Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Vertrag mit MVLZ und entsprechender Subvention eines Handys handelt... weswegen ich eigentlich kaum eine Möglichkeit sehe, o2 zu einer anderen Entscheidung zu "zwingen".
ZitatAnwalt sagt selber, dann hat o2 Pech und die sehen kein Geld[...]
Ganz so einfach ist es leider nicht unbedingt, aber das muss ich sicher nicht weiter erläutern.
Die einzige Möglichkeit, einigermaßen elegant aus der Affäre zu kommen, wäre, mit o2 eine Regelung dahingehend zu erreichen, dass der Vertrag stillgelegt wird, bis die offene Forderung beglichen ist. Allerdings müsste man dafür sicher auf Kulanz seitens o2 hoffen, vielleicht kann dir die Hotline diesbezüglich weiterhelfen.
Es bietet sich in derart ernsten Situationen auch immer an, nicht nur die Hotline zu bemühen, sondern sich auch schriftlich (Brief) an die Kundenbetreuung zu wenden.