Beiträge von herbert1960


    Es ist natürlich nicht OK, wenn Du persönlich angegeriffen und beleidigt wirst. Das hätte ich mir auch nicht gefallen lassen.


    Ich kenne nur wenige Tankstellen, die einen Geldautomaten haben. (ARAL mit ING DiBa) Es kann aber nicht sein, dass der Kunde Gebühren zahlen soll, obwohl er nichts dafür kann. Ich habe zwar eine DKB-VISA, mit der ich überall gebührenfrei Geld abheben kann, aber die meisten Kunden haben das nicht. Außerdem bekomme ich bei Zahlung mit meiner MasterCard der Santander Consumer Bank 5% Tankrabatt. Bei 80,-€ macht das bereits 4,-€. Warum soll ich darauf verzichten?
    Von der Zentrale der Jet-Tankstellen habe ich nach einer Beschwerde die Nachricht erhalten, dass es mittlerweile auch bei einem Totalausfall des Kassensystems die Möglichkeit gibt, mit Karte zu zahlen. Es wurde nicht gesagt, wie das dann funktioniert.
    Der Sinn von Kreditkarten ist für mich auch, dass man weniger Bargeld mit sich herumtragen muß und flexiber ist, vor allem als ich noch im Außendienst war.
    Da wurde in einem Autohaus die Zahlung der Inspektion des Firmenautos plötzlich nicht mehr auf Rechnung an meine Firma akzeptiert, weil man zu viele Zahlingsausfälle hatte. Ich habe die ca. 600,-€ mit meiner MasterCard bezahlt. Es wurde zwar etwas wegen der Gebühren gejammert, aber die MasterCard war für das Autohaus dann doch sicherer als eine Rechnung.

    Hallo,


    ist es euch auch schon passiert, dass ihr mir VISA oder MasterCard bezahlen wolltet und angeblich oder auch tatsächlich das Terminal defekt war?
    Obwohl die entsprechenden Aufkleber am Geschäft /Tankstelle / Restaurant angebracht sind, wird man zur sofortigen Barzahlung genötigt und man soll sogar am nächsten Automaten Geld abheben und evtl. dafür 4-5 € Gebühren zahlen! Das ist mir an einer Tankstelle und in einem Restaurant schon einmal passiert! Gehts noch?
    Es gibt auch immer noch die mechanischen Drucker zum Erstellen eines Beleges und bei größeren Beträgen kann der Händler telefonisch eine Genehmigungsnummer einholen. Auch die Erstellung eines handschriftlichen Beleges müsste möglich sein. Die Daten kann der Händler im Terminal manuell eingeben, wenn es wieder funktioniert. Ich meine, wenn das Logo angebracht ist, habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf Kartenzahlung. Wie seht ihr das?
    Was würdet ihr in dem Fall tun? Außerdem gehe ich davon aus, dass ich als Kunde gelegentlich mal wiederkommen soll.


    >>An den Moderator: Falls der Beitrag in eine andere Rubrik besser passt, bitte verschieben.


    Viele Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von basti007
    Sorry für OT: Weiß jemand, ob das bei Visa genauso ist? Eine bekannte Therme in Bayern verlangt für jede Kreditkartenzahlung nämlich saftige Gebühren - was mich regelmäßig ärgert.


    So weit ich weiß, ist dies leider auch zulässig, allerdings muß vor dem Kauf deutlich darauf hingewiesen werden.
    Wieviel % oder € wurden denn in der Therme verlangt? Nur bei Kreditkarten oder auch bei der EC-Karte? Hast Du schon mal eine E-Mail geschrieben und Dich beschwert? Ich würde denen schreiben, dass ich diese Therme vorerst nicht mehr besuchen werde. Das könnte helfen.

    Leider ist es so, dass die MasterCard Akzeptanzstellen Gebühren an den Karteninhaber berechnen dürfen, allerdings nur, wenn vor dem Kauf deutlich darauf hingewiesen wurde. In Deutschland ist mir das noch nicht passiert. Lediglich ein Online-Shop wollte Gebühren verlangen. Ich habe die Seite sofort weggeklickt.


    Ein anderes Ärgernis habe ich jedoch schon öfters erlebt:
    Kreditkarten werden erst ab einem bestimmten Mindestbetrag akzepziert.
    Lt. MasterCard und VISA ist das so nicht zulässig, denn lt. Geschäftsbedingungen darf ein Kartenzahler nicht schlechter als ein Barzahler behandelt werden.
    Man wird dann regelrecht zur Barzahlung gedrängt.


