Beiträge von argi_2000

    Moment mal: erstmal sind einseitige Vertragsänderungen nicht bindend, denn Schweigen zählt nciht als Zustimmung.


    Wenn o2 aber ein Programm schreibt um Kunden umzustellen, so muss dieses auch berücksichtigen, ob der Kunde eine Online-Rechnung erhallten kann.
    Wenn dies wegen Sperrvermerken (Datenschutz) nicht möglich ist, so darf es auch nicht erfolgen.
    Vermutlich haben sie das auch abgewägt, sich aber dagegen entschieden, da es nur wenige Kunden betrifft.


    Ich hab gestern präventiv gekündigt - will ja nicht in die 3-Monats-Frist geraten.

    VORSICHT !!!!


    Als ich im Oktober bei dem Verein eine Karte bestellt habe, kam ein Postpaid-Paket.


    Nur durch einige Schreiben mit Congstar konnte ich mir die Kohle zurückholen.


    Ich hatte allerdings 2x5€ Gutscheine eingesetzt. So wurde mir 9,99 abgebucht, aber 19,99 erstattet.


    Habe mir nun auch Prepaid bestellt, aber die Seite zu Beweiszwecken ausgedruckt.

    90% der Kunden wollen halt 10% der Produkte, meistens Telefonie.


    Profilieren tun sie sich aber alle über Zusatzdienste, die 10% als geil, 20% als "nice to have" und der rest als "mir doch egal" abtun.


    Um teltarif.de mal zu zitieren: "Sprachqualität war auf der Cebit 2008 kein Thema".


    OT:
    Anders ausgedrückt: Wenn die Netzbetreiber Kloschüsselhersteller sein würden, hätten sie auf einer Messe nicht etwa das nie dreckig werdende, schmutzabweisende Klo entwickelt, sondern eins mit bürstenfreier Hochtemperaturreinigungsfunktion, das fliegen kann und mit dem optionalen Wasserreservoir bis zu 10 Tage outdoor funktioniert.
    Natürlich würde eine Kack-Flatrate dazu angeboten werden. Wer diese aber dünnschissbedingt (angeblich) vertragswidrig in zu hohem Maße nutzt wird fristlos geKündigt.

    Das wirkliche Problem sind nicht die Netzbetreiber und ihre Marken, sondern ihre Eigentümer.


    Der EINZIGE Grund, warum o2 z.B. das D1-Roaming abgeschaltet hat, ist nicht etwa ein negatives Betriebsergebnis durch die Kosten.
    Nein, Telefonica steckt dahinter. Die wünschen sich nunmal eine höhere Rendite ihrer Kapitaleinlagen. (Wozu das führen kann sieht man bei Nokia.) Heute zählen anscheiend keine harten Zahlen und Buchwerte, sondern imaginäre Blasen, die in den Markenfarben angemalt und als das gelbe vom Ei feilgeboten werden.


    Ich bin SICHER, dass die verdeckten Verteuerungen über die Jahre eine Strategie von KPN sind, um die Deckungsbeiträge zu erhöhen.


    [Das Gejammer der Netzbetreiber über ihre eigenen Minutentarife kann ich nicht verstehen - schließlich liegen diese i.d.R. über den IC-Entgelten.....]



    polli: Lach ruhig, aber ich bin WI-Student in den letzten Zügen und das könnte tatsächlich vorkommen ;-)

    Da würde ich auch protest einlegen. Genau gesehen ist es ja ein Wechsel in einen größeren Tarif, da du 50 minuten monatlich kaufst.


    Leider können die das tarifieren, wie sie wollen, wie lange bist du ncoh gebunden?


    Nach dem Wechsel ist aber eh deine Homezone-Nr weg.


    Daher rate ich dir: Pack die o2 SIM in ein althandy als Festnetzersatz und ine Discounter-SIM in dein Primärtelefon.

    Allgemein zu den Marken, auch Anderen:


    Die Markenstrategen verwechseln Image mit Gefühl und Erfahrung. Wiso?


    Beispiel: Immer wenn ich seit 15 Jahren zu meinem Top-Schuhster in BS-Südstadt gehe, bekomme ich faire Preise, gute Qualität, einen genauen Ansprechpartner.
    Dieser Ansprechpartner ist nunmal der Schuster und macht sein Geld nicht mit Tricks.
    Daurch die guten Erfahrungen kommen die Kunden immer wieder und geben reichlich Aufträge.


    Gegenbeispiele:


    Bei den Mobilfunkbetreibern (nicht nur e+) hat der Kunde die nicht unberechtigte Angst, dass er langfristig Leistungen vereinbart und nur gegen Kompensation (Geld bei Tarifwechsel) wieder rauskommt.
    Verschlechterungbeispiel: Früher war die Homezone-Flatrate bei o2 eine buchbare Option, jetzt ist es ein fester Tarif, bei dem der Wechsel in nen kleineren stets 50€ kostet.


