Beiträge von lchris

    Wird bei der erneuten Identitätsfeststellung einer Netzclub Zweitkarten SIM der gleiche Personalausweis (gleicher Name, jedoch andere Lieferadresse, andere Mail, gleiches Geburtsdatum, usw.) registriert, könnte Netzclub durch Abgleich von Meldeadresse und Geburtsdatum recht einfach herausfinden, ob der Besteller versucht, gegen die AGBs zu verstoßen. Und in Folge solche Zweitkarten nicht aktivieren und versenden. Im schlimmsten Fall würde dem Kunden auch die erste Karte deaktiviert werden.


    Gemäß den AGBs ist auch der Betrieb in einem Surfstick verboten. In der Vergangenheit gab es schon Meldungen, dass solchen Nutzern die Karte dauerhaft deaktiviert wurde (nach ein paar Monaten Surfsticknutzung) (wenn ich mich recht erinnere gab es damals jedoch erst eine Abmahnung vor der Abschaltung). Technisch erlaubt aber Netzclub und auch o2 den Betrieb in einem Surfstick (im Gegensatz z.B. zu Vodafone CallYa 100 MB Appgeschenk). Insofern wäre es mir lieber, es wäre technisch unterbunden (um nicht in Versuchung zu geraten).
    Weiß jemand ob sich diese Regel in der Zwischenzeit schon etwas gelockert hat? Damals wurde das Netz mit 100 MB tatsächlich noch "belastet". In der heutigen Zeit aber nicht mehr.


    Der Provider weiß natürlich zu jedem Zeitpunkt, mit was für einem Endgerät der Kunde gerade im Netz eingeloggt ist (wohl die MAC-Adresse, die die Hersteller vergeben hat): Also Smartphone, Tablett oder Surfstick. Es dürfte technisch gesehen unmöglich sein, einen Surfstick so zu "manipulieren", dass er für den Provider als ein Smartphone durchgeht.