    Auch wenn angeblich das Terminal defekt ist, wird man zur Barzahlung genötigt und man soll sogar am nächsten Automaten Geld abheben und evtl. dafür 4-5 € Gebühren zahlen! Gehts noch?
    Es gibt auch immer noch die mechanischen Drucker zum Erstellen eines Beleges und bei größeren Beträgen kann der Händler telefonisch eine Genehmigungsnummer einholen. Wenn das Logo angebracht ist, habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf Kartenzahlung. Außerdem gehe ich davon aus, dass ich als Kunde gelegentlich mal wiederkommen soll.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
      herbert1960: Nach meinem Wissen stellt die T-Com immer noch allen Privatkunden die Monatsgebühr im Voraus in Rechnung. Auch wenn die Rechnung für Juni erst am 30.6. kommt, zahlst du damit schon die GG für Juli an die T-Com.


    Bei der T-Com ist es tatsächlich so, dass Mitte des Monats die Grundgebühr für den ganzen Monat berechnet wird. Eingezogen wird aber erst etwa 27. d. M.
    Bei Arcor und T-Mobile bzw. mobilcom werden die Grundgebühr und die Gespräche erst hinterher berechnet und dann ca. 2 Wochen später eingezogen. Das ist für mich OK.


    Zitat


    Wie gesagt, es ist immer im Einzelfall zu entscheiden ob eine Vorleistungsklausel den Kunden unangemessen benachteiligt (und deswegen einer AGB-Prüfung nicht standhält, also wirkungslos ist, so dass die gesetzliche Zug-um-Zug Verpflichtung zur Leistung greift).


    Das sehe ich auch so und ich entscheide natürlich im Einzelfall wo ich kaufe und wo nicht.



    Dieses Urteil war mir nicht bekannt und ich bin wie gesagt, kein Jurist. Ich versuche mich jedoch durch die Medien rechtlich einigermaßen auf dem Laufenden zu halten und (teure) Fehler zu vermeiden. Im Möbelkauf und auch beim Autokauf geht es meist um viel Geld für einen Privatkunden und ein Verlust kann sehr lange belastend sein.


    Zitat


    Deine pauschalisierte Aussage "auf Vorkasse besteht (trotz einer solchen Vereinbarung) kein Rechtsanspruch" ist daher schlicht falsch.


    Ich habe die Urteile so verstanden, dass zunächst keine oder nur ungenaue Vereinbarungen über die Zahlungsweise getroffen wurden und ein paar Tage vor der Lieferung und den Aufbau der Küche sollte der Kunde plötzlich alles bezahlen. Ich meine, darüber wurde auch im Fernsehen berichtet, weiß aber nicht mehr, wann und wo.
    Mir ist schon klar, dass für bestimmte Verträge (Reise) unter bestimmten Bedingungen (Sicherungsschein) Vorkasse verlangt werden darf.

    Antworten


    qtip
    Eine SIM-Karte habe ich heute zur Post gegeben und der Käufer zahlt dann per Überweisung. Ich wollte wegen 5,-€ dann doch keine Vorkasse verlangen, den ich bin generell dagegen, sowohl bei Onlineshops als auch bei Privatverkäufern. Dies war bisher mein einziger privater Verkauf übers Internet. Evtl. verkaufe ich noch ein paar SIM-Karten, die ich übrig habe. Ansonsten bin ich meist Käufer. Auf den Thread-Titel bin ich gekommen, weil es in irgend einer TV-Verbrauchersendung mal so bezeichnet wurde.


    Bei ebay habe ich bisher weder ver- noch gekauft. In unserer örtlichen Tageszeitung stehen jede Woche 2-3 Berichte von Käufern, die Geld überwiesen haben und keine Ware erhalten haben, meist Kunden bei ebay. Das ist eindeutig zu viel, denn es betrifft Leute aus nur einem Landkreis. Wenn man das mal bundesweit hochrechnet, wird einem schlecht. Außerdem möchte ich nach der WISO Sendung über ebay und PayPal dort nichts kaufen und verkaufen.


    bernbayer
    Ich kann Dir nur zustimmen.


    Sebastian
    Sicherlich gibt es keine eierlegende Wollmilchsau, aber anscheinend schaltet bei manchen Leuten die Gier nach Schnäppchen den Verstand aus ("Geiz ist geil"). Die brauchen sich nicht zu wundern, wenn sie mit Vorkasse abgezockt werden. Bei mir muß das Preis-Leisungs-Verhältnis passen und die Zahlung muß sicher abgewickelt werden. Über die Trusted Shop Garantie muß ich mich mal näher informieren. Wenn das sicherer als PayPal ist, wäre das für mich eine Alternative.


