Beiträge von henfri

    Hallo,


    ich versuche mein G900 per PC-Suite über Bluetooth mit Outlook zu synchronisieren (per USB klappt das schon).


    Wenn ich die Verbindung über die PC-Suite herzustellen (Schritt 2/3), so findet sie das Handy auch und ich kann die Kopplung vornehmen. Das klappt soweit und ab jetzt ist das Handy auch unter den Windows-Bluetooth Eigenschaften zu sehen.


    Leider findet die PC Suite nun im nächsten Schritt das Handy nicht (Schritt 3/3).
    Beende ich nun alles und starte neu, so wird selbst im Schritt 2/3 das Handy *nicht* mehr gefunden.
    Erst wenn ich das Handy aus den Windows-Bluetooth Eigenschaften lösche, erscheint es hier wieder und ich muss wieder koppeln. Danach wird es aber erneut nicht im nächsten Schritt gefunden...


    Und nu?


    Gruß,
    Hendrik

    Ich glaube, wir haben uns missverstanden:


    Ich sprach von einem Rücktritt vom Kaufvertrag, der nach der zweiten erfolglosen Reparatur möglich ist.
    Ob man nun von nur dem Kaufvertrag oder auch vom Mobilfunkvertrag zurücktritt ist sicherlich eine gute Frage, die hier aber nicht von Belang ist. Denn im Allgemeinen würde man natürlich sofort einen neuen Vertrag mit einem anderen Handy abschließen.


    Dies ist gängige Praxis bei O2. Man kann sich dann irgendein Handy aussuchen -auch den Nachfolger- und zwar zum subventionierten Preis.


    Wenn man allerdings kein Vertragskunde mehr ist, macht O2 das nicht mehr.


    Meine Frage ist, wie dies rechtlich zu begründen ist.


    Gruß,
    Hendrik

    Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Die Auszahlung von 550€ erwarte ich übrigens nicht ;-)
    Nach meinem Verständnis kann man die Rückabwicklung erst nach der zweiten erfolglosen Reparatur fordern. Dementsprechend macht aber

    Zitat

    Umstritten ist dabei nur, ob nach der erstmaligen Ausübung des Wahlrechts (Beseitigung des Mangels) dieses quasi verwirkt ist.


    Keinen Sinn. Oder habe ich dich falsch verstanden?


    Wie auch immer: Die Frage ist: Hat das alles etwas mit dem Mobilfunkvertrag zu tun, oder nicht. Nach meinem Verständnis ist die Antwort ein klares Nein.
    Der Rest ist keine Frage. Auch für O2 nicht.


    Ich betone es nochmal: Wenn der Vertrag noch liefe, hätte ich schon ein neues Handy. Egal was hier davon einige halten.


    Gruß,
    Hendrik

    Hallo,


    es geht hier nicht darum, was ich meine etc.


    Du machst ja auch genau den Punkt:
    Der Mobilfunkvertrag und der Kaufvertrag sind unabhängig. Genau so stehts ja auch auf der Rechnung:

    Zitat

    Auf meiner Rechnung steht:
    549€ K750i
    -450€ O2 Genion xyz
    ------
    99€


    Ich habe also für das Handy 550€ bezahlt. Für den Vertrag habe ich 450€ erstattet bekommen. Vom Kaufvertrag möchte ich zurücktreten, den Handyvertrag haben sowohl O2 als auch ich erfüllt.


    O2 sieht es anders:
    Wenn der Vertrag noch laufen würde, hätte ich jetzt ein neues Handy. Und wenn mein Vertrag übermorgen auslaufen würde, würde ich übermorgen meinen Vertrag verlängern können und noch ein neues bekommen. Das ist Fakt, so hat es mir der O2 Mitarbeiter *von sich aus* angeboten. Egal, ob das 750i schon fast 2 Jahre alt ist.


    Da ich jetzt keinen Mobilfunkvertrag mehr bei O2 habe sieht O2 das allerdings anders. Vermutlich, weil sie jetzt ja erstmal nicht zu befürchten haben, dass ich auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten möchte (was übrigens schon passiert ist, bei anderen; so habe ich zumindest hier gelesen)


    Gruß,
    Hendrik

    Hallo,


    ich habe ein K750i, welches zum wiederholten Mal Ärger macht. Ich würde nun gerne vom Kauf zurücktreten und entweder den Kaufpreis zurückerstattet bekommen, oder ein neues Handy wählen.


    Nun ist es so, dass der Bertrag bereits abgelaufen ist, das Handy aber noch keine zwei Jahre alt ist.


    Der o2 Shop sagt, ein Rücktritt sei zwar möglich, ausgezahlt würde jedoch nur der Betrag nach Abzug der Subvention, also 99€. O2 weise die Mitarbeiter ausdrücklich darauf hin, dass kein neues subventioniertes Handy für Kunden, deren Vertrag abgelaufen ist herauszugeben ist.


    Auf meiner Rechnung steht:
    549€ K750i
    -450€ O2 Genion xyz
    ------
    99€


    Der O2 Mitarbeiter möchte mir nun 99€ auszahlen. Ich hätte aber lieber die 549€ oder ein neues Handy.


    Für mich ist die rechtliche Lage eindeutig. Was meint ihr?


    Gruß,
    Hendrik

    Hallo,


    seit gestern habe ich ein Problem mit meinem K750i.
    Der Akku war leer und ich hatte kein Ladegerät. Also habe ich das Handy mal über das Datenkabel an den PC angeschlossen. Ich hatte im Sinn, dass man darüber auch Laden könne.


    Daraufhin ließ sich das Handy auch einschalten, doch lediglich das S/E Logo erscheint und es vibriert kurz...
    Gleiches passiert jetzt mit vollem Akku und auch ohne Sim Karte.


    Ist das Handy ein Fall für den Service, oder ist da noch was zu machen?


    Gruß,
    Hendrik