Shop nie einen Account! Habe vorgestern zum ersten Mal deren Website besucht...
liest sich grad so als wärst du auf den Zug aufgesprungen ... *fg* ich kann deine Rachegelüste verstehen, aber du hast hier nichts zu befürchten. Könntest ja mal den Link dieser Firma rausrücken, vielleicht findet sich irgendwo so was wie ne AGB
:cool:
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Original geschrieben von wrywindfall
Brainstorm: Ich stelle mir nur vor, was passiert, wenn er die Rechnung nicht bezahlt. Wenn es hart auf hart kommt, ist weder das (erfolglose) Telefonat noch die Email nachweisbar.
Aber was unser Rechtssystem angeht bin ich eh ein wenig paranoid...
sry, aber wie alt bist du wenn ich fragen darf? Ich vermute jetzt mal gerade so jung das du noch die das Vergnügen hattest ne Rechnung nicht (gleich) zu bezahlen ... Hier muss nur widderufen werden, da fliesst kein Geld wenn man mitdenkt und nicht alles blind bezahlt aus Angst vor "Moskau-Inkasso". (für die die MI noch nicht kennen: http://www.moskau-inkasso.com/
mfg
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Original geschrieben von Sliders
Übrigens Streich: in jedem Werbe-Heft stehen ganz schön viele Daten. Da braucht einer nur vom großen Papierkorb den Bestellschein zu holen und es zu versenden mit gefakter Unterschrift.
ja klar, das ist inzwischen ein wahrer Volksport ... wobei ich nicht weiss welche Werbehefte nen Passwort-Zugang zu einem Online-Shop von unschuldigen Bürgern aufzeigen... :p
Wirfst du deine Bestellungen auch in große Papierkörbe? Natürlich unbeschädigt schön sichtbar für jeden der grad mal "reinschaut" ... Ich denke nicht das ihm das wirklich weiterhilft ... fg
mfg
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Original geschrieben von Sliders
Klarer Fall von gehackten Online-Versandhaus-Account. Da wollte dir jemand einen Streich (ehefrau, Kind, Freund, Freundin,...) machen, denn so ungewollt kommt selten was vor.
scherz, aber kann schon ein Streich von jemanden sein.
siehe Brainstorms Antwort eben ...lest doch mal richtig durch was er als Problem geschildert hat.
In der Form wie dieses Versandhaus beschreibt ist nicht zu erkennen das er dort nen Account hat, sonst wüsste er bestimmt auch eher wie er die erreichen kann und die Rückgabe wär dann eh keine Problem, der Kund eist halt immer noch König.
Wie gesagt, falls die Adresse aufm Paket sowohl der Rechnung auf ihn lauten muss er gar nix machen ausser die davon in Kenntniss zu setzen, er ist net in der Beweispflicht.
mfg ben
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Original geschrieben von wrywindfall
Das entscheidet zuallererst einmal ein Richter!
Aber ich seh hier keien Richter^^ fg
Aber wenn er ein Paket bekommt, was er offensichtlich nicht bestellt hat und behält es dann, ohne sich beim Absender zu melden, hat er nicht sorgfältig genug gehandelt und eben etwas unterschlagen. Vielleicht magst du das anders sehen, aber nicht jeder ist in offiziellen Dingen so sparsam wie du!
Auf dem Paket schon, aber auf der Rechnung? Es gibt ja auch Lieferadressen!
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Wenn das Paket an seine Adresse gerichtet war ist es ziemlich wahrscheinlich die Rechnung auch. Sonst wüsste ja wer das Paket bekommen soll...
Ich denke das Versandhaus muss ihm erstmal nachweisen das er bestellt hat, geht z.B. über IP.
Unfrei zurückschicken würde ich es nicht da viele Versandhäuser dies generell ablehnen und somit das Paket nicht weit kommt ...ausser halt zum "Absender" zurück.
Und man hat ja eh ein Widerrufsrecht (2 Wochen nach Rechnungsdatum), also wenn er ne Mail geschickt hat indem er auf den Irrtum hat er seine Pflicht getan.
Wie gesagt denke ich das da ein Fehler passiert ist und die sich bald melden..
mfg ben