    Einem Bekannten ist es vor ein paar Jahren passiert, dass der Onlineshop, bei dem er 2 Jahre lang immer wieder auf Vorkasse eingekauft hat, in Konkurs ging. Er hatte fast 400,-€ für eine Digitalkamera (war damals so teuer) bezahlt. Der Konkursverwalter hat ihm klar gemacht, dass dies nachrangige Forderungen sind, und er praktisch nichts mehr zurückbekommt. Für den Bekannten war das richtig viel Geld, dass er verloren hat und er hat viel dazugelernt.


    HansFranz123
    Natürlich kann es schwierig werden, wenn Du noch 10.000,-€ Außenstände hast und wahrscheinlich nichts bekommst bzw. holen kannst. Ich kann die kleineren Online-Händler schon etwas verstehen, aber ich habe schon negative Erfahrungen gemacht und leider ist es heute so, dass die Leute nicht mehr so ehrlich sind, wie früher. Deshalb sind auch die meisten Leute, die hier geantwortet haben, gegen die Vorkasse und ich bin vorsichtiger geworden.


    Ich kann mich noch erinnern, dass vor ca. 10 Jahren die Handwerker erst nach 1-2 Monaten eine Rechnung geschickt haben und man als Kunde noch 3% Skonto abziehen konnte, wenn man innerhalb einer Woche überweist. Der Handwerker konnte sich (fast) immer darauf verlassen, dass bezahlt wird, denn man braucht einen Handwerker irgenwann wieder einmal. Heute ist durch das Internet vieles anonymer geworden und die Betrugsmöglichkeiten sind einfach vorhanden.


    Dauerposter
    So weit ich weiß, richten sich die Urteile der VZ Hamburg gegen Möbelhäuser, die 1-2 Tage VOR der Lieferung die Bezahlung des kompletten Kaufpreises verlangt haben. In den letzten Jahren wurde im Fernsehen darüber und über Möbelhäuser berichtet, die bis zu 50% Anzahlung verlangt hatten und dann in Konkurs gingen. Die Kunden standen weinend vor dem Möbelhaus und der Konkursverwalter hat nichts rausgerückt, obwohl die bereits bezahlten Möbel vorhanden waren. Die sollten tatsächlich nochmal VORHER bezahlen!
    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich habe in auch verschiedenen TV-Verbrauchersendungen gesehen, dass es keinen Anspruch auf Vorkasse gibt und dass immer wieder dringend davon abgeraten wurde. Die BGH-Rechtssprechung kann man auch so auslegen, dass der Kunde bei Vorkasse ausreichend geschützt sein muß, z. B. durch eine Bankbürgschaft, Sicherungsschein o. ä. vom Verkäufer. Meine letzte Vorkassezahlung war eine Pauschalreise. Hier darf nur dann Vorkasse verlangt werden, wenn vorher der Sicherungsschein dem Kunden ausgehändigt wird. Ich habe diesen Sicherungsschein schon gebraucht, denn 12 Stunden vor Abflug ging mein Reiseveranstalter in Konkurs. Nach einigen Formalitäten habe ich den Reisepreis von der Versicherung zurückbekommen, jedoch nicht meine Mehraufwendungen für das Buchen einer neuen Reise. Der Reiseveranstalter wußte schon, warum er Lastschrift ablehnt. Da es eine Last-Minute-Reise war, hätte ich eine Lastschrift noch zurückbuchen lassen können. Eine Anzeiger wegen Betrug o. ä. hilt in dem Fall nicht, denn Schuld an dem Konkurs sind lt. Brief des Reiseveranstalters natürlich die schlechte Wirtschaftslage und die anderen.


    Im Mietrecht ist die Zahlungsweise festgelegt und ich denke, auch hier ist Vorkasse zulässig.


