Gehn beide.
Beiträge von derive2
-
-
Der 5,55 Gutschein funzt übrigens zusammen mit dem 10,-er
-
-
Hat sich schon jemand von Telco eine Schlussrechnung erstellen lassen, also quasi vorzeitige Ablöse?
Mir hat man ein Angebot gemacht. GG-Vertragsende + ca. 30,- Euro extra.
Allerdings haben die Pfeifen sich verrechnet. Sind für beide Verträge auf knapp 400,- gekommen. Kann ja gar nicht sein.
Außerdem hat so nö Call-Center-Trulla meine unverbindlichen Anfragen missinterpretiert und ich hab ein Schreiben von wegen Widerruf der Einzugsermächtigung mit x-tra kosten für Rechnungszahlung bekommen.
Keine Ahnung wie die auf den Quatsch kommen. Kann nur meine Anfrage bezüglich Einzahlung auf Kundenkonto sein. Da hab ich glaube ich auch gefragt ob man dann die Einzugsermächtigung widerrufen & nur vom KK abbuchen lassen kann.
Naja, hab mich gleich beschwert und auf der Juni-Rechnung ist keine Gebühr für die Rechnung drauf.
-
Hab heute ein Angebot von Telco zur "Endabrechnung" erhalten.
Allerdings hat man sich scheinbar bei der GG verrechnet:
GG 02.06.-30.04.10 398,82 für beide Karten
Bearbeitungsgebühr Endabrechnung 30,72
und 59,30 für die Simkarten, die man aber nach zurücksenden zurück erhält. (Kann man sicher umgehen, wenn man die Karten SOFORT mit Antrag auf Endabrechnung einschickt)Also quasi einmalig 30,72 zur sofortigen Vertragsauflösung. Muss denke ich jeder selber wissen. Einmalig 30 € löhnen um die Verträge loszuwerden oder eben 2 Jahre die Simkarten in der Schublade aufbewahren.
-
Genau. Die buchen die Gutschrift auf dein KK und buchen die kommenden Rechnungen davon ab.
-
Zitat
Original geschrieben von Handydealer24.de
servus,-die ersten 3 Monate sind frei
-danach zahlst du laut Rechung Vodafone 9,95€, aber durch die Erstattung von 130,38 Euro rein rechnerisch nur 5,99 Euro/Monat.
- es sind Original Vodafone Verträge
-Vodafone Stars musst du dich darum kümmern, damit haben wir nichts zu tun.Des Weiteren musst Du den Tarifwechsel durchführen ( Wechselvordruck legen wir der Ware bei)
Bestellen am besten über
Info@Handy-dealer24.de mit dem Hinweiß das du das N95 8GB haben willst.Dazu eine Kopie des Ausweises und der Ec Karten (beidseitig) per Mail.
Am 23.05 erfolgt dnan die Aktivierung.Wenn der Vertrag durch ist, bekommst du diese per Mail.
Die unterschreibst Du, sendest Sie per Post an Uns ( wenn du schnell bist ist das ganze dann am Montag den 26.05 bei uns).Die Ware geht dann spätestens 1-3 Werktage nach Eingang der Unterlagen raus.Soo jetzt sollte alles klar sein
Grüße
Du beherzigst scheinbar wirklich den Spruch: The customer is always king
Ich wäre da längst durchgedreht.
-
Zitat
Original geschrieben von ez-lif
so einfach ist das meiner meinung nach nicht, da ja das sog. trennungs- und abstraktionsprinzip gilt; von daher sind beide verträge grundlegend mal als unabhängig zu betrachten.
sprich, du hast einen vertrag mit telco, der auch vertragsgemäß "geliefert" wurde und du hast einen vertrag mit hvs über das iphone.primär ist nur der vertrag mit hvs anfechtbar wegen nicht einhalten des vertrages.
folge davon ist, jeder ist so zu stellen wie er gestanden hätte, wenn der vertrag nie zustande gekommen wäre.
aber: du hast jetzt das recht auf schadensersatz, sprich der finanzielle schaden, der dir durch die grundgebührzahlungen an telco durch den vertrag mit hvs entstanden ist. hvs müßte dir also die komplette gg als schadensersatz zahlen.so, das jetzt mal grob auf die schnelle, mit meinen bgb kenntnissen des letzten semesters :p
Lass mich raten???
Du studierst BWL!!!
Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip hast du wohl nicht verstanden. Dabei wird nur zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und dem sachenrechtlichen Verfügungsgeschäft unterschieden.
Und anfechten wegen "nicht einhalten des Vertrages" gibt es auch nicht.
Nochmal 119ff BGB durchlesen.
-
Zitat
Original geschrieben von alvan2008
das stimmt zum Glück nicht. Dies ist ein Einheitsvertrag und somit ist auch die Lieferung des iPhones Besandteil des gesamten Vertrages. Wird dieses nicht geliefert (nach angemessener Frist) kannst Du insgesamt zurücktreten.
Wenn Du also selbst leider kein Jurist bist, und es Dir nicht zutraust Dich selbst zu vertreten, dann schalte eben Deine Versicherung ein.Wäre mir neu, dass dies lt. h.M. der Fall ist.
Die Lieferung des iPhone ist nicht Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrages mit Telco.
-
Telco hat damit nur leider gar nichts zu tun.
Es gibt 2 Verträge:
Kunde - Telco
Kunde - HVSDiese sind unabhängig voneinander zu betrachten. Zumindest solange bis jemand seine Rechtsschutzversicherung bemüht und der BGH in einem Grundsatzurteil etwas anderes bescheinigt.