    Ein simples Berühren einer Internettaste kostete mich bei o2 wieder 1€. Keine Bestätigungsabfrage, ne Pin oder irgendwas, grrrrr. Daher alle Datenprofile gelöscht. (Bei Simyo war wenigstens icq mit jimm bezahlbar)


    Hotlines: Ich finde es durchaus ok 24 cent pro minute an eine Hotline zu zahlen.
    Allerdings muss diese hinreichend kompetent und zuverlässig sein.
    Callcenter-Mitarbeiter bekommen um die 8€/Stunde, das muss doch so zu finanzieren sein. Der Gebührentimer darf aber ERST zu ticken anfallen, wenn das Gespräch mit dem Mitarbeiter läuft. Macht dieser interne Rüpckfragen, so muss das Ding stehenbleiben.


    Zusammenfassung:


    Mobilfunkleistungen, vor allem Telefonie ist für mich eine Notwendigkeit. Solange man an jeder Ecke abseits der "Hauptleistung" gnadenlos abgezockt wird und alle Problemlösungsversuche massive Kosten verursachen, werde ich nur das nötigste Nutzen.


    Ich denke so geht es vielen. Bildet euch eure eigene Meinung, was in diesem Zusammenhang ein Marken-Relaunch bringen soll, wenn die Grundleistungen sich nicht ändern....

    <unsinn> Die neue Farbe von E-Plus erinnert irgendwie an bestimmte Uniformen von vor 70 Jahren......keine Ahnung wie das helfen soll.
    Als nächstes stellen sie die Frage "Wollt ihr die totale fristlose Kündigung?", was ja wieder zur Base Internet Flatrate passen würde. </unsinn>


    Wer hatte bei der Entscheidung das sagen - KPN?



    Aber wie kann man allen Ernstes erwarten, dass eine neue Optik Kunden werben oder zurückgewinnen soll?


    Früher waren echte Features von E-Plus mal der stets kostenlose Anrufbeantworter und eine gut informierte, solide Hotline mit hinreichend Kompetenzen.
    Sowas würdejeder Kunde schätzen...


    Faire Datentarife ohne Pakete (z.B. 5-20 cent pro MB) wären auch überzeugend für Außendienstler.


    Privatkunden hätten gerne auch mal ne Festnetznummer vergleichbar mit o2 Genion, da würde ich quasi sofort wechseln.


    Wenn ich mal Netzempfang hatte (leider nur outdoor immer problemlos), war die Sprachqualität auch überzeugend.

    Ansprüche kann Base natürlich stets am Kunden anmelden, diesem kündigen, usw., aber durchsetzen können sie das nicht.
    Allerdings verlangt dies vom Kunden Widerspruch und ggf. den kostenpflichtigen Gang zum Anwalt.
    GENAU DARAUF kalkuliert die Bande in der Regel: Auf Schadensersatzansprüche wird Base bei Widerspruch sicher öfters verzichten, aber den "faulen" Kunden sind sie los.


    Base gehört seit ner Weile E-Plus, die wieder KPN gehört....


    // Allgemeiner Kalkulationshinweis: Generell vergleiche ich erst die Listenpreise und stelle danach die besonderen Angebote gegenüber. Vergleichbarkeit muss sein. //



    Jodan - weitere Nervereien bitte als PN, die verstopfen ncihts und ich kann sie direkt löschen, danke.

    Time 2 get serious:


    Base will also 75% Schadensersatz dser Grundentgelte als Schadensersatz.
    Im Nachsatz meienen die, der KUNDE hätte nachzuweisen, dass der Schaden nicht entstanden ist.


    Nicht der Schadensverursacher hat dem Geschädigten seine Unschuld zu beweisen, sondern der Gerschädigte muss NACHWEISEN, das ein Schaden entstanden ist UND der Kunde ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.


    Dies ist ein Fundamentales Rechtprinzip unseres Landes: die Unschuldsvermutung!!



    Befassen wir uns also mit dem Thema "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund".


    Liegt ein wichtiger Grund vor? Aber sicher: E-Plus/Base will einen Deckungsbeitrag erwirtschaften. In Bezug auf den Kunden liegt vielleicht ein Motivirrtum (oder Kalkulationsirrtum) aber diese sind ohne Auswirkung für ein Rechtsgeschäft.


    Der Kunde kann sich auf die vereinbarte Leistungsbeschreibung (=so viel er will) berufen und damit den Kündigungsgrund "übermäßige Nutzung" entkräften.


    Neben dem Widerspruch zur Kündigung sollte der Kunde den Anbieter auch darüber informieren, dass er für die Dauer der einseitigen Leistungstörung (Sperrung) anteilig die Gegenleistung (Geld) verweigert und zu diesem Zweck auch seine Einzugsermächtigung zurückzieht.


    Sofern dem Kunden durch das Verhalten seitens Base (Abschaltung) ein Schaden gemäß BGB §823 entstanden sein sollte, so kann der Kunde dies nachweisen und einklagen.



    *** Bei allem aber bitte fristen beachten und per Einschreiben mit Rückschein.