    Übrigens, bei der T-Com, Arcor, congstar und T-Mobile zahle ich meine Monatsrechnung immer hinterher per Lastschrift und nicht per Vorkasse.


    lart
    Nachnahme ist für mich als Käufer umständlich, denn ich muß erst Geld bei der Bank holen, möglichst passend bereit halten (Es gibt Online-Shops, die das so wollen) und dann auch noch zu Hause sein. Geht es noch umständlicher? Ein Paket ohne Nachnahme kann auch ein Nachbar annehmen und eine Online-Überweisung ist für mich schnell erledigt und der Verkäufer hat meist am nächsten Bankarbeitstag das Geld auf seinem Konto.
    Außerden sind die Kosten, die meist der Käufer zahlen soll, recht hoch. Es besteht auch die Gefahr, dass man eine fehlerhafte oder falsche Ware geliefert bekommt und dann hat man Ärger.
    Bei Amazon kann man auch günstig Computerzubehör und CallYa Handypakete kaufen, wenn man etwas auf Angebote warten kann und nicht das neueste Modell haben muß.
    Im teueren bl..-Markt habe ich schon seit ca. 8 Jahren nichts mehr gekauft, denn ich bin doch nicht bl..!


    ocb
    Das sehe ich auch so.


    c-walt
    Große Versender haben zwar Zahlungsausfälle, aber auch eigene Inkassofirmen und holen vorher Auskünfte ein. Ich denke, die Verluste duch Zahlungsausfälle können die durch Mengenrabatte bei ihren Lieferanten wieder ausgleichen.



    Die vielen Antworten auf meinen Beitrag zeigen, dass das Thema weiterhin sehr aktuell ist.

    Hallo,


    das Geldabheben am Automaten und am Bankschalter (falls angeboten) ist mit der gebuhrenfrei.com MasterCard zwar tatsächlich gebührenfrei, aber es werden ca. 25% Zinsen p. a. ab Auszahlungstag bis zum Kontoausgleich berechnet.
    Da ist ein Dispokredit auf dem Girokonto bei der Hausbank mit ca. 8-12 % p. a. billiger. Allerdings können Gebühren für das Geldabheben bei Fremdbanken entstehen. Bei Media Markt kann man auch direkt mit der EC-Karte und PIN bezahlen.


    Die DKB bietet ein kostenloses Online-Konto mit VISA-Karte, mit der man an allen Geldautomaten weltweit gebührenfrei und ohne Sollzinsen bis zur nächsten monatlichen Abrechnung Geld abheben kann.


    Viele Grüße

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Auf Zahlung per Vorkasse sollte man sich grundsätzlich nicht einlassen, es is eine grobe Benachteiligung des Käufers. Er soll was bezahlen, wo er dann schauen muß, ob er überhaupt was geliefert bekommt. Sicherheit hat hier nur der Verkäufer, er wälzt das Risiko zu 100 % auf den Kunden ab. Sowas ist unfair. Es ist klar, bei Lieferung auf Rechnung, hat der Verkäufer allein das Risiko. Gestreut ist das Risiko bei Zahlung per Kreditkarte, per Nachmahme oder Paypal, aber für beide Seiten akzeptabel. Lastschriftzahlung wollen auch viele Verkäufer nicht, weil man diese innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen kann, andererseits wird dies ein Kunde ohne Grund kaum machen.


    Ich denke, die Mehrheit hier ist genau wie ich gegen Vorkasse und der Beitrag von bernbayer ist eine gute Zusammenfassung.


    Lastschrift ist auch für mich eine gute Lösung, denn man kann das Geld zurückbuchen lassen, wenn keine oder mangelhafte Ware geschickt wird. Eine Rückbuchung der Lastschrift sollte der Käufer jedoch nur dann veranlassen, wenn er einen guten Grund dafür hat, sonst kann es teuer werden.
    Wenn jedoch die Lastschrift mangels Deckung zurückgebucht wird, kann es für den Käufer unangenehm und teuer werden, denn dies könnte auch strafrechtlich relevant sein (z. B. kann man das als Betrug ansehen).


    Der Verkäufer kann auch erst die Lastschrift veranlassen und dann nach ca. 1 Woche die Ware senden. Allerdings müßte er den Kunden vorher informieren. Dies würde ich so akzeptieren. Wenn man einen Artikel dringend braucht, ist diese Abwicklung jedoch nicht sinnvoll. Dann hilft eigentlich nur Kreditkarte, denn da kann der Verkäufer sofort online die Zahlung prüfen und merkt es, wenn das Limit erschöpft ist.


    Es gibt halt immer einen, der ein Risiko trägt. Unsere Gesetzte gehen davon aus, dass der Verkäufer der wirtschaftlich Stärkere ist und der Käufer als juristischer Laie vor Übervorteilung geschützt werden soll. Abgesehen von Ein-Mann Onlineshops ist dies meist auch so und Zahlungsausfälle sind z. T. einkalkuliert. Außerdem lebt der Verkäufer vom Kunden und sollte auch Service bieten.


    Es gibt noch ein weiteres Problem: Wenn der Verkäufer die Vorkassezahlung unbedingt braucht, um seinen Lieferant zu bezahlen, ist seine finanzielle Lage meist sehr schlecht. Wenn jetzt plötzlich der "Geldfluß" bei weniger Aufträgen ins Stocken gerät oder irgendwelche weiteren Kosten den Verkäufer belasten, bricht das System wie ein Schneeballsystem zusammen und der Verkäufer muß Insolvenz amnelden. Die Vorkasse-Kunden bekommen dann nichts mehr zurück.
    Die Letzten beißen die Hunde!

    Re: Re: Unsitte Vorkasse!


    Zitat

    Original geschrieben von clio
    Du möchtest Sim-Karten mit 5 und 10€ Guthaben privat verkaufen?


    Ja, ich möchte ein paar SIM Karten, die ich bei verschiedenen Online-Aktionen bekommen habe, privat verkaufen. Hast Du Interesse?

    Hallo,


    bei kleineren Online-Shops und bei einigen Privatverkäufen ist als Zahlungsmöglichkeit meist nur Vorkasse angegeben.
    Das ist für den Käufer sehr unsicher.
    Bei Onlineshops kommt es immer wieder vor, dass diese "völlig unerwartet" Konkurs anmelden und der Konkursverwalter nichts mehr herausrückt. Da ich schon 3 mal (Bauträger, der schlüsselfertig bauen wollte, ehem. Arbeitgeber, Reiseveranstalter) mit Konkursen zu tun hatte, kenne ich die "Tricks", die dann laufen und bin deshalb evtl. etwas zu vorsichtig.
    Bei Privatverkäufen kommt es vor, dass die nach einer Vorkasse-Zahlung nichts liefern und nicht mehr auf E-Mails oder Anrufe reagieren. In unserer örtlichen Tageszeitung steht meist 1 - 2 mal pro Woche ein Bericht darüber.
    Die Verbraucherzentralen raten von Vorkasse ab und lt. rechtskräftigen Urteilen gibt es keinen Rechtsanspruch auf Vorkasse.
    <http://www.vzhh.de> Beim Suchbegriff "Möbel" oder "Küche" eingeben.
    Bisher habe ich bei größeren Onlineshops auf Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte bestellt, z. B. bei amazon.de
    Da ich mehrere Kreditkarten, darunter auch eine MasterCard Gold besitze, ist meine Bonität kein Problem. Außerdem holen Onlineshops meist eine Schufa- oder sonstige Auskünfte vor Auslieferung ein.
    Privatverkäufer können natürlich keine Kreditkarten akzeptieren und es bleibt für mich nur Lastschrift oder Rechnung.
    Vor kurzem wurde von WISO eine ganze Sendung über ebay und PayPal gesendet. PayPal ist anscheinend nicht so sicher wie die behaupten und der Käuferschutz ist für mich magelhaft. Bewertungen kann man anscheinend auch manipulieren und sind damit nicht aussagekräftig.
    Nachnahme ist für mich umständlich, etwas unsicher und vor allem teuer.
    Persönliche Übergabe ist meist wegen der Entfernung wirtschaftlich nicht möglich und ich möchte z. B. ein teueres Notebook nicht auf einem Autobahnparkplatz entgegennehmen und mit fast 1000,-€ in bar da hin fahren. Wahrscheinlich wird ein Scheck, der für mir sicherer wäre, nicht akzeptiert. Einige Banken verlangen für das Einlösen von Schecks mittlerweile sogar 1 - 2 € Gebühren.


    Wie zahlt ihr bei Onlineshops und bei Käufen von Privat?
    Was würdet ihr als einigermaßen sicher ansehen?


    Ich möchte Prepaid SIM-Karten mit 5 und 10 € Guthaben verkaufen. Da ich niemanden Vorkasse zumuten möchte, habe ich mir folgendes überlegt:
    Ich sende die Karte zu, der Käufer bestätigt mir den Erhalt und überweist das Geld und ich sende dann die Karten-PIN per E-Mail zu. Sollte die Karte auf dem Postweg verloren gehen, kann ich diese immer noch sperren lassen und der Käufer hat noch kein Geld vorab bezahlt. Einschreiben ist bei dem geringen Betrag sicherlich zu teuer. Da ich in dem Fall Privat-Verkäufer bin, muß ich das so riskieren. Außerdem hält sich ein evtl. Verlust in Grenzen. Andere Dinge habe ich noch nicht online verkauft.


    Viele